Dem Schreiben des Mieterbundes kann ich zustimmen. Es scheint korrekt zu sein.
Da Sie dort zahlendes Mitglied sind, sollten Sie dort Hilfe suchen.
Ich glaube nicht , das das Amt jeden Versicherungswunsch ihrer Klienten erfüllen muß. Wo sollte das auch hinführen.
Ich selbst beziehe nur knappe Durchschnittsrente und würde mir so eine überflüssige Versicherung nicht leisten wollen.
Da muß man halt lernen und sich auf den Gebiet des Mietrechtes weiterbilden. Ich habe das auch mit 70 noch getan.
Alles kann der Mensch nicht haben.
Beiträge von Kolinum
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Rechtsberatung ist hier leider nicht erlaubt. Hier können nur Meinungen von Laien kundgetan werden.
An dem Schreiben des Anwaltes hätte ich nichts auszusetzen. -
Vorvertrag und Mietvorvertrag - Zweck des Abschlusses
Nun hat mich mein Nachmieter heute kontaktiert, um mir mitzuteilen, dass er doch nicht mieten möchte, da ihm der Vermieter zu "pingelig" erscheint und er nun doch kein gutes Gefühl dabei hat. Ich stehe nun wieder in der Pflicht, einen neuen Mieter zu finden und im Ernstfall einen doppelte Miete für bis zu fünf Monaten zu zahlen, sollte es zum Leerstehen der Räume kommen, da ich nach seiner Zusage auch selbst bereits umgezogen bin.
Ich habe neben seinen E-Mails und SMS auch eine von ihm unterschriebene Selbstauskunft für meinen Vermieter, in der wörtlich steht "Der Vertragsbeginn soll sein am 01.04.2015" und "Ich nehme zur Kenntnis, dass eine ordentliche Kündigung erstmals zu dem von mir oben eingetragenen Datum [Anmerk.: Auch er hat den Kündigungsausschluss akzeptiert] erklärt werden kann. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Sie gilt für Mieter und Vermieter." Das Formular hat er unterschrieben und inklusive einer Bürgschaftserklärung eingereicht. Zusätzlich hat er wie gesagt auch schon einen Mietanteil für diesen Monat bezahlt.
Aus meiner Sicht liegt hier ein verbindlicher Vorvertrag vor. Das Schriftstück verdeutlicht das noch.
Ich prophezeihe Ihnen gute Karten. Einen Anwalt sollten Sie schon nehmen. Da die Aussichten für Sie nicht schlecht sind, würde ich die Vorabkosten für den Anwalt schon in Kauf nehmen. -
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§ 6.3 Ist schon lustig. Wenn der Brennstoff ausgeht bleiben Sie im kalten sitzen. Schadenersatz gibts dann auch nicht. Dieses Geplapper dienst nur dazu, dem Mieter Schreck einzujagen.
Ein Mietvertrag kann niemals ein Gesetz ersetzen. Eine Individualvereinbarung liegt hier auch nicht vor.
Ich würde diesen Punkt aber akzeptieren. Bei Hart auf Hart wäre dieser Punkt nicht relvant.§ 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. -
Richtig!................
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Wenn der Mietvertrag am 1.12. aufgelöst wurde, gilt das für das gesamte Mietverhältnis einschließlich Ihrer Rechte und Pflichten.
Bis zu diesen Zeitpunkt können Ihnen auch nur die Betriebskosten anteilig berechnet werden. Leerstand trägt der Vermieter.Oder gibt es Wesentliches, was Sie hier verschwiegen haben? Irgendwas scheint mir hier nichts ganz koscher.
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Gut so. Ein Gespräch vor Ort mit dem richtigen Verantwortlichen kann mehr tun als die gesamte Schreiberei hier.
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Ich denke, das das nicht eine Frage von vertraglichen Regelungen ist. Spätestens dann, wenn durch die Abgase Verschmutzungen an der Hauswand entstehen oder Anwohnern der Dunst in die Wohnung geblasen wird.
Nun könnte man sagen: Ist nichts vertraglich geregelt und weiter so.Das könnte sich im Ernstfall dahingehend ausweiten, das vorsätzliche Sach- oder gar Gesundheitsschädigung vorliegt.
Allerdings hat uns unser Fragesteller verschwiegen, warum die geforderte Maßnahme sinnvoll sein soll, deswegen von mir nur ein Hinweis auf mögliche Auswirkungen
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Diese Kündigung ist mit ziemlicher Sicherheit ungültig.
Wesentlich ist nicht das richtige Konto, sondern ledigleich die pünktliche Mietzahlung an den Vermieter.
Da die Miete pünktlich auf ein Konto des Vermieters eingegangen ist, besteht zu einer Kündigung kein Grund.Auch wurde der Mieter im Vorfeld der Kündigung nicht abgemahnt, die Miete auf das richtige Konto zu überweisen.
Aus diesen Gründen erwcheint mir die ganze Sache als haltlos.
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Von mehreren Müller's im Hauseingang ganz zu schweigen.
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sorry, wenn meine Frage naiv ist, aber ich verstehe in Sachen Nebenkosten und Miete nur Bahnhof.
Keine Entschuldigung. So haben wir alle mal angefangen.ZitatWenn ich im Winter zu viel geheizt habe und nachzahlen muss, steigt meine monatliche Miete im kommenden Jahr. Wenn ich sparsam geheizt habe und das Geld zurückbekommen habe, bleibt meine Miete gleich. Logisch wäre, dass sie in diesem Fall sinken würde.
Ihre Angaben sind leider etwas zu mager.
Scannen Sie doch mal die letzten 2 Jahresabrechnungen ein. Da kann man dann vergleichen, wo und wie die Differenz zustande kommt. -
Wahrscheinlich Kolinum nach einer Vergewaltigung.
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Lassen Sie das ganze vor Ort anhand der Rechnungen prüfen. Hier wird das nix, da das Problem zu umfangreich ist.
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Rechtlich handelt es sich hierbei um einen Untermietvertrag. Zwischenmietvertrag ist dem Wort nach schlicht Unsinn.
Sie können den Vertrag mal hier einscannen, ohne leider keine Anwort.
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Das wird nicht passieren.
Hier ist ein Meinungsforum und da gibt es auch unterschiedliche Ansichten. Das muß man akzeptieren und einfach runterschlucken.
Ich wäre mir da nicht sicher, ob unser beider Antworten nicht von Anderen ebenfalls dieses Prädikat bekommen würden.
Übrigens ist hier kein Scheinheiligkeitsverein und wegen genehmer Antworten verbiegen wir uns nicht.
Sie können das tun. Wir gründen unsere Meinung aufgrund der geschilderten Fakten und diese sind oft hart.Aus dem Eingangsthread hätte Sie lesen müssen, das an so eine langfristige Bindung aufgrund der Umstände hätte garnicht abgeschlossen werden dürfen.
Nach 3 Monaten,plötzlich wegen familiärer Umstände, wird der Vertrag angefochten. Der Grund fiel zwar dann weg und es wurde gleich ein anderer nachgeschoben.
Da kann man schon mal Bauchschmerzen bekommen. Spätestens dort hört für mich jede Sozialduselei auf.
Aber wie gesagt, Sie können der Gutmenschelei fröhnen so oft und lange wie Sie wollen. -
Was würdet Ihr jetzt machen?
Einfach zahlen! Gerät in Ordnung. Ursache nicht bekannt. Ich denke mal: Düse verstopft.
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Was kann ich ab dem 01.06.2015 unternehmen - welche Rechte habe ich ?
Vorerst garkeine! Sie können nur den 1. Juni abwarten.
Wie kann man eine Einbauküche Anfang Mai liefern lassen, wenn die Wohnung erst am 1. Juni gemietet wird.
Versprechen sind nur Schall und Rauch und ohne rechtliche Bedeutung. Außerdem war es richtig nett von Ihnen die Kaution schon im April zu zahlen. Es gibt sie noch, die naiven Mieter. Nicht alle Mieter sind schlecht!Erbitten Sie beim Möbelhaus einen Aufschub der Lieferung.
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Sorry, Sie sind schon ein seltsamer Vogel
Wir haben im Oktober 2014 eine Mietwohnung bezogen. Der Vermieter hat im Mietvertrag einen beiderseitigen Kündigungsausschluss von 3 3/4 Jahren verankert.
Aha, der Vermieter und Sie waren wohl da garnicht dabei.ZitatSoweit ich weiß, ist dies auch rechstens.
Richtig.ZitatDa es meiner alleine in einem Haus lebende Oma, 85 Jahre, seit 4 Jahren in Dialyse, Gesundheitlich nicht mehr so gut ging, bat sie uns im Januar 2015 zu ihr zu ziehen. Wir haben dies im Januar dem Vermieter von uns mitgeteilt und gebeten, den Vertrag auf 1. Mai aufgrund der Sachlage zu kündigen.
Das kam natürlich nach 3 Monaten völlig überraschend und war nicht zu erwarten, das Oma schon 85 ist und obendrein noch Dialyse in Anspruch nehmen musste. Wie das Leben so spielt.ZitatEr hat uns zugestimmt und auf seine Gutmütigkeit verwiesen (soweit ich inzwischen weiß, ist das Ganze auch ohne seine Gutmütigkeit möglich, einen Kündigungsausschluss außer Kraft zu setzen, wenn es um die Pflege von Angehörigen geht).
Dieser Irrglaube wurde durch die Realität nun ad absurdum geführt.ZitatMeine Oma ist leider am 13.03. gestorben, jetzt wollen wir trotzdem in ihr Haus ziehen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob wir jetzt rein rechtlich in der Wohnung bleiben müssen oder den Kündigungsausschluss mit der Ankündigung des Umzuges zur pflegebedürftigen Oma bereits komplett aufheben konnten und der Vermieter uns jetzt nicht zwingen kann, die Wohnung weiterhin zu nutzen?
Also jetzt muß die Erbschaft die Oma ersetzen. Von einer Pflege der Erbschaft als Kündigungsgrund ist mir allerdings noch weniger bekannt.
Dieser Beitrag ist vielleicht etwas zu ironisch geraten, aber einen ernsthaften Rat gebe ich Ihnen noch.
Versuchen Sie mit Hilfe Ihres Erbvermögen den Vermieter zu einem vorzeitigen Aufhebungsvertrag zu bewegen.
Ohne Moos halt nix los. -
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