Beiträge von Paula58

    Hallo,

    am 5. Oktober hat mein Vermieter einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung per Einschreiben erhalten. Er hat bis heute nicht darauf geantwortet. Am 1. November hätte die Nachzahlung und die Erhöhung der Vorauszahlung bezahlt werden müssen.

    Wie soll ich mich verhalten ? Können Probleme auf mich zukommen, oder soll ich abwarten ?

    Gruß Paula

    Danke für die Antwort :)

    Es gibt hier keine extra Stellflächen für Sperrmüll und es ist auch nicht vorgesehen, dass dieser abtransportiert wird.

    Im letzten Jahr haben einige Mieter ihren Sperrmüll, überwiegend kleine Teile, zwischen den Mülltonnen abgestellt. In diesem Jahr ist das noch nicht vorgekommen. Es wurde eine zweite große Restmülltonne aufgestellt, die dazu führt, dass kleinere Teile für den Sperrmüll dort entsorgt werden.

    Es ist also keine regelmäßige Angelegenheit und ich gehe davon aus, dass im Abrechnungsjahr 2020 keine Kosten dafür erhoben werden können.

    Die Kosten die jetzt verlangt werden, können nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen. Ich werde Nachweise anfordern.

    Unsicher bin ich mir nur, wie ich jetzt vorgehen soll. Erstmal den Vermieter/Hausverwaltung anschreiben und nach Nachweisen fragen, oder gleich mit der Post per Einschreiben ?

    Ich bin auch nicht einverstanden mit der Erhöhung der Vorrauszahlung der Nebenkosten. Den ohne den Betrag mit dem Sperrmüll, ist das nicht notwendig. Kann ich da etwas machen ? Oder ist das gesetzlich geregelt ?

    Gruß Paula

    Hallo :)

    in meiner Betriebskostenabrechnung von 2019 werden Kosten für Sperrmüll erhoben. Der Betrag der gesamten Sperrmüllkosten betragen 2400 Euro für ein 13 Parteien Haus. Für mich sind das 200 Euro.

    Ich wohne über 18 Jahre in dem Haus, bisher war dieser Posten nicht im in der Betriebskostenabrechnung vorhanden. Meinen Sperrmüll entsorge ich auch privat.

    Durch diese Forderung erhöht sich meine Nachzahlung extrem, so dass sich die Miete auch erhöht.

    Kann der Vermieter das fordern ? Natürlich werde ich Widerspruch einlegen, aber das muss ich sicher gut begründen.

    Freue mich über Tipps.


    Gruß Paula

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