200€ Gebühr an Makler für Aufsetzen eines Mietvertrags??

  • Liebe Forum-Mitglieder,

    ich habe gerade ein Rechtsproblem und benötige Hilfe bezüglich des weiteren Vorgehens. Der Weg zum Anwalt ist am Sonntag etwas schwierig, darum würde ich mich gerne mal nach Euren Meinungen zum folgenden Sachverhalt hören:

    Meine Partnerin und ich haben uns am Donnerstag 22.01.2015 eine Mietwohnung in Dortmund angeschaut. Der Makler Herr K. hat uns um 17.45 Uhr zusammen mit zwei anderen Pärchen in Empfang genommen. Vor uns und nach uns hat er ebenfalls weitere Paare durch die Wohnung geführt. Laut eigener Aussage hat er für diese Wohnung 120 Anfragen erhalten. Uns war also von vornerein klar, dass wir schnell entscheiden müssten, wenn wir bei Gefallen eine Chance auf die Wohnung haben wollen.
    Und tatsächlich hat uns die Wohnung ganz gut gefallen und daraufhin haben wir unser Interesse bekundet und eine Selbstauskunft (Daten zu unserer Person, Beruf, Konto Verbindung, Tiere etc.) ausgefüllt. Dazu reichte uns der Makler ein weiteres Blatt zur Unterzeichnung, der nun zum Gegenstand dieses Rechtsstreits führt: wir können uns leider nicht 100%ig an alle Details dieses Blattes erinnern, was einerseits der Euphorie, der Hektik in der Wohnung (die nächsten Besichtiger waren schon da) aber auch unserer Leichtgläubigkeit geschuldet ist. Es stand auf jeden Fall drin, dass die Wohnung provisionsfrei zu vermieten ist, wir einen Auftrag zur Erstellung eines Mietvertrages erteilen, wir auf eine 14tägige Widerrufsfrist verzichten und ggf. (laut Makler) dass eine Gebühr in Höhe von 200€ fällig sei, für das Aufsetzen eines Mietvertrages. Diese Gebühr entfällt, falls wir den Mietvertrag dann auch letztendlich unterschreiben. Wir können uns beide wirklich nicht mehr erinnern, ob dies so in diesem „Vertrag“ steht und ob die 200€ genau beziffert wurden. So oder so sind wir der Meinung dass diese Vereinbarung sowieso nicht rechtens ist, denn immerhin hat der Makler im Endeffekt nichts für uns gemacht. Wir haben dieses Blatt dummerweise beide unterzeichnet, weil wir in diesem Moment davon ausgegangen sind, dass wir die Wohnung auch haben wollen.
    Der Makler meinte noch „die Chancen stehen gut, aber es gibt noch andere Interessenten“ und er gibt unsere Daten am Abend noch an den Eigentümer weiter, der letztendlich die Entscheidung fällt. Der Makler könnte jedoch eine Empfehlung abgeben. Wir würden am nächsten Tag über die Entscheidung informiert werden. Er fügte noch hinzu, dass der Eigentümer manchmal auch nachts arbeiten würde.
    Wir haben die Wohnung dann um ca. 18.30 Uhr verlassen und sind zurück nach Hause nach Krefeld gefahren, wo wir um ca. 20.00 Uhr ankamen. Um 20.26 Uhr rief der Makler nochmal an, um die Personalausweisnummer meiner Partnerin zu erfragen (sie hatte Ihren Personalausweis bei der Besichtigung nicht dabei). Sowohl meine Partnerin und ich hatten im Anschluss an das Telefonat aber plötzlich ein komisches Gefühl, sind die Vor- und Nachteile noch einmal durchgegangen und sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir zu voreilig waren und die Wohnung doch nicht mieten wollen, insbesondere auch aufgrund einer doppelte Mietbelastung (wir hätten bereits ab 1.3 die neue Wohnung zahlen müssen, unser bestehendes Mietverhältnis endet jedoch erst zum 30.04), die wir zunächst in Kauf nehmen wollten. Wir haben dem Makler daraufhin per SMS & Email um 22.25 Uhr mitgeteilt, dass er die Wohnung an andere Interessenten vergeben kann und wir kein Interesse mehr haben. Also wahrscheinlich noch bevor der Eigentümer seine Entscheidung überhaupt treffen konnte.

    Am nächsten Morgen erhielten wir folgende Email vom Makler:

    „Hallo Frau X,
    es tut mir leid, dass Sie sich nun umentschieden haben.Wie gemeinsam vereinbart, haben wir Ihren Auftrag zur Erstellung der Vertragsunterlagen bei der Besichtigung entgegen genommen und unter erklärtem Verzicht auf Ihr 14 tägiges Widerrufsrecht sofort bearbeitet.
    Eine entsprechende Mail an den Vermieter haben wir, wie vereinbart, noch gestern Abend versendet. Selbst als ich am späten Abend hierfür nochmals Ihre Kontonummer erfragte, war von einem Vertragsrücktritt noch keine Rede.
    Inzwischen liegt uns die Zustimmung des Eigentümers und der auf Sie ausgestellte Mietvertrag vor.
    Natürlich respektiere ich Ihren Wunsch den in Auftrag gegebenen Vertrag nun doch nicht abschliessen zu wollen, was ich sehr bedauere.
    Dadurch wird nun allerdings unsere vertraglich vereinbarte, paschale Kostenerstattung in Höhe 200.- Euro fällig, die uns bitte binnen 3 Werktagen auf unser Geschäftskonto überweisen.
    XXX
    XXX
    Für Ihre weitere Suche wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
    Freundliche Grüße
    K.“

    Völlig überrascht schrieb meine Partnerin zurück:

    „Sehr geehrter Herr K.,
    wenn ein Auftrag zur Erstellung von Vertragsunterlagen mit einer Gebühr verbunden sein sollte, hätten Sie uns über diese dementsprechend aufklären müssen. Eine solche Bearbeitungsgebühr ist sowieso nichtig, da es sich um eine verdeckte Maklercourtage handelt. Des Weiteren haben wir noch nicht einmal eine Ausführung dieses Schriftstückes erhalten. Es wurde zudem kein Mietvertrag abgeschlossen, aus dem sich ein Anspruch ableiten könnte.
    Davon abgesehen wäre ein solches Prozedere überaus unseriös und hätte keinerlei Rechtswirksamkeit. Wir haben hierzu sowohl einen Fachanwalt für Mietrecht sowie den Verbraucherschutz befragt, die uns bestätigten, dass dies absolut unzulässig ist. Ein Makler bekommt nur dann Geld, wenn ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Wir sind sehr irritiert über Ihren Versuch, eine solche Forderung zu stellen. So hatten wir doch eigentlich den Eindruck, es mit einer seriösen Maklerfirma zutun zu haben.
    Darüber hinaus haben Sie uns gestern mitgeteilt, dass Sie erst heute mit dem Eigentümer sprechen werden und gemeinsam eine Entscheidung finden.
    Wir haben noch gestern Abend Bescheid gegeben, dass wir nicht mehr interessiert sind, um Ihnen genügend Flexibilität zu lassen, einen anderen Interessenten vorzuschlagen.
    Freundliche Grüße,
    X“

    Daraufhin kam die Antwort des Maklers:

    „Sehr geehrte Frau X,
    der mit Ihnen geschlossene Vertrag weist eine solche Gebührenpflichtigkeit ausdrücklich aus.
    Es wird jedoch, im Falle des Zustandekommen eines Mietvertrages, ausdrücklich davon abgesehen diese Gebühr zu erheben.
    Eine verdeckte Maklercourtage kann es nicht sein, da zwischen Ihnen und mir keinerlei Maklervertrag besteht, die Wohnung wird zudem Courtagefrei angeboten.
    Sie hatten an diesem Abend ausreichend Bedenkzeit und haben diesen Vertrag auch gemeinsam unterzeichnet, zudem habe ich Sie ausdrücklich auf die Verbindlichkeit einer Unterzeichnung hingewiesen, was Sie akzeptierten.
    Ebenso wie Sie mich, sehe auch ich Sie als seriöse Vertragspartner.

    Sollten Sie nun der Meinung sein, eine solche Abmachung mit uns nicht getroffen zu haben, dann überweisen Sie uns den Betrag bitte nicht.
    Wir werden dann, nach Ablauf der Frist, die Forderung an unseren Inkassopartner abtreten, der dann auch Ihr Ansprechpartner in dieser Frage ist.
    Eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen führen Sie dann bitte ebenfalls mit diesen.
    Freundliche Grüße
    K.“

    Auf diese Mail haben wir bislang nicht geantwortet...

    Wir halten das alles für äußerst dubios und für „Bauernfängerei“. Bei den folgenden Punkten haben wir erhebliche Bedenken auf Rechtmäßigkeit:
    - Ein Makler ist doch in der Regel nur zu bezahlen wenn auch wirklich ein Mietverhältnis zu Stande kommt, oder nicht?
    - Darf ein Makler wirklich eine Gebühr für das Aufsetzen eines Mietvertrages erheben (und dann noch obwohl wir nicht mal die Mieter werden)? Handelt es sich dabei nicht um eine versteckte Maklerprovision oder so etwas?
    - Eine Frist zur Überweisung von 3 Werktagen ist doch viel zu kurz oder?
    - Muss nicht zuerst mindestens einmal (kostenfrei) angemahnt werden, bevor ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet wird?
    - Eine Gebühr von 200€ für das Ausfüllen des Deckblattes eines Mietvertrages ist doch völlig überzogen - handelt es sich dabei nicht um „Wucher“ oder ähnliches?
    - Ist der Makler in rechtlichen Fragen nicht der Ansprechpartner statt das Inkasso-Unternehmen? Kann man das einfach so abwälzen?
    - Kann einfach so auf das 14-tägige Widerrufsrecht verzichtet werden? Auch wenn wir es unterzeichnen?
    - Hätten wir nicht auch eine Ausfertigung dieses Vertrages bekommen müssen? (bzw. zumindest eine Kopie)
    - War unsere Absage (3-4 Stunden später) nicht früh genug, um noch ausreichend zu reagieren und dem Eigentümer davon in Kenntnis zu setzen?
    - Wir wissen ja im Grunde noch nicht einmal ob wir wirklich vom Eigentümer ausgewählt wurden und der Mietvertrag wirklich erstellt wurde oder das einfach nur gesagt wurde. Das könnte er ja mit allen Interessenten so machen…
    - Gibt es vielleicht sonst noch was, das wir als Laien gar nicht beachtet haben?

    Wie sollen wir nun weiter vorgehen? Wo sollen wir wie ansetzen? Welche Fristen haben wir dabei zu beachten?
    Ein Freund von uns erzählte uns dass man in so einem Fall ein Schreiben von einem Anwalt verfassen lassen soll, in dem man dem Makler mitteilt, dass der Sachverhalt beim Anwalt liegt und er davon abzusehen hat es zum Inkasso zu geben, oder einen Schufa-Eintrag zu erstellen.
    Falls dies so angebracht ist...mit welchen Gebühren wäre dies verbunden? Wie schnell haben wir in diesem Fall zu reagieren? Noch innerhalb der drei Werktage oder muss uns erstmal etwas per Post erreichen (oder reicht die Email des Maklers)?
    Oder sollten wir vielleicht lieber zahlen, weil die Anwaltskosten für diese Sache die 200€ übersteigen würden? Da wir grad in Umzugs- und Hochzeitsvorbereitungen stecken wollen/können wir weder finanziell noch zeitlich zu viel auf uns nehmen.
    Sollten wir das Ganze auch bei der Verbraucherzentrale oder beim Mieterbund melden?

    Wir würden uns wirklich sehr freuen, wenn uns hier jemand weiterhelfen könnte in unseren Fragen. Das wir zu fahrlässig waren in Bezug aufs vorschnelle Unterschreiben und das wir (bislang) keine Rechtsschutz abgeschlossen haben ärgert und selbst natürlich ohne Ende. Wir wissen selbst dass das dumm war, daher bitte keine unnützen Kommentare in diese Richtung ;)

    Vielen herzlichen Dank!!!

  • Vor See und hohem Gericht..... :cool:
    An sich juristisch schuldet ihr die 200,- an sich schon, denn ihr habt ja auch Fehler gemacht. Oder wart ab bis ein Mahnbescheid oÄ. kommt vllt lässt er es doch untern tisch fallen. Oder dann einfach zahlen.

    ciao

  • Sie fordern hier eine kostenlose Rechtsberatung. Den Umfang nach handelt es sich hierbei um eine solche.
    Hier im Forum kann nur zu einzelnen Problemen im Mietrecht Stellung genommen werden.
    Eine Rechtberatung ist nach wie vor nur ausgebildeten Juristen gestattet.

    Nur soviel: Unterschreiben Sie nie etwas ohne eine Kopie für Sie. Ich denke aber doch das der Makler auf die Nase fallen wird. Ist schon reichlich dubios. Sie müssen es dann halt darauf ankommen lassen. Sollten Sie tatsächlich noch eine Inkassomahnung erhalten können Sie sich hier wieder melden. Da kann man auch einiges falsch machen.

    Sie sollten das Problem erst mal aussitzen. Oft sind es nur leere Drohungen.

  • Wenn ich "Makler" höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an.
    Dieser hier ist offensichtlich der Meinung, sich geschickt abgesichert zu haben. Es scheint wohl gute Verbindungen zu geben zw. Makler, Vermieter und Inkassounternehmen. Ich befürchte, das Ihr Lehrgeld zahlen werdet.

  • Wenn ich "Makler" höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an.
    .... Ich befürchte, das Ihr Lehrgeld zahlen werdet.

    eben.

    Und für die neue PROV Regelungen wurden auch schon reichlich Vorsorge betrieben. Man muss bei einer Besichtigung unterschreiben, dass man selbst den Makler beauftragt hat. :rolleyes:

  • Hallo EagleSquadron,

    ich verstehe nicht, warum du hier von "dubios" und "Wucherei" sprichst. Ihr habt genau das bekommen, was ihr bestellt habt und das zum vereinbarten Preis. 200 Euro sind zwar relativ viel, aber auch nicht völlig maßlos. Ihr habt das Mietangebot angenommen und den Auftrag zur Erstellung des Mietvertrags erteilt. Das ist ohne einen gewissen Aufwand nicht möglich (Mietercheck etc.) und kostet Geld. Ob der Makler das wirklich alles schon gemacht hatte, kann man nicht wissen, aber es könnte durchaus sein.

    Ich bin kein Freund dieser überteuerten Maklerei, aber leider gibt es auch viele Mietinteressenten, wie euch, die "mal eben" eine Zusage machen und hinterher nichts mehr davon wissen wollen.

    Ich denke ihr kommt mit 200 Euro doch gut aus der Sache raus. Stellt euch nur mal vor, ihr hättet den Mietvertrag schon unterschrieben. Wenn ihr jetzt einen Anwalt beauftragt, wird es am Ende noch teurer und möglicherweise ist der Makler sogar im Recht.

    Gruss
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!