Beiträge von Kolinum

    Der Abrechnungszeitraum ist falsch. Er muß 12 Monate betragen. Damit ist die ganze Rechnung falsch.
    Hinzu kommt der verspätete Eingang der Rechnung bei Ihnen.
    Typisch: 31.12. eingeworfen. Am 1.1. ist Feiertag, keine Post. Also am 2.1. angekommen. Zu spät!
    Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass Sie die Rechnung spätestens am 31.12. nachweislich erhalten haben.
    Da gibt es keine Entschuldigung.
    Das deutet auf Schlamperei hin und die fehlerhafte Rechnung ebenfalls.

    Ich würde den Vermieter auffordern eine korrekte Betriebskostenabrechnung zu erstellen und eine Nachzahlung verweigern

    Wir wohnen seit 2 Wochen in der Wohnung und es wurden noch keine Rauchmelder installiert.
    Da wird wohl gleich die Welt einstürzen. Besser, Sie packen schon mal die Koffer

    Übrigens lesen Sie mal hier:

    § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Warum Sie so eine mangelhafte Wohnung überhaupt beziehen, wissen nur Sie selbst. Mein Verstand endet leider etwas vorher.

    Der Anbieter berechnet mirmitr 35€ im Monat, kann ich die kosten dem Vermieter in Rechnung stellen?

    Na, selbstverständlich. Was Sie nicht nutzen können, müssen Sie auch nicht zahlen. Ich würde die Zahlung sofort bis zur Verfügbarkeit einstellen. Teilen Sie das Ihren Vermieter aber ordentlich mit; nicht mit SMS und solch Zeug.

    Kann ich eine Übergangslösung nutzen (z.B. Webstick) und dem Vermieter in Rechnung stellen?

    Das würde ich eher verneinen wollen.

    Aus Mietrechtslexikon:

    Bemüht sich der Vermieter monatelang nicht, die Schlüssel zu erhalten, verliert er seinen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung (OLG Düsseldorf 17.6.04, I-10 U 3/04).

    Falls der Vermieter allerdings die Annahme der Schlüssel zu Unrecht ablehnt, gerät er in Annahmeverzug (LG Osnabrück WM 1984, 2), und verliert dadurch ebenso alle weiteren Ansprüche gegen den Mieter.

    Ich würde den Vermieter schriftlich benachrichtigen, die Schlüssel bei Ihnen abzuholen.

    Ich würde so formulieren:

    das zwischen uns bestehende Mietverhältnis betreffend die Wohnung in ...................wurde zum 30.04.2014 beendet.

    Die Übergabe der Wohnung erfolgte am 25.04.2014. Es wurde eine Beanstandung festgestellt (Balkonplatte beschädigt).
    Ich fordere Sie auf, mir den finanziellen Schaden zu benennen und den Rest der Kaution bis zum 15.03.2015 auf mein Konto zu überweisen.

    Desweiteren erwarte ich die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013. Die Fälligkeit war am 31.12.2014

    Sollte ich bis zur genannten Frist keinen Eingang auf meinem Konto feststellen können, müsste ich zu meinem Bedauern gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    - BK-Abrechnung 2014 hat noch Zeit bis 31.12.2015
    - Ich würde 15. März vorschlagen. Der Termin 5.3. erscheint mir etwas zu eng.

    Alles nur ein Vorschlag. Entscheiden müssen Sie!

    Alle Dinge des Vormieters sollten Sie nicht interessieren.
    Maßgebend ist das, was im Mietvertrag vereinbart ist.

    In meinem Mietvertrag steht allerdings das alle farbigen Tapeten usw. mit einmal streichen weiß bedeckt sein müssen.

    Sie haben diesen Mist doch nicht unterschrieben.

    Desweiteren ist im Badezimmer der Heizkörper auch leicht am Rosten.

    Halten Sie das im Übergabeprotokoll fest.

    Wie schaut es aus wer muss den Laminatboden erneuern, der Vermieter oder ist es meine aufgabe?

    Das geht Sie nichts an. Ebenfalls im Protokoll festhalten. Reparieren kann man Laminat eigentlich garnicht, sondern nur neu verlegen.
    Da wurde offensichtlich vom Vormieter mit Wasser gepanscht.

    Wie sieht es aus mit den Tapeten laut MV muss der Vormieter die Tapeten doch dann abreißen oder nicht da diese nicht mit einmal streichen bedeckt sind?

    Ich würde die Tapeten abreißen; allerdings sollten Sie sich die Arbeit vergüten lassen.

    Machen Sie das so, wie anitari unter #10 beschrieb.

    ........ unter Angabe sämtlicher Kündigungsgründe und unter Hinweis auf das binnen einer Frist von 2 Monaten vor Beendigung des Mietverhältnisses schritlich auszuübende Widerspruchsrecht.

    Vergessen Sie diesen Satz. Typisches Anwaltsgeplapper ohne rechtliche Bedeutung.
    Gründe können Sie, müssen aber nicht angegeben werden

    Wieder ein k(ein) Problem.
    Der Vermieter kann die monatlichen Vorauszahlungen schon anpassen. Ob er das anhand der letzten Abrechnung tut oder bei Zuzug von Personen bleibt ihm überlassen. Durch eine Erhöhung der Vorauszahlung werden Sie nicht benachteiligt. Abgerechnet wird am Ende und bei einer Person mehr im Haushalt ist die Annahme eines Mehrverbrauches durchaus gerechtfertigt.

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