Gegenüber allgemeine Lebensrisiken kann man sich nicht absichern
Allgemeine Lebensrisiken sind (in diesem Fall) dass ein Kind die Treppe runter purzelt oder ihm im Wald ein Ast auf den Kopf fällt und ja, dagegen kann man sich nicht oder nur sehr eingeschränkt absichern. Shit happens. Aber diese Pflanze kann man wegstellen und das Risiko einer Gesundheitsgefährdung auf Null minimieren. Genau genommen kann ich das eben nicht, aber die Vermieterin halt schon.
Wenn sie mit Herbstzeitlose, Goldregen, Tollkirsche, Rizinus & Co. im Hausflur eine Giftfabrik aufstellen kann ohne das ich irgendeine Handhabe habe ist das reichlich frustrierend. Da könnte sie gleich Äxte und Kettensägen auslegen... Mein Ärger hat sich wohl etwas Luft gemacht. Der sollte aber nicht bei dir landen. Bitte entschuldige! Eigentlich bin ich ganz okay ![]()
Das soll nicht böse gemeint sein, aber ich verspüre schon langsam das Interesse dir zu kündigen, obwohl ich noch nicht mal dein Vermieter bin...........
Du weißt halt auch nicht wie umständlich es ist mir zu kündigen. Kindertagespflege ist rar, ich habe einen Bildungsauftrag der Kommune und des Bundes. Das könnte sie ne Menge Zeit und Geld kosten. Aber das will ich ja alles überhaupt nicht. Dass keiner stirbt reicht mir im Alltag meist schon ?
Ich merke gerade, dass ich die Sache nicht als Mieter, sondern als Unternehmer angehen muss... Danke für die Hilfe!
Auch dir noch Danke Fruggel. "Keine eindeutige juristische Handhabe" ist immer sehr, sehr frustrierend, aber ich werde es freundlich versuchen und im schlimmsten Fall Jugendamt und Bildungsministerium, statt Anwalt und Richter hinzuziehen.
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