Beiträge von Binu22

    Liebe Community,

    angenommen eine Person X hat eine 1,5 Zimmer-Wohnung angemietet. Diese Person möchte nun ihre Enkelin bei sich aufnehmen und fragt beim institutionellen Vermieter um Genehmigung zur Untervermietung an die Enkelin bzw. Aufnahme der Enkelin in die Wohnung. Der institutionelle Vermieter stimmt der Aufnahme der Enkelin in die Wohnung zu, gibt aber keine Genehmigung zur Untervermietung, weil er die Enkelin als nahes Familienmitglied ansieht.

    Nach einiger Zeit zieht Person X aus, die Enkelin von Person X bleibt weiter in der Wohnung und zahlt die Miete an Person X. Person X wiederum zahlt diese Miete an den institutionellen Vermieter.

    Nun möchte die Enkelin gern einen Untermietvertrag mit ihrem Großelternteil (=Person X) abschließen, darin soll beschrieben werden, dass die Enkelin alle Kosten, die der Person X durch die Anmietung der Wohnung entstehen, tragen wird. Der Grund für die Formalisierung könnte z.B. darin begründet sein, dass die Enkelin für offizielle Stellen nachvollziehbar darlegen möchte, dass sie Miete zahlt.

    Frage: Kann ein solcher Untermietvertrag zwischen (einigermaßen) nahen Angehörigen ohne Zustimmung des institutionellen Vermieters geschlossen werden? Wie weiter oben schon erwähnt, war der Vermieter im Vorfeld um Genehmigung der Untermietung an die Enkelin ersucht worden, dieser lehnte dieses Ersuchen jedoch ab mit der oben genannten Begründung.

    Vielen Dank für etwaige Einschätzungen!

    Hallo Fruggel,

    danke, dass du dich an mich erinnerst und nachfragst :). Ich musste leider umziehen :(.

    In meinem Untermietvertrag steht, dass die im Hauptmietvertrag festgelegten Rechte und Pflichten auch für den Untermietvertrag gelten.


    Mich interessiert halt, ob ich auch einen Vorteil an der oben beschriebenen ermäßigten "Verwandtenmiete" habe. Muss die Untermiete nicht anteilig bezahlt werden? Ich meine so als Grundsatz?

    Hallo Foris,

    ich wohne zur Untermiete und mein Untermietvertrag nimmt Bezug auf den Hauptmietvertrag, weswegen ich auch eine Kopie vom Hauptmietvertrag bekommen habe. Im Hauptmietvertrag ist eine ortsübliche Miete vereinbart. Pro m2 sind im Hauptmietvertrag 7,50€m2 kalt vereinbart (stimmt mit dem Mietspiegel überein), ich zahle für meinen Nutzungsanteil allerdings schon mal einen Euro mehr pro m2. Damit kann ich leben.
    Allerdings weiß ich nun, dass die Hauptmieterin mit dem Vermieter verwandt ist und daher seit vorletztem Monat eine Reduktion auf die ortsübliche Miete bekommt.
    Nun habe ich folgende Fragen:
    Gehört diese Vereinbarung zwischen Hauptmieterin und Vermieter mit zum Hauptmietvertrag (quasi als Addendum)? Also müsste mir diese Vereinbarung auch zur Verfügung gestellt werden?
    Und müsste ich als Untermieter nicht auch von der ermäßigten Verwandtenmiete profitieren? Also müsste die Hauptmieterin nicht auch die Ermäßigung, die sie bekommt, an mich als Untermieter weitergeben?

    Hat da jemand ein Idee?
    Viele Grüße
    Binu22

    Vielen Dank an alle, die sich meiner Frage angenommen haben :)

    Ich vermiete in der Tat nicht das ganze Untergeschoss, sondern nur einen Teil davon. Ich selber benutze weiter den Waschraum und habe weiterhin Zutritt zum Heizungsraum. Der Keller fließt nicht in die Berechnung der Wohnungsfläche ein, weil der Keller zum Wohnen ungeeignet ist (zu niedrige Deckenhöhe, zu wenig Licht). Von daher müsste ja nicht umgenutzt werden von Wohnung auf Briefmarkenarchivierung. Die Keller werden derzeit als Hobbyräume genutzt und sollen auch zukünftig als solche genutzt werden. Da keine Wohnfläche und fast so was wie "Einlieger-Hobbyräume", denke ich, kann ich die Verteilung der Betriebskosten frei verhandeln und sehe nicht, warum die Heizkostenverordnung hier zutreffen sollte. Ich könnte es auch so gestalten, dass ich weiterhin Zugang über eine Tür im Haus zu den vermieteten Räumlichkeiten behalte und z.B. das Duschbad zusammen mit dem Briefmarkenfreund teile (ich abends, er am Tage). Das wäre dann so ähnlich, wie in den alten Definitionen der Einliegerwohnung.

    Spielt es für den Umstand, ob ich als gewerblicher Vermieter eingestuft werde, eigentlich eine Rolle an wen ich vermiete? Also an privat oder an einen Gewerbetreibenden? Prinzipiell sehe ich mich, so wie Fruggel es auch dargestellt hat, als Vermieter ohne gewerbliche Tätigkeit.

    Viele Grüße

    Binu

    Hallo Schweinchenfan und darkshadow,

    vielen Dank für eure Rückmeldungen.

    Ich würde die Räume gern als "Hobbyräume" vermieten. Die Einnahmen würde ich natürlich bei der Steuer angeben, genau so, wie ich das mit der Einliegerwohnung in meinem Einfamilienhaus ja auch mache.

    Mir ist noch nicht klar, warum darkshadow schreibt, dass ich ein Gewerbe betreibe.
    Welches Gewerbe betreibe ich denn?
    Ich möchte die Kosten des Hauses, das ich bewohne mit anderen teilen. Das ist doch kein Gewerbe (nach meinem Gefühl). Der Mietzweck ist, dass ich jemanden habe, der Platz für seine ausgedehnte Briefmarkensammlung benötigt (Rentner) und auch das Geld hat, mir eine Miete zu bezahlen. Er wird sich in den Räumen aufhalten, um dort seine Sammlung aufzuarbeiten. Mein zukünftiger Mieter ist Privatperson und kein Gewerbetreibender. Warum soll das Katalogisieren und Archivieren von Briefmarken nicht vereinbar sein mit einem B-Plan? Ich dürfte in diesem Räumen mich ja auch aufhalten und z.B. meine Urlaubsfotos katalogisieren.
    Ich würde mich hier sehr über eine Rückmeldung freuen.

    Mein nächstes Problem sind die Nebenkosten: Vom Prinzip her würde ich gern eine Inklusivmiete vereinbaren zu der ich dann nur noch einen festen Prozentsatz für die Beteiligung an Heizkosten und Warmwasser dazu rechnen würde. Seht ihr das auch so, dass das frei vereinbar ist, weil Hobbyräume nicht der Heizkostenverordnung unterfallen?
    Strom würde über einen eigenen Stromzähler laufen und wäre ebenfalls vom Mieter zu tragen.

    Viele Grüße

    Binu

    Liebe Community,

    ich lebe in einem Einfamilienhaus und das ist teuer.

    Daher möchte ich Räumlichkeiten im Untergeschoss langfristig (mindestens 5 Jahre) vermieten an eine Privatperson.

    Bei den Räumlichkeiten handelt es sich NICHT um Wohnräume, weil zu niedrig (Deckenhöhe nur 2,23 m) und durch die Souterrainfenster zu wenig Licht einfällt.

    Sie sind sonst mit allem ausgestattet, was man zum Wohnen braucht: Wasseranschluss, Strom, Licht, Heizung, WLAN und einen eigenen Eingang gibt es auch und alles auch räumlich abgetrennt von meinen Räumen.

    Mit welcher Art von Mietvertrag kann ich diese Räumlichkeiten jetzt an eine Privatperson vermieten? Mietvertrag für Wohnräume scheidet aus, und der zukünftige Mieter will auch nicht drin wohnen, sondern nur seine Briefmarkensammlung dort aufbewahren und katalogisieren. Bleibt dann nur ein Gewerbemietvertrag? Und wenn ja, was bedeutet das dann für mich als Vermieter? Muss ich dann entscheiden, ob ich mit Umsatzsteuer vermiete oder ohne? Oder gibt es noch was anderes als Gewerbemietvertrag?

    Für eine Idee wäre ich sehr dankbar!

    Viele Grüße

    Binu

    Hi Franzi,

    ich habe auch eine Eigenbedarfskündigung erhalten und schlage mich mit ähnlichen Fragen wie du rum, allerdings sieht es bei mir so aus, dass das Kündigungsschreiben korrekt zu sein scheint. Ich frage mich trotdem was passiert, wenn ich einfach wohnen bleiben, weil ich nichts vergleichbares finde. So eine Räumungsklage, habe ich gelesen, kostet und der Vermieter muss das Geld vorstrecken. Was wenn der Vermieter kein Geld hat? Dann bleibt man einfach erst mal in der Wohnung (hoffe ich). Und bei dir scheint es ja noch so zu sein, dass das Kündigungsschreiben eben nicht korrekt ist, also keine Kündigung möglih.

    Hallo Köbes,
    vielen Dank für die Antwort, die aber nicht so toll für mich ist.

    Es geht echt um das Datum an dem ich die Kündigung erhalten habe?

    Wie kann man das denn aus dem BGB ablesen?

    Da steht doch:

    "Wohnen Mieter länger als fünf Jahre in der Wohnung, verlängert sich diese Frist auf sechs Monate. Sind es mehr als acht Jahre, beträgt die Frist neun Monate."

    Und am Ende habe ich doch 5 Jahre drin gewohnt.

    Schreiben kam von einer Anwältin :(

    Und wenn ich einfach wohnen bleibe und sage ich finde nix vergleichbares?

    Räumungsklagen sind doch teuer für den Vermieter und ich hab gelesen dass er das muss das Geld vorstrecken. Wenn er mich also nicht räumt, kann ich doch einfach bleiben (ok, mit dem Risiko, dass er doch Räumungsklage macht).

    Kann man denn, wenn Räumungsklage erhoben wird doch noch schnell ausziehen, oder müsste man dann die Kosten für die Räumungsklage übernehmen :/

    Grund ist, dass die Tochter mit ihrem Freund nun in meine 2 Zimmer Wohnung (die ich auch mit meinem Freund bewohne) will, weil die zusammenziehen wollen und bislang auch nur bei Eltern gewohnt haben.

    Guten Tag,

    habe heute eine Kündigung mit 3 Monaten Kündigungsfrist wegen Eigenbedarfs zum 31.01.2021 erhalten.

    Kann es sein das es bei mir aber schon 6 Monate Kündigungsfrist sind?

    Eingezogen bin ich am 24.01.2016 (durfte schon früher rein, steht auch im Mietvertrag). Der Mietvertrag hat aber erst am 01.02.2016 begonnen.

    Ich sehe bei der Berechnung zwei Varianten, die zu meinen Gunsten sprechen und eine die zugunsten des Vermieters sprechen würde.
    Aber welche stimmt?

    Variante 1) Berechnung Wohndauer: Vom Einzug (24.01.2016), bis zum Tag an dem ich ausziehen soll (31.01.2021)= 5 Jahre und 7 Tage gewohnt, also 6 Monate Kündigungsfrist.

    Variante 2) Berechnung Wohndauer: Vom Beginn Mietvertrag (01.02.2016), bis zum Tag an dem ich ausziehen soll (31.01.2021)= Genau 5 Jahre gewohnt, also 6 Monate Kündigungsfrist.

    Variante 3) Berechnung Wohndauer: Vom Einzug (24.01.2016) oder Beginn Mietvertrag (01.02.2016) bis Kündigungsdatum (22.10.2020)= Weniger als 5 Jahre, also 3 Monate Kündigungsfrist.

    Kann mir jemand helfen? Bitte?;(
    BGB hab ich schon nachgeschaut, aber da wird ich nicht draus schlau für meinen Fall.

    Liebe Grüße

    Binu

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