Erzählen Sie das einen Anwalt Ihres Vertrauens.
Beiträge von Kolinum
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Am 01.03.15 erhielt mein privater Vermieter von uns die formlose Kündigung "... Kündigen hiermit den bestehenden Mietvertrag zum 31.3.15."Der offizielle Termin wäre Ende Mai gewesen (3 Monate)
ZitatEs gab etwas Streit mit dem Vermieter weil im Vertrag stand, dass wir uns über die Kündigungsfrist einigen können.
Das geht natürlich.
ZitatDas haben wir getan, er sagte zu uns, dass er einen Nachmieter hat, was letztendlich nicht so war.
Also keine Eingung.
Meine Frage : wenn steht: zum 31.3. heißt das doch, dass wir keine weitere Miete zahlen müssen, in dem Sinne keine Kündigungsfrist mehr da ist oder?! Ansonsten hätte stehen müssen : zum 31.5. Oder?![/QUOTE]
Da blicken Sie im Moment nicht durch und zwar deswegen:
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wenn im gegenseitigen Einvernehmen keine kürzere Frist vereinbart wurde, gilt diese Frist. Wäre also zum Monatsletzten des Mai. Bis dahin haben Sie auch Ihre mietvertraglichen Verpflichtungen in der Gesamtheit zu erfüllen (Kaltmiete, BKV-Vorauszahlung, Hausordnung).
Wenn Sie keine 2 Wohnungen bezahlen können, sollten Sie sich mal vorher Gedanken über die Bezahlbarkeit machen.
Das können Sie nur selbst regeln. -
[QUOTE=Havana82;............ und wie verhalte ich mich am besten?[/QUOTE]
Indem Sie die Mängel beseitigen!
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Von mir kein Kommentar, da die Schuld für die Misere eindeutig beiderseits zu suchen ist und ich keine Lust verspüre mich vor irgendeine Karre spannen zu lassen. Viel Spaß
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Angebot: 2800.-
Laß mich mal überlegen: wären 532 € für Griechenland oder Ukraine.
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Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, jawoll.
Jawoll, dann eben auf preußisch!
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Da möchte wohl jemand lustig sein. Ich werde seine Beiträge ignorieren.
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Da ist schon manches gerutscht und wird auch noch rutschen. Zum Pocher und Barth sollten Sie aber noch üben.
Aber bitte nicht unbedingt hier. -
An den geplatzten Boiler werden Sie sich nicht beteiligen brauchen; der Schaden ist mit Sicherheit mehr als die Kleinreparaturklausel hergibt. Allein der Schaden welcher womöglich Ihren Körper bis hin zum Krüppel werden läßt, dürfte in die Abertausende gehen.
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dass sich die anderen Mieter deswegen gestört fühlen.
Das ist leider kein Argument. In einer Gemeinschaft fühlt sich immer einer gestört.
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Wir wollen einfach nur in Frieden wohnen....Das verstehe ich, nur wenn es eben den bösen Nachbarn nicht gefällt.
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Da Sie keinen schriftlichen Mietvertrag haben, in welchen solche Punkte geregelt werden, ist davpn auszugehen, das Sie nur einen mündlichen Vertrag haben.
Lesen Sie hier weiter:M
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Frage, darf sie einfach ohne angaben von Gründen die Außentüre vom Keller verschließen und uns den Zugang verwehren?
Wenn Sie einen anderen Zugang zum Garten nutzen können, ist das rechtens.
Dadurch wird die im Mietvertrag festgeschriebene Gartennutzung nicht eingeschränkt. Bequemlichkeit ist kein Argument für die Geltendmachung von Rechten.
Auch wenn das bisher so war, ergibt sich dennoch kein Rechtsanspruch auf die Benutzung einer bestimmten Tür.Das marode Verhältnis zwischen Ihnen und der Vermieterin kann und werde ich nicht beurteilen, obwohl es ursächlich ist.
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Dafür müssen Sie aber zahlen.
Passen Sie auf! Da gibt es mehr schwarze als weiße Schafe. Besonders wenn Ihnen ein Schaf einen Vertrag vorlegt, welche mehr als 2 Seiten lang ist.
Hören Sie sich in der Nachbarschaft mal um. Es gibt sicher auch Gute. -
Rot ist bspw. Kupfer, also zu weich...:p
Ja, ja. Wäre etwas zu weich.
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Meine Frage ist, muss der Eigentümer mir vergleichbaren Wohnraum anbieten? (Ich Kann bis Mai einen Widerspruch machen)In Ihrem Fall würde die Kündigungsfrist 9 Monate betragen. Der Vermieter muß Ihnen keine Vergleichswohung anbieten.
In 9 Monaten hat der Mieter genügend Zeit sich ein neues Zuhause zu suchen.Ich hätte aufgrund der Schufa-Einträge ebenfalls Bedenken Ihnen eine Wohnung zu vermieten.
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Der Vergleich mit den Nachbarn führt zu nichts.
Maßgeblich ist, dass die Werte an Ihren Zählern den Angaben in der Rechnung entsprechen. Der Rest ist Mathematik.Sie wollen doch Klarheit. Um Bedauern brauchen Sie hier nicht nachsuchen. Ein Weg dazu ist der von mir vorgeschlagene.
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Schlimmstenfalls könnten die Rechnungen vertauscht worden sein. Der Unterschied ist schon gravierend
Prüfen können Sie die Werte an den Wasseruhren und den Heizkostenverteilern und den Angaben in der Rechnung.
Wenn diese übereinstimmen, müsste die Rechnung in Ordnung sein.
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