Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, welche nach dem Ende des Mietvertrages zur Begleichung noch offener Rechnungen(Betriebskostenabrechnung) und verdeckter Mängel dient.
Eventuelle Regressforderungen sind in maximal 6 Monaten zu regulieren. Darüberhinaus verfällt der Anspruch.
In Ihrem Fall ist das Argument des Vermieters -die Wohnung sei längst verkauft - und das zu einem Spottpreis durch die von mir verursachten Mängel. Er prüfte noch, inwieweit ich dafür haftbar gemacht werden könne. nicht stichhaltig.
1. Es gibt nichts mehr zu prüfen, da die Frist hier abgelaufen ist
2. Ein geringerer Kaufpreis ist kompletter Unsinn, da hier ein Nachweis nicht erbracht werden kann.
Letzt Endes werden Sie um eine professionelle Rechtsberatung vor Ort nicht umhinkommen.