Beiträge von Kolinum

    Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, dann erstellt die Firma die Abrechung, welche am Jahresende der Vermieter des Objektes ist. Das geht auch garnicht anders, weil eventuell entstehende Kosten in den letzten Abrechnungsmonaten noch einfließen müssen.
    Diese kann der Veräußerer der Wohnung noch garnicht wissen.
    Der vorige und jetzige Vermieter haben sich untereinander auseinanderzusetzen. Das kann nicht zu Lasten des Vermieters gehen.
    Auch ich empfehle einen Anwalt. Gleich mit zwei Sturköppen würde ich mich nicht noch monatelang rumschlagen.


    Da wir hier aber nie vor Ort waren und Schimmel ein selbst bei Gerichten sehr problematisch angesehenes Thema ist und von Richter zu Richter anders entschieden wird, sollten wir uns hier daraus halten.

    Ein sehr sensibles Thema. Darum sollte man sich etwas zurückhalten.
    Zumal die Ursache uns hier nicht bekannt ist und der Fragesteller von Natur aus subjektiv urteilt.
    Das Mietrecht kennt "Schimmel" an sich nicht, sondern nur allgemein "Mängel".

    Kann ich nun beim Vermieter einen Anspruch auf eine richtige Wohnungseingangstüre geltend machen?

    Nein, es hat Sie niemand gewzwungen diesen Mangel mitzumieten.

    § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Wenn Sie das haben sind Sie eim Recht, andernfalls :verhandeln oder ausziehen.


    Laut deinem Sachverhalt darfst du vom 01.12.2012 bis 30.11.2015 nicht ordentlich kündigen. Du kannst dann aber ordentlich bis zum 3. Werktag des Dezembers 2015 kündigen mit Wirkung zum 29.02.2016.

    Damit Sie das nicht mißverstehen:
    Sie können auch schon eher kündigen, aber eben erst mit Wirkung Ende Februar 2016.

    Wir hatten Kabel-Tv, sowie Internet und Festnetz ebenfalls von Kabel Deutschland. Da ich aber mit Genehmigung des Hausbesitzers eine satellitenschüssel installierte wurd TV von KD ja hinfällig und mein Hausherr wollte dies kündigen, da es ja unnütze Kosten sind.


    Wenn Betriebskosten vereinbart werden und Kabelgebühren anfallen, haben Sie diese bis zum Ablauf des Vertrages zu zahlen. Was Sie obendrein noch alles installieren ist ohne Bedeutung.
    Wenn der Eigentümer für alle Bewohner des Hauses einen Vertrag mit der Firma abschließt, gibt es je nach Anzahl der Teilnehmer Rabatte bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages. Erst dann können einzelne Mieter aussteigen und der neue Vertrag wird dann mit den verbliebenen Teilnehmern neu ausgehandelt. Ihr Anschluß würde dann gesperrt.
    Ihr Vermieter muß Ihnen lediglich einen Telefonanschluß zur Verfügung stellen. Die Teilnahme am Fernsehempfang wurde Ihnen durch die Nutzung einer eigenen Anlage gestattet.

    Was da nun zwischen Hausbesitzer und der Firma gelaufen ist kann hier nicht beurteilt werden. Gehört auch nicht hierher.
    Suchen Sie mit dem Hausbesitzer eine einvernehmliche Lösung.

    Sie haben also keine Kabelgebühren seit 2013 gezahlt und der Hauseigentümer ist natürlich verärgert.

    Krawall bringt hier nichts. Sie müssen nicht, aber Sie können den Betrag begleichen.
    Vielleicht stimmt ihn das noch um.


    Haben mehrere Personen über eine Wohnung einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen, so können sie diesen nur gemeinsam kündigen.


    Richtig!

    Zitat

    Allerdings habe ich gelesen, dass im Falle, dass einer ausziehen will, die anderen verpflichtet sind, gemeinsam zu kündigen.


    Ääääääh, und wo bitte?

    Zitat

    Wie allerdings sieht das ganze aus, wenn einer der Mieter nur kündigen will, um die anderen Mieter rauszuschmeißen und um mit anderen Personen einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter zu machen?


    Lustig, aber wahr. Sie können doch Ihren Mitmieter nicht kündigen. Haben Sie denn einen Vertrag mit ihm?
    Ich denke, Sie sind ein Teil des Vertrages und können nur gemeinschaftlich handeln. Haben Sie auch eingangs nicht in Frage gestellt.

    Zitat

    Kann man in diesem Falle als Mitmieter, der nicht rausgeschmissen werden will, das Einverständnis zur gemeinsamen Kündigung verweigern?

    Nun ist aber gut mit lustig. Schönen Sonntag trotzdem noch.

    Sie fordern hier eine kostenlose Rechtsberatung. Den Umfang nach handelt es sich hierbei um eine solche.
    Hier im Forum kann nur zu einzelnen Problemen im Mietrecht Stellung genommen werden.
    Eine Rechtberatung ist nach wie vor nur ausgebildeten Juristen gestattet.

    Nur soviel: Unterschreiben Sie nie etwas ohne eine Kopie für Sie. Ich denke aber doch das der Makler auf die Nase fallen wird. Ist schon reichlich dubios. Sie müssen es dann halt darauf ankommen lassen. Sollten Sie tatsächlich noch eine Inkassomahnung erhalten können Sie sich hier wieder melden. Da kann man auch einiges falsch machen.

    Sie sollten das Problem erst mal aussitzen. Oft sind es nur leere Drohungen.

    "Meine Frage bezieht sich nun auf den Mietvertrag. Worauf sollte ich achten um nicht "über den Tisch gezogen" zu werden?"
    Die Frage ist nicht umfassend zu beantworten. Das beste wäre hier diesen Entwurf einzustellen, ohne persönliche Daten.
    Da könnte man schon eher was sagen.

    Ausserdem fragte der Makler nach der Provision in Bar. Ist das üblich?

    Das können Sie halten wie Nolte. Es besteht keine Überweisungspflicht. Wie der Makler das versteuert ist nicht Ihre Angelegenheit.
    Sie müssen nur auf eine saubere Quittung achten. Grund sollte angegeben sein.

    Jetzt hab ich solange in der Situation verhaart,weil ich ja noch hier wohne, das der Vermieter mir ne Akzeptable Wohnung angeboten hat, Ohne Kaution, Schöne Lage(Innenstadt),+ Umzugsunternehmen,Übernahme sämtlicher Kosten(Internetumstellung etc usw).

    So und ich rätsel jetzt gerade darüber ob ich dazu noch ne Aufwandsentschädigung verlangen könnte(also einen Geldbetrag sagen wir mal 500 Euro?????(Schmerzensgeld für neue Umgebung etc).

    Rätseln Sie weiter. Vielleicht kommt noch ein Hunderter Schmerzensgeld raus.

    Erkundigen Sie sich diesbezüglich mal in einem Fachbetrieb über die technischen Möglichkeiten.
    Rechtlich muß Ihnen der Vermieter nur eine Möglichkeit zum Empfang bereitstellen. Das hat er mit der Installation einer Dose getan. Der Rest ist Ihr reines Privatproblem. Ich denke aber das eine technische Möglichkeit bestehen sollte.
    Einen Verstärker mit mehreren Anschlüssen sollte wohl möglich sein.

    "Nach der Umstellung soll jede Wohnung nur noch die Möglichkeit haben je ein Gerät zu betreiben."
    Sie können von Ihrem Anschluß gern 100 Geräte betreiben. Wenn dann das Signal dafür nicht mehr ausreicht, müssen Sie schon selbst für die entsprechende Signalstärke sorgen.
    Der Vermieter muß Ihnen keine Rundumversorgung gewährleisten. Anspruchsdenken!

    Wenn Sie der Vermieter wären, würden Sie hier ganz schön rumpoltern.

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