Liebe Community,
angenommen eine Person X hat eine 1,5 Zimmer-Wohnung angemietet. Diese Person möchte nun ihre Enkelin bei sich aufnehmen und fragt beim institutionellen Vermieter um Genehmigung zur Untervermietung an die Enkelin bzw. Aufnahme der Enkelin in die Wohnung. Der institutionelle Vermieter stimmt der Aufnahme der Enkelin in die Wohnung zu, gibt aber keine Genehmigung zur Untervermietung, weil er die Enkelin als nahes Familienmitglied ansieht.
Nach einiger Zeit zieht Person X aus, die Enkelin von Person X bleibt weiter in der Wohnung und zahlt die Miete an Person X. Person X wiederum zahlt diese Miete an den institutionellen Vermieter.
Nun möchte die Enkelin gern einen Untermietvertrag mit ihrem Großelternteil (=Person X) abschließen, darin soll beschrieben werden, dass die Enkelin alle Kosten, die der Person X durch die Anmietung der Wohnung entstehen, tragen wird. Der Grund für die Formalisierung könnte z.B. darin begründet sein, dass die Enkelin für offizielle Stellen nachvollziehbar darlegen möchte, dass sie Miete zahlt.
Frage: Kann ein solcher Untermietvertrag zwischen (einigermaßen) nahen Angehörigen ohne Zustimmung des institutionellen Vermieters geschlossen werden? Wie weiter oben schon erwähnt, war der Vermieter im Vorfeld um Genehmigung der Untermietung an die Enkelin ersucht worden, dieser lehnte dieses Ersuchen jedoch ab mit der oben genannten Begründung.
Vielen Dank für etwaige Einschätzungen!
 
		 
		
		
	 . Ich musste leider umziehen
. Ich musste leider umziehen  .
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