Beiträge von Kolinum
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Die Bewohner des Objekts haben identische Rechte und Pflichten hinsichtlich der Gartennutzung; entweder dürfen alle den Garten nutzen oder keiner, es gibt keine Ungleichbehandlung/Privilegierung hinsichtlich der einzelnen Parteien.
Sie bringen es auf den Punkt. Das ist völlig korrekt. Alles andere ist Bla-bla.
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Diese Kosten sind Teil der Gesamtkosten. Diese wiederum werden nicht nur nach Verbrauch umgelegt, wie Sie meinen, sondern diese Kosten werden gesplittet. In der Regel 30% Grundkosten(nach Wohnfläche) und 70 % nach Verbrauch(Zählestände).
Ablesekosten sind eine andere Schiene und werden pro Wohneinheit abgerechnet. -
Sollte Sie das Thema nicht interessieren, werden Sie auch nicht dazu genötigt, sinnfreie Kommentare dazu abzugeben...
Sie haben den Sinn eines Forums immer noch nicht begriffen.
Da kann jedweder seinen Senf dazugeben, ob es einem passt oder nicht.
Wenn Sie so minosenhaft veranlagt sind, sollten sie das aber schon vorher bedenken. -
Hier ist ein Forum für mietrechtliche Fragen. Leider ist Ihr Beitrag weit davon entfernt.
Sie offerieren uns hier einen Nachbarschaftskrieg und glauben nun das sich jemand auf Ihre Seite schlägt und mit drauf haut.
Ich bin da keineswegs dabei. Kanonenfutter gebe ich nicht so gern ab.
Psychische Probleme sollten Sie mit Ihrem Arzt klären.Geben Sie die Hoffnung nicht auf, es werden sich schon noch Helferlein finden.
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Ich rate Ihnen bei diesr Menge an Fragen zu einer professionalen Rechtsberatung
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Sie werden sich fragen lassen müssen: Wie gelangt der Vermieter in Ihre Wohnung?
Sollter er ohne Ihre Zustimmung, womöglich mit einem verbliebenen Schlüssel eingang gefunden haben, erstatten Sie Anzeige wegen Hausfriedensbruch. -
Da freuen wir uns bestimmt alle sehr, wenn wir Ihnen helfen konnten. Da geht mir schon mal das Herz auf.
Nicht wenige sind da von ganz anderen Holz geschnitzt. Bei manchen "Mieterproblemen" gehen schon mal die Lampen an und man erntet nicht selten Schimpf und Schande.
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Eine einvernehmliche vorzeitige Auflösung des Mietvertrages ist die einzig richtige Lösung.
Sprechen Sie darufhin Ihren Vermieter an und es findet eine ordnungsgemäße Übergabe statt.
Sie sparen dadurch auch Miete.Bis dahin bzw. Auslaufen des Vertrages verbieten Sie ihn, ohne Ihr Einverständnis, das Grundstück zu betreten.
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Nun argumentieren die Anwälte des Vermieters, dass die Nebenkostenabrechnung fristgerecht an die Berliner Adresse zugestellt worden ist und ich dementsprechend die Verfahrenskosten zu tragen habe.
Die Anwälte müssen den Beweis führen, das Ihnen die Abrechnung fristgemäß zugegangen ist.
Sie müssen den Beweis führen, das die neue Adresse dem Vermieter zugegangen ist.
Ob eine E-Mail reicht, kann hier nicht beurteilen. Deswegen stoßen Sie hier ins Leere. -
Da das Verfahren bereits bei Gericht anhängig ist, erfragen Sie dort das Erforderliche.
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Hier geht es allein um Mietrecht und nichts anderes. Sie bekommen hier, trotz aller Einwände, keinen Persilschein, welcher Sie ausserhalb des Rechtes stellt.
Ihnen bliebe nur der Klageweg bei Gericht. Könnte Ihr Trauma nur wesentlich verschlimmern. -
Herr Michael, suchen Sie sich eine andere Wohnung.
Mich stößt bei Ihren Beiträgen auf, das bei der Besichtigung die Wohnung geruchsfrei war und jetzt behaupten Sie
Die Wohnung sinkt nach Zigaretten, und zwar sehr massiv. -
....wir haben uns erstmal geeinigt auf einen Termin in 14 Tagen.
Das war richtig. Anmelden muß sich der Besuch schon.
Kann ich das irgendwie umgehen?
Nein, im Mietrecht sind Krankheiten aller Art nicht vorgesehen.
Wenn Sie sich schon zum Termin geeinigt haben, dann ist es gut.
Sie haben also noch genügend Zeit, Ihre Wohnung aufzuräumen und eventuell eine bestimmte Sorte an Zimmerpflanzen zu verstecken.
Eine Anfertigung von Fotos bedarf Ihrer ausdrücklichen Genehmigung.
Sie können auch einen befreundeten Menschen bei der Besichtigung einladen. -
Nur mal schnell überflogen.
1. Die Hausverwaltung ist nicht Ihr Vertragspartner. Wenn nicht erreichbar, dann an den Vermietr wenden.
2. Beanstandungsmäßige Betriebskostenabrechnungen rechtfertigen keine fristlose Kündigung.
Den Rest Ihres Frustes sollten Sie bei einem Anwalt oder Mieterverein ablassen.
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Man könnte das unter Anarchie verbuchen. Letztendlich ist es durch das konkludente Handeln ein mündlicher geworden.
Ergo, wie bereits mehrmals gesagt, 3 Monate Kündigungsfrist. -
Uff, das hat gesessen. Jetzt haben Sie es mir aber gegeben.
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Offensichtlich sind Sie sich über die Bedeutung des Begriffes "Breitbandkabelanschluß" nicht im klaren.
Es bedeutet lediglich das Sie mit dieser Anschlußart eine Vielzahl von Sendern empfangen können (kommt von Bandbreite).
Das bedeutet nicht, das Sie, ohne Verstärker, x-beliebig viel Geräte an dem Anschluß betreiben können.
Wenn Sie schon technisch eine 0 sind, dann lassen Sie sich mal vom Fachmann beraten, anstatt das Recht zu strapazieren.Sie können letztendlich auch eine Klage gegen den Vermieter anstrengen. Viel Spaß!
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Nochmal, Sie Depp:
Der Kabelanschluss ist eine Verbindung ins Breitbandkabelnetz. Deshalb kann man ihn auch als Breitbandkabelanschluss bezeichnen. Das Breitbandkabelnetz wird deshalb so genannt, weil es höhere Bandbreiten zur Datenübertragung nutzt als ein Basisbandnetz.
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