Da kann man nur sagen: Kakerlakake
Beiträge von Kolinum
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In Multikulti: C'est Suffisant. Bons week-ends pour vous aussi!
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Als Erbe treten Sie auch in alle Verbindlichkeiten des Erblassers ein.
Es müssten eigentlich 2 Abrechnungen erstellt werden. Eine für den Mietvertrag Ihres Vaters resp. Ihnen und eine Abrechnung auf Ihren Mietvertrag.
Die Kaution Ihres Vaters haben Sie ebenfalls "geerbt" und sollte aber auf Sie überschrieben werden.
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Was soll ich tun?
Daraufweiß ich keine Antwort.
Rechtlich kann der Vertrag nur durch alle Mitmieter gekündigt werden.
Es gibt nur den Weg einer einvernehmlichen Regelung oder eine Klage bei Gericht -
Mit oder ohne Regler. Ihre Schadensersatzforderung ist und bleibt illusorisch.
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Nein, wenn es keine Beanstandungen gab, dann nicht.
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Sonst hätten wir ja auch mal die Badfußbodenheizung v.a. im Sommer ausschalten können.
Wenn keine Heizung in Betrieb war, dann natürlich nicht. Verstehe dann obigen Satz nicht.
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Sonst hätten wir ja auch mal die Badfußbodenheizung v.a. im Sommer ausschalten können.
Richtig, wenn einem aufgefallen wäre das im Sommer immer die Fußbodenheizung in Betrieb war, hätte man können ja mal reagieren.
Das kann man von einem mittelmäßig intelligenten Menschen schon verlangen.
Das das Geldverschwendung ist, gehört auch dazu.
Das mit dem unbekannten Schalter klingt wie die Ausrede eines Erstklässlers.Die Gründe für das "Kopf in den Sand stecken" wissen Sie selbst am besten.
Sie haben die Wärme verbraucht und müssen zahlen. Es muß weh tun, damit Sie in Zukunft bewußter mit Energie umgehen. -
Hier ist ein Forum und zu Ihren Problem habe ich Ihnen meine Meinung kundgetan.
Rechtsberatung is nich! -
ich habe im letzten Jahr eine Mieterhöhung bekommen, pünktlich 3 Monate vor der gesetzten Erhöhung und 15 Monate vor meinem Einzug.
Das ist ja der Hammer.
Die Miete soll zum März erhöt werden, ich habe Ihnen ein Kompromiss vorgeschlagen da ich ziemlich viel Saniert hab in der Wohnung, das ich 25 mehr zahlen würde, wenn ein Abschlag stattfinden würde nach Auszug.
Sie wollen also nach dem Auszug von der Miete einen Abschlag erhalten?

Ich werde nun also auf den nächsten Mietspiegel der Stadt Potsdam warten und die Sache einem Anwalt übergeben müssen.
Ja, was auch sonst.Wie soll ich nun am besten Vorgehen? Zumal er jetzt tatsächlich auch noch auf den neuen Mietspiegel wartet? Erhofft er sich das die Miete da teurer ist?
Kann ich nachvollziehen. Soie als Vermieter würden genauso handeln.
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Für die Sauberhaltung müssen Sie selbst sorgen. Genauso wie für Ihre Kloschüssel,den Dreck auf Ihren Schränken und auf den Fensterscheiben.
Entweder Sie zahlen die 150 € für Ihre Bequemlichkeit oder machen sich selbst an die Arbeit.
Nach 5 Jahren wird es schon Zeit den Ruß abzukehren und die Asche zu entfernen. Dann wird der Ofen auch wieder heizen.
Details dazu finden Sie im Internet. -
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Erwarten Sie jetzt einen Schlüssel zum Fahrradraum? Oder soll jemand die Hausordnung ändern.
Wenn Sie die Antwort Ihres Vermieters einstellen, können Sie sich wieder melden.
Da wird nach allen möglichen Schiet gefragt. Nur die Leute nicht, wo man am ehesten eine Antwort erwarten könnte. -
Den Einbau und die Materialkosten gehen zu Lasten des Eigentümers/Vermieters.
Es ist eine Investition!
Nur die Wartung der Anlage sind über die Betriebskosten umzulegen.Wenn es Ihnen nicht weiter hilft, so zahlen Sie einfach und Sie haben Ruhe. Ein Anwalt für 80 - 100€ könnte ich Ihnen auch noch empfehlen.
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Viel Durcheinander!
1. Wer ist Vermieter und wer sind die Mieter?
2. Ab wann gilt der Vertrag? -
Der $556(3)BGB sagt aber auch "...es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.".
Meine Frage ist nun, wie habe ich mich zu verhalten? Muss ich meine Vermieterin:
1. Darum bitten Stellung zu nehmen, wieso die Abrechnung zu spät erfolgte?
2. Darauf hinzuweisen, dass die Abrechnung zu spät erfolgte und dementsprechend Ansprüch mir gegenüber nicht mehr geltend zu machen sind?
Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.Präzise Erläuterung!
Wenn Sie nachzahlen müssen, würde ich mich vorerst garnicht rühren.
Dann warten Sie, bis sie gemahnt werden. Daraufhin fordern Sie eine Erklärung warum die Rechnung so spät zugesandt wurde.
Dann können Sie immer noch entscheiden, ob BGB-Klausel wirksam ist.Wenn Sie Guthaben erwarten, würde ich das so einfach zur Kenntnis nehmen.
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Wird eine Abrechnung nicht immer für ein ganzes Jahr gemacht?
Das ist richtig. Es muß aber nicht das Kalenderjahr sein. Wäre bei Ihnen ok.
Die steigenden Nebenkosten sind zwar nach seiner Rechnung logis h aber so und in der Höhe auch nicht tragbar oder?
Sie haben es leider versäumt, bei der Anmietung sich um die Energiekosten zu kümmern.Einfach verglaste Holzfenster und ElektroheizungsBleyer??? sollten aber schon Signal genug sein.
Tipps gibt es leider keine. Wenn ich sage, "verantwortungsbewusster heizen" wurde ich schon übelst beschimpft und schweige dazu lieber.
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