Beiträge von Kolinum

    Hier wäre zuerst die Frage zu stellen, ob dieser Teppich vom Nachmieter ordentlich übernommen wurde und wenn nicht, warum eine Entfernung durch den Nachmieter vorgenommen wird. Denn die Verpflichtung zum Rückbau hatte der Vormieter.

    Insgesamt sollte man dies als einen versteckten Mangel sehen. Denn nach geltender Rechtsprechung wäre die Beschädigung in solchen Fällen, durch den Verursacher, hier Vormieter, zu beheben. Dazu gehören auch alle Folgeschäden.

    Erst wenn das geklärt ist, sollte man sich darüber unterhalten was nun mit dem Parkett zu geschehen hätte.

    Genau so sollte es laufen. Es trifft den Kern des Problems.

    Wieder eines von den riesigen Problemen, welche unsere Mieter so treffen können.

    Verdammt nochmal. Lesen die Heizkörper ab, wenn Sie dazu in der Lage sind. Offensichtlich handelt es sich hier um digitale Zähler. Da geht das. Bei Verdunstern wäre ein Wechsel der Röhren erforderlich, was Sie nicht tun könnten.

    Was den Heizkörper ohne Zähler betrifft würde ich die HV informieren. Normalerweise wird eine Firma beim Wechsel auch die Zähler des vorherigen Heizkörpers wieder anbringen.
    Irgendwas stößt mir bei dem Austausch schon auf. Früher oder später wird das schon bemerkt werden.

    Für das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung muss man sich im übrigen die Erlaubniss des Vermieters holen.

    Uff, Ihre Aussage verblüfft mich geradewegs. Ich dachte immer etwas anders. Aber Sie sollten mir mit irgendwelchen Grundlagen auf die Sprünge helfen. Danke vorab!

    Vieleicht finden Sie hier was?

    http://www.anwaltonline.com/info/PM/0041_m…aufstellen.html

    Waidmanns Heil. Sie haben nicht nur den Bock geschossen, sondern auch noch voll getroffen.
    Nicht böse sein. Auch mir gelang jüngstens so ein Treffer.


    An diese Hausverwaltung muss ich als Eigentümer monatlich 304 Euro (je 152/Wohnung) Betriebskosten an die Verwaltung für meine Mieter vorauszahlen.
    Von meinen Mietern bekomme ich je 80 Euro Vorauszahlungmalso 160 gesammt.
    Fehlen also praktisch 144 Euro zu dem was ich an die Verwaltung zahle.
    Kann ich nicht all das was ich an die Verwaltung monatlich zahle,auch als Abschlag von den Mietern fordern,so dass ich das Geld praktisch nur weiterleite und nichts aus eigener Tasche vorstrecke?

    Das sind 2 verschiedene Dinge.

    1. Können Sie die monatlichen Vorauszahlungen Ihrer Mieter den letzten Rechnungen anpassen; auch jedes Jahr.
    Das ist Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihren Mieter

    2. Ihre Vorauszahlungen sollten Sie natürlich ebenso anpassen. Dazu reden Sie mal mit dem Verwalter oder bringen das Thema in der Versammlung zur Sprache.
    Das war bei mir früher ähnlich wie bei Ihnen. Ich habe immer mehr überzahlt und meine Nachbarin immer weniger.

    Die Zahlungsweise wurde dahingehend geändert, das aufgrund der letzten Abrechnung die Vorauszahlung durch den Verwalter jährlich angepasst wird.

    Wieder mal viel Palaver um immer das gleiche.

    In der Betriebskostenverordnung ist genau festgelegt, welche Kosten der Vermieter umlegen darf.
    Entrümplungskosten sind keinesfalls dabei.
    Ansonsten müssten diese unter "Sonstiges" im Vertrag vereinbart werden.
    Weiterhin zählen Betriebskosten zu den regelmäßig wiederkehrenden Kosten. Solche stellen eine einmalige Entrümpelung nicht dar.

    Diese Aktion gehört zum Geschäftsrisiko des Vermieters. Er scheint da in der Vergangenheit seinen Verpflichtungen nicht genügend nachgekommen zu sein.

    Ich würde die Zahlung dieses Posten in der Abrechnung widersprechen und den Betrag einbehalten.

    Mal langsam!

    Taylor nun musste aber noch eins machen, den Vermieter auffordern alle Rechnungen in Kopie offenzulegen.


    Müssen Sie aber bezahlen.

    Zitat

    Wenn du bei Check24 ne günstigere Gebäudeversicherung findest, als in den NK genannten Betrag, entsprechend dein Anteil kürzen. Der Vermieter ist dem Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet

    Der Vermieter muß nicht die billigste Versicherung nehmen.

    Ab wann hätte denn der Vermieter das Recht, die NK-Abrechnung auf 2 zu erhöhen?

    Das kann er aufgrund des Ergebnisses der letzten Rechnung und zwar mindestens soviel, das er ein 12tel von der Jahresrechnung ansetzen kann. Es ist eine Ermessensentscheidung und sollte als Richtwert dienen.
    Schwierig ist allerdings, das bei einer Neuvermietung dafür noch keine des Verbräuche vorliegen.
    Hier wird dann oft die Vorauszahlungshöhe des Vormieters weitergeführt.
    Das Geld geht Ihnen aber nicht verloren.

    Bedenken Sie auch, das bei allen Ausgaben im Abrechnungsjahr der Vermieter in Vorkasse geht. Für den Mieter also ein zinsloses Darlehen.
    Das muß der Vermieter nicht und deshalb ist eine angemessene Vorauszahlung sinnvoll.

    Auch möchte sich der Vermieter damit gegenüber kriminellen Mietern etwas absichern.


    bei so manchen beiträgen (nicht dieser thread), hab ich das gefühl, daß aus bestimmten gründen, die miete auch niedriger sein könnte.
    und im nachhinein, dienen diese bestimmte gründe um miete mindern zu wollen.

    quasi, erst mal rein in die Wohnung und dann rausholen, was geht.

    Meine Erfahrungen im allgemeinen(nicht speziell auf dieses Problem)

    Wenn Sie eine Weile hier mitmachen, wird sich Ihre Erkenntnis schon noch festigen.
    Die meisten Neulinge hier im Forum glauben, man müsste hier sozial sein und jeden helfen.
    Die Rechtslage reicht dazu aber nicht immer aus. Sozialduselei ist keinesfalls hilfreich.
    Regen sich über Teilnehmer hier auf, wenn diese mal solchen Typen in "deutsch" antworten.

    Ich glaube, Gauner im Vermieter- oder Mietergewand halten sich etwa die Waage.

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