Beiträge von Kolinum

    Ob die Fenster mangelhaft instand gesetzt wurden, kann hier nicht beurteilt werden.
    Mietminderung halte ich wegen dieser Lappalie für ausgeschlossen.

    Zum besseren Verständnis:
    § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängel
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Ich würde die Fenster trotzdem abdichten, ob dann eine Schimmelkatastrophe über Sie hereinbricht, werden Sie am ehesten merken.

    Nach dem Lesen vieler Beiträge hier habe ich zwar den Eindruck, dass sich unter den Antwortenden mehr Vermieter als Mieter tummeln, versuche ich dennoch mein Glück.

    Das ist ein Irrtum. Viele Mieter wissen garnicht, was Mieter bedeutet. Da kommt es natürlich schnell zu allen möglichen Problemen.
    Darunter sind auch nicht wenige solche, welche ebenfalls gern zocken oder vereinbarte Leistungen nicht erbringen wollen.
    Nach Vertragsunterzeichnung jede Menge Forderungen stellen zu welchen Sie nicht berechtigt sind.
    Die Wölfe sind überall.

    Für Januar konnte ich nicht pünktlich (bis zum 3. des Monats) meine Miete zahlen. Leider. Wenn ich aber nun heute am Tag eine Miete (!) zahlen kann, sollte ich dann die Miete als Miete für Januar, oder für Februar überweisen?

    Normalerweise zuerst die schuldige Miete für Januar. Für Februar schulden Sie im Moment noch keine.
    Sehen Sie nun, warum sich hier mehr "Vermieter" tummeln. Es liegt doch an Ihnen, Ihre Geldangelegenheiten so zu regeln, dass Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommen.
    Haben Sie jemals mit Ihrem Vermieter über den Enpass gesprochen und eine Stundung angeregt?
    Offensichtlich nicht, denn sonst hätten Sie das erwähnt.
    Das zum Thema: "Vermieter"!

    Und nein, ich möchte den Vermieter nicht auf einer Miete sitzen lassen, sondern so schnell wie möglich alles ausgleichen.
    Das ehrt Sie wieder.

    Und ich möchte auch nichts mit meiner Kaution verrechnen.
    Da würden Sie gleich die nächste Sch.... bauen.
    Kautionen dürfen nicht abgewohnt werden. Sie sind lediglich eine Art von Sicherheitsleistung.

    Hoffentlich konnten wir als "Vermieter" Sie vor Schlimmeren bewahren.

    Die im Gesetz festgelegten Rechten und Pflichten gelten für Hauptmieter und Untermieter gleichermaßen.
    Abweichungen davon sind im Gesetz ausdrücklich benannt.

    "Welche Fristen sind zu beachten? Kann die Erhöhung der Kosten sofort auf den Untermieter umgelegt werden? Gilt eine Jahressperrfrist und eine Überlegungsfrist?"

    Dazu bemühen Sie BGB § 556 -561 selbst.


    Meine einzige Möglichkeit wäre noch, mich auf die Quotenklausel zu beziehen, da im Vertrag steht:

    -alle 5 Jahre Küche, Bad, Dusche
    -alle 8 Jahre sämtliche Wohn-, Ess- und Schlafräume, Flure, Dielen, Toiletten
    -alle 10 Jahre sonstige Nebenräume

    habe ich als Mieter auch das recht von der Quotenklausel gebrauch zu machen?

    Die Quotenregelung könnte hier nicht greifen, da die Zeiräume noch nicht erfüllt sind.
    Unabhängig davon steht das so allein sicher nicht im Vertrag.


    Bei Ihren bevorstehenden Auszug richten Sie sich also danach, was im Mietvertrag dazu vereinbart wurde. Das hat in diesem Fall mit Schönheitsreparaturen nichts zu tun.

    Auch ein ordentlich befristeter Mietvertrag auf Zeit kann vorzeitig beendet werden.
    Eine nach BGB § 575a Kündigung wird nicht ausgeschlossen.

    § 575a BGB Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
    (1) Kann ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, so gelten mit Ausnahme der Kündigung gegenüber Erben des Mieters nach § 564 die §§ 573 und 573a entsprechend.


    Entschuldigung: Ich muß korrigieren.

    Eine Kündigung ist nur als außerordentliche fristlose Kündigung (BGB § 569) möglich und setzt voraus, dass eine der Vertragsparteien eine schwere Vertragsverletzung begangen hat.

    Auch ein ordentlich befristeter Mietvertrag auf Zeit kann vorzeitig beendet werden.
    Eine nach BGB § 575a Kündigung wird nicht ausgeschlossen.

    § 575a BGB Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
    (1) Kann ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, so gelten mit Ausnahme der Kündigung gegenüber Erben des Mieters nach § 564 die §§ 573 und 573a entsprechend.

    § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.
    Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    (1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.

    Alles klar!

    In einer WEG ist für die Heizkostenabrechnung in der Regel eine Firma beauftragt.
    Diese erstellt die Rechnung für die jeweilige Wohnung auf den Namen des jeweiligen Nutzers.

    Die Rechung für diesen Nutzer wird an die WEG-Verwaltung geschickt (denn nur die WEG ist Vertragspartner mit der A.-Firma)
    Die WEG-Verwaltung übersendet die Rechung an den jeweilen Vermieter und dieser weiter an den Mieter.
    Ein Weiterreichen allein genügt nicht. Eine Wechselgebühr beispielsweise erschein zwar auf der Abrechnung, müsste aber vom Vermieter duchgestrichen und die Gesamtsumme bereinigt werden.

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