Ende Januar habe ich ein brief mit ein mahnung geschickt wegen schimmel und ein frist bis 11.02.2015 gesetzt. Der hat dacharbeiter angerufen und draußen an der Wand ein loch gefunden und am 07.02 zu gemacht. Aber trotzdem ist noch schimmel in mein Zimmer und an 2 Wande sind 1/2m x 1/2 m alles feucht.
Dann beseitigen Sie den Schimmel. Vom Loch schließen allein geht der Schimmel nicht weg. Da muß man Hand anlegen statt zum Doktor zu rennen und sich eine nichtsnutzige Bescheinigung ausstellen lassen. Diese können Sie wegschmeißen.
Rechtlich völlig ohne Belang.
ZitatIch habe auch ein Artzliche bescheinigung das ich Krank wegen die schimmel war und ist gesündheitliche gefahr.
Ihm können Sie alles erzählen und da er in erster Linie Humanist ist wird er Ihnen immer "helfen".
ZitatWenn die abhilfe frist ist schon vorbei und schimmel steht noch in Zimmer, kann ich fristlose kündigung geben oder?
Nein, zur fristlosen Kündigung reicht das nicht. Dazu ist der Schimmelfleck noch nicht erwachsen genug.
ZitatKann Jemand bitte hilfen?
1. Den Restschimmel entfernen
2. Sofort kündigen zum Ende mai 2014.