Beiträge von Asda

    Gegenüber allgemeine Lebensrisiken kann man sich nicht absichern

    Allgemeine Lebensrisiken sind (in diesem Fall) dass ein Kind die Treppe runter purzelt oder ihm im Wald ein Ast auf den Kopf fällt und ja, dagegen kann man sich nicht oder nur sehr eingeschränkt absichern. Shit happens. Aber diese Pflanze kann man wegstellen und das Risiko einer Gesundheitsgefährdung auf Null minimieren. Genau genommen kann ich das eben nicht, aber die Vermieterin halt schon.
    Wenn sie mit Herbstzeitlose, Goldregen, Tollkirsche, Rizinus & Co. im Hausflur eine Giftfabrik aufstellen kann ohne das ich irgendeine Handhabe habe ist das reichlich frustrierend. Da könnte sie gleich Äxte und Kettensägen auslegen... Mein Ärger hat sich wohl etwas Luft gemacht. Der sollte aber nicht bei dir landen. Bitte entschuldige! Eigentlich bin ich ganz okay :saint:


    Das soll nicht böse gemeint sein, aber ich verspüre schon langsam das Interesse dir zu kündigen, obwohl ich noch nicht mal dein Vermieter bin........... :)

    Du weißt halt auch nicht wie umständlich es ist mir zu kündigen. Kindertagespflege ist rar, ich habe einen Bildungsauftrag der Kommune und des Bundes. Das könnte sie ne Menge Zeit und Geld kosten. Aber das will ich ja alles überhaupt nicht. Dass keiner stirbt reicht mir im Alltag meist schon ?


    Ich merke gerade, dass ich die Sache nicht als Mieter, sondern als Unternehmer angehen muss... Danke für die Hilfe!


    Auch dir noch Danke Fruggel. "Keine eindeutige juristische Handhabe" ist immer sehr, sehr frustrierend, aber ich werde es freundlich versuchen und im schlimmsten Fall Jugendamt und Bildungsministerium, statt Anwalt und Richter hinzuziehen.

    Keine Vollzitate bitte, zwei Beiträge hintereinander

    zusammengefügt.

    Informiere dich doch wenigstens über die Stichworte die dir auch Schweinchenfan geliefert hat?

    Ich bin mit § 573a BGB vertraut. Das ist aber seit meinem Einzug vor 5 Jahren an jedem einzelnen Tag anwendbar und hat halt mit der Sache nichts zu tun - weil sie meines Wissens nach kein Interesse hat mir zu kündigen und selbst wenn, dafür keinen Grund braucht und erstrecht keine Pflanze. Das ist halt einfach am Thema vorbei.

    Dann bitte halt dein Vermieterin die Pflanze woanders hin zu stellen? Sollte dieser Bitte nicht folge geleistet werden kommt es eben zu juristischen Schritten oder es verläuft im Sande.

    Die Frage ist ja: HABE ich dafür eine (juristische) Grundlage? Denn wenn nicht wäre ich ja schön blöd ihr auf die Füße zu treten. Macht es Sinn sie um Prävention zu bitten und damit die Pferde scheu zu machen? Muss ich sie über die möglichen Folgen informieren um abgesichert zu sein wenn (Gottbewahre) einem Kind (oder mir selbst, dem Hund von einem Besucher oder wem auch immer) was passiert? Ich hab halt keinen "§ Giftpflanze auf gemeinschaftlich genutzter Fläche" gefunden...

    Ähm, ich würde vorschlagen du informierts dich erst mal unter dem Stichwort "erleichterte Kündigung". Gut möglich das das bei dir zutrifft.

    Um Moral und und Menschlichkeit lässt dich vor Gericht aber nicht streiten?

    Hä? Es geht mir um diese Pflanze. Das hat weder etwas mit Kündigung zu tun, noch irgendetwas mit einem Gerichtsprozess!?!? Sie KÖNNTE auch das Haus nieder brennen oder hier ne Kirche eröffnen - darum geht es aber nicht :/

    Das kommt darauf an was passiert und wer der Verursacher ist. Evtl. Möglich das der Vermieter eine Teilschuld bei dem ein oder andere Sachverhalt bekommt wenn er Kinderbetreuung im Mietvertrag genehmigt hat, nur was hilft das?

    Prävention ist da ja ein guter Ansatz.

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    Uiuiui, das ist eine umfassende Antwort ^^ Danke schonmal dafür!

    Ich möchte mal nicht davon ausgehen, dass mir wegen einer Pflanze die Kündigung droht. Ich habe sie auch noch nicht darauf angesprochen - noch bin ich also auf der sicheren Seite. Sooo easy ist es zum Glück nicht jemanden raus zu werfen..

    Ja. Ich habe das schon im Mietvertrag festhalten lassen und bin Gottfroh, dass mein Vergangenheits-Ich so vorausschauend war.

    Ich denke mir geht's nicht mal so sehr um irgendeinen rechtlichen Aspekt. Wenn sie mich und die Kinder los werden will, sollte sie mir halt einfach kündigen, statt die Kinder in Gefahr zu bringen. Sozialkompetenz sieht anders aus... X/ Das wirkt sich auch nicht grad positiv auf den Hausfrieden aus.

    Ich frage mich auch ob ich wohl eine Plane, ein Tischtuch oder so über die Pflanze werfen kann, damit der direkte Zugriff nicht gegeben ist!? Für die Pflanze ist das auch nicht schlimmer als wenn Rucksack & Co. daran vorbei schrammen - und damit muss sie rechnen, immerhin müssen wir dort vorbei gehen (und ich werde sicher nicht mehr als ein Mindestmaß Rücksicht nehmen). Oder ob ich die in eine andere Ecke schieben DARF? Sie steht auf so einem Roll-Ding... Aber noch viel Grundsätzlicher ist die Frage: wer haftet wenn da was passiert? Sei es auch nur, dass die umfällt... Fragen über Fragen :/


    Hallo ihr Lieben!


    Ich lebe mit meiner Vermieterin in einem Zweifamilienhaus. Sie hat zum Überwintern eine Dipladenia im Hausflur, direkt neben der Haustür, aufgestellt. Die Pflanze aus der Familie der Hundsgiftgewächse ist für Tiere und Kinder giftig. Ich betreue im meiner Wohnung im 1. OG mehrere Kinder unter 3 Jahren und notgedrungen müssen die Kinder mehrmals am Tag an der Pflanze vorbei. Aus pädagogischer Sicht reicht sicherlich ein konsequentes "nur gucken, nicht anfassen" Gebot - wer mit Kindern zu tun hat weiß jedoch, dass Kinder ALLES anfassen und vieles in den Mund stecken (oftmals unbemerkt). Wenn ich mit den Kids rausgehe bringe ich erst ein Kind runter, das wartet vor der Tür (also direkt neben der Pflanze), dann gehe ich wieder hoch und hole das nächste Kind, bis wir alle unten sind - in dieser Zeit kann es absurd schnell passieren, dass ein Kind eine der sehr hübschen Blüten anfasst (und später die Finger in den Mund steckt) oder direkt ein Stück der Pflanze in den Mund nimmt. Im schlimmsten Fall könnte mir das Jugendamt die Pflegeerlaubnis entziehen und ich dürfte nicht mehr in meinem Beruf arbeiten - nein im schlimmsten Fall vergiftet sich einer meiner Zwerge und ich werde mein Lebtag nicht mehr froh!! Davon noch ganz abgesehen dotzt man unausweichlich mit Einkäufen oder Rucksäcken an der Pflanze an oder streift sie mit dem Jackenärmel (Jaa genau der Jackenärmel den man sich ins Gesicht hält um zu husten und zu niesen...).
    Das Verhältnis zur Vermieterin war bereits vorher "angespannt". Wir hatten lange Diskussionen über Brandschutz, Rettungswege etc. wegen dem Kinderwagen im Hausflur - aus meiner Sicht ist das schlicht böse Absicht von ihr um mich zu provozieren. Im Netz habe ich leider nur spärliche Informationen zu solch einer Situation gefunden und ich erhoffe mir nun von euch eine Einschätzung und vielleicht sogar einen Tipp wie ich mit der Pflanze, der Vermieterin und der Gesamtsituation umgehen kann.

    Ganz lieben Dank!


    Hier noch ein Foto:

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    Huhu!

    Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) gehört es zu den vertraglichen Vermieterpflichten rund um die Uhr ausreichend warmes Wasser mit einer Mindesttemperatur von 40 – 50 Grad Celsius zur Verfügung zu stellen. Wassertemperaturen von weniger als 40 Grad Celsius sind ein Wohnungsmangel. Das ist die Temperatur die aus der Leitung kommt. Im Kessel/Boiler MUSS das Wasser auf 60 Grad Celsius erhitzt werden, wegen Legionellen (Bakterien) im Wasser. Die optimale Vermehrung für Legionellen liegt bei einer Wassertemperatur von 30 bis 45°C. Ab 60°C können diese aber vollkommen abgetötet werden.

    Es ist jedoch üblich, dass der Warmwasserzulauf der Heizung nachts die Temperaturen drosselt. Hast du das möglicherweise verwechselt?

    LG!

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