Guten Tag,
habe heute eine Kündigung mit 3 Monaten Kündigungsfrist wegen Eigenbedarfs zum 31.01.2021 erhalten.
Kann es sein das es bei mir aber schon 6 Monate Kündigungsfrist sind?
Eingezogen bin ich am 24.01.2016 (durfte schon früher rein, steht auch im Mietvertrag). Der Mietvertrag hat aber erst am 01.02.2016 begonnen.
Ich sehe bei der Berechnung zwei Varianten, die zu meinen Gunsten sprechen und eine die zugunsten des Vermieters sprechen würde. 
Aber welche stimmt?
Variante 1) Berechnung Wohndauer: Vom Einzug (24.01.2016), bis zum Tag an dem ich ausziehen soll (31.01.2021)= 5 Jahre und 7 Tage gewohnt, also 6 Monate Kündigungsfrist.
Variante 2) Berechnung Wohndauer: Vom Beginn Mietvertrag (01.02.2016), bis zum Tag an dem ich ausziehen soll (31.01.2021)= Genau 5 Jahre gewohnt, also 6 Monate Kündigungsfrist.
Variante 3) Berechnung Wohndauer: Vom Einzug (24.01.2016) oder Beginn Mietvertrag (01.02.2016) bis Kündigungsdatum (22.10.2020)= Weniger als 5 Jahre, also 3 Monate Kündigungsfrist.
Kann mir jemand helfen? Bitte?
BGB hab ich schon nachgeschaut, aber da wird ich nicht draus schlau für meinen Fall.
Liebe Grüße
Binu
 
		 
		
		
	
