Nachmieter springt trotz Zusage kurzfristig ab

  • Hallo,

    ich habe einen Mietvertrag mit einem Kündigungsausschlusses bis Ende September diesen Jahres, aus welchem ich in Folge einer Absprache mit meinem Vermieter durch das Stellen eines Nachmieters austreten kann.

    Der gesuchte Nachmieter fand sich auch und hat mehrfach schriftlich und in mündlichen Absprachen die Absicht bekräftigt, das Zimmer ab dem 01.04. mieten zu wollen und somit meinem Mietvertrag zu übernehmen. Da sich die Unterschrift des Vertrages durch einen von ihm länger geplanten Urlaub um zwei Wochen auf den heutigen Tag (15.04.) verschoben hat, hat er mir 300€ der 400€ betragenden Miete überwiesen und wir haben uns den aktuellen Monat bereits geteilt. Am gestrigen Tag haben wir darüber hinaus gemeinsam mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll erstellt und es sollte heute zur finalen Unterschrift kommen, da der Vermieter den Kandidaten auch bereits Ende März akzeptiert hat.
    Nun hat mich mein Nachmieter heute kontaktiert, um mir mitzuteilen, dass er doch nicht mieten möchte, da ihm der Vermieter zu "pingelig" erscheint und er nun doch kein gutes Gefühl dabei hat. Ich stehe nun wieder in der Pflicht, einen neuen Mieter zu finden und im Ernstfall einen doppelte Miete für bis zu fünf Monaten zu zahlen, sollte es zum Leerstehen der Räume kommen, da ich nach seiner Zusage auch selbst bereits umgezogen bin.

    Ich habe neben seinen E-Mails und SMS auch eine von ihm unterschriebene Selbstauskunft für meinen Vermieter, in der wörtlich steht "Der Vertragsbeginn soll sein am 01.04.2015" und "Ich nehme zur Kenntnis, dass eine ordentliche Kündigung erstmals zu dem von mir oben eingetragenen Datum [Anmerk.: Auch er hat den Kündigungsausschluss akzeptiert] erklärt werden kann. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Sie gilt für Mieter und Vermieter." Das Formular hat er unterschrieben und inklusive einer Bürgschaftserklärung eingereicht. Zusätzlich hat er wie gesagt auch schon einen Mietanteil für diesen Monat bezahlt.

    Habe ich nun das Recht darauf zu bestehen, dass er die Nachmiete für mich antritt oder sind mir letztlich die Hände gebunden?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Hallo NH7151610,
    willkommen zum sich wöchentlich wiederholenden gleichen Thema...

    "ich habe einen Mietvertrag mit einem Kündigungsausschlusses bis Ende September diesen Jahres, aus welchem ich in Folge einer Absprache mit meinem Vermieter durch das Stellen eines Nachmieters austreten kann."
    - Also nix Schriftliches...

    "Der gesuchte Nachmieter fand sich auch und hat mehrfach schriftlich und in mündlichen Absprachen die Absicht bekräftigt, ..."
    - Das ist Privat zwischen Euch, woran jedoch der Vermieter nicht gebunden werden kann.

    "Habe ich nun das Recht darauf zu bestehen, dass er die Nachmiete für mich antritt oder sind mir letztlich die Hände gebunden?"
    - Kannst es ja mal versuchen... aber mach' bitte nicht die Rechnung ohne den Wirt, also den Vermieter, denn der allein bestimmt, wer bei ihm einen Mietvertrag bekommt. Und er muss überhaupt nicht (jeden) vorgeschlagenen NM akzeptieren.

  • Vorvertrag und Mietvorvertrag - Zweck des Abschlusses

    Nun hat mich mein Nachmieter heute kontaktiert, um mir mitzuteilen, dass er doch nicht mieten möchte, da ihm der Vermieter zu "pingelig" erscheint und er nun doch kein gutes Gefühl dabei hat. Ich stehe nun wieder in der Pflicht, einen neuen Mieter zu finden und im Ernstfall einen doppelte Miete für bis zu fünf Monaten zu zahlen, sollte es zum Leerstehen der Räume kommen, da ich nach seiner Zusage auch selbst bereits umgezogen bin.

    Ich habe neben seinen E-Mails und SMS auch eine von ihm unterschriebene Selbstauskunft für meinen Vermieter, in der wörtlich steht "Der Vertragsbeginn soll sein am 01.04.2015" und "Ich nehme zur Kenntnis, dass eine ordentliche Kündigung erstmals zu dem von mir oben eingetragenen Datum [Anmerk.: Auch er hat den Kündigungsausschluss akzeptiert] erklärt werden kann. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Sie gilt für Mieter und Vermieter." Das Formular hat er unterschrieben und inklusive einer Bürgschaftserklärung eingereicht. Zusätzlich hat er wie gesagt auch schon einen Mietanteil für diesen Monat bezahlt.

    Aus meiner Sicht liegt hier ein verbindlicher Vorvertrag vor. Das Schriftstück verdeutlicht das noch.
    Ich prophezeihe Ihnen gute Karten. Einen Anwalt sollten Sie schon nehmen. Da die Aussichten für Sie nicht schlecht sind, würde ich die Vorabkosten für den Anwalt schon in Kauf nehmen.

  • Hallo NH7151610,
    willkommen zum sich wöchentlich wiederholenden gleichen Thema...

    "ich habe einen Mietvertrag mit einem Kündigungsausschlusses bis Ende September diesen Jahres, aus welchem ich in Folge einer Absprache mit meinem Vermieter durch das Stellen eines Nachmieters austreten kann."
    - Also nix Schriftliches...

    "Der gesuchte Nachmieter fand sich auch und hat mehrfach schriftlich und in mündlichen Absprachen die Absicht bekräftigt, ..."
    - Das ist Privat zwischen Euch, woran jedoch der Vermieter nicht gebunden werden kann.

    "Habe ich nun das Recht darauf zu bestehen, dass er die Nachmiete für mich antritt oder sind mir letztlich die Hände gebunden?"
    - Kannst es ja mal versuchen... aber mach' bitte nicht die Rechnung ohne den Wirt, also den Vermieter, denn der allein bestimmt, wer bei ihm einen Mietvertrag bekommt. Und er muss überhaupt nicht (jeden) vorgeschlagenen NM akzeptieren.

    Danke, aber das entspricht nicht ganz meiner Frage.
    Der Vermieter hat den Nachmieter akzeptiert und es geht mir darum, ob ich auf Grund der unterschriebenen Erklärung des Nachmieters ein Anrecht darauf habe, dass er die Nachmiete nun auch antritt und er mich nicht einfach spontan auf dem Zimmer sitzen lassen kann, weil ihm plötzlich der Charakter meines Vermieters nicht passt. Vorher waren sich ja alle Beteiligten scheinbar einig und ich fühle mich natürlich benachteiligt, da ich auf Grund einer Laune des Nachmieters, der mir schließlich zuvor mit schriftlicher Absichtserklärung zugesagt hat, jetzt möglicherweise in die Pflicht genommen werde, sollte das Zimmer zunächst leerstehen.

  • Vorvertrag und Mietvorvertrag - Zweck des Abschlusses

    Nun hat mich mein Nachmieter heute kontaktiert, um mir mitzuteilen, dass er doch nicht mieten möchte, da ihm der Vermieter zu "pingelig" erscheint und er nun doch kein gutes Gefühl dabei hat. Ich stehe nun wieder in der Pflicht, einen neuen Mieter zu finden und im Ernstfall einen doppelte Miete für bis zu fünf Monaten zu zahlen, sollte es zum Leerstehen der Räume kommen, da ich nach seiner Zusage auch selbst bereits umgezogen bin.

    Ich habe neben seinen E-Mails und SMS auch eine von ihm unterschriebene Selbstauskunft für meinen Vermieter, in der wörtlich steht "Der Vertragsbeginn soll sein am 01.04.2015" und "Ich nehme zur Kenntnis, dass eine ordentliche Kündigung erstmals zu dem von mir oben eingetragenen Datum [Anmerk.: Auch er hat den Kündigungsausschluss akzeptiert] erklärt werden kann. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Sie gilt für Mieter und Vermieter." Das Formular hat er unterschrieben und inklusive einer Bürgschaftserklärung eingereicht. Zusätzlich hat er wie gesagt auch schon einen Mietanteil für diesen Monat bezahlt.

    Aus meiner Sicht liegt hier ein verbindlicher Vorvertrag vor. Das Schriftstück verdeutlicht das noch.
    Ich prophezeihe Ihnen gute Karten. Einen Anwalt sollten Sie schon nehmen. Da die Aussichten für Sie nicht schlecht sind, würde ich die Vorabkosten für den Anwalt schon in Kauf nehmen.

    Vielen Dank für den Link, genau darauf wollte ich hinaus!


  • Zitat:
    "Ich habe neben seinen E-Mails und SMS auch eine von ihm unterschriebene Selbstauskunft für meinen Vermieter, in der wörtlich steht "Der Vertragsbeginn soll sein am 01.04.2015" und "Ich nehme zur Kenntnis, dass eine ordentliche Kündigung erstmals zu dem von mir oben eingetragenen Datum [Anmerk.: Auch er hat den Kündigungsausschluss akzeptiert] erklärt werden kann. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Sie gilt für Mieter und Vermieter." Das Formular hat er unterschrieben und inklusive einer Bürgschaftserklärung eingereicht. Zusätzlich hat er wie gesagt auch schon einen Mietanteil für diesen Monat bezahlt.[/I]"

    Aus meiner Sicht liegt hier ein verbindlicher Vorvertrag vor. Das Schriftstück verdeutlicht das noch.
    Ich prophezeihe Ihnen gute Karten. Einen Anwalt sollten Sie schon nehmen. Da die Aussichten für Sie nicht schlecht sind, würde ich die Vorabkosten für den Anwalt schon in Kauf nehmen.


    Wie schön, dass der Nachmietinteressent alles (Un-)Mögliche unterschrieben hat... Was interessiert's denn den Vermieter...?

  • Vielen Dank für den Link, genau darauf wollte ich hinaus!


    Wenn VM UND Mietinteressent einen Mietvorvertrag unterschreiben, wäre das etwas anderes als Euer hiesiges Getue.
    Nicht, dass Du denkst, ich gönne Dir nichts; ich will Dich nur vor falschen Hoffnungen bewahren.

  • Wenn VM UND Mietinteressent einen Mietvorvertrag unterschreiben, wäre das etwas anderes als Euer hiesiges Getue.
    Nicht, dass Du denkst, ich gönne Dir nichts; ich will Dich nur vor falschen Hoffnungen bewahren.

    Im Anschluss an die Anfertigung des Übergabeprotokolls der Wohnung, dass wir auch zu dritt durchgeführt haben, hat der Vermieter uns bereits das entsprechende Formular zur Vertragsumschreibung inklusive seiner Unterschrift ausgehändigt. Es fehlt also nur noch die Unterschrift des neuen Mieters, um alles abschließend festzumachen. Könnte ich mich also darauf berufen, dass ich durchaus Anspruch darauf habe, dass der Nachmieter seiner Absichtserklärung auf Grund des ""Vorvertrags" nachkommt, habe ich das vom Vermieter unterschriebe Schriftstück schon, was zum Vertragsabschuss notwendig ist und es geht letztendlich nur noch darum, dass es zur Unterschrift des Nachmieters kommt.

  • Im Anschluss an die Anfertigung des Übergabeprotokolls der Wohnung, dass wir auch zu dritt durchgeführt haben, hat der Vermieter uns bereits das entsprechende Formular zur Vertragsumschreibung inklusive seiner Unterschrift ausgehändigt. Es fehlt also nur noch die Unterschrift des neuen Mieters, um alles abschließend festzumachen. Könnte ich mich also darauf berufen, dass ich durchaus Anspruch darauf habe, dass der Nachmieter seiner Absichtserklärung auf Grund des ""Vorvertrags" nachkommt, habe ich das vom Vermieter unterschriebe Schriftstück schon, was zum Vertragsabschuss notwendig ist und es geht letztendlich nur noch darum, dass es zur Unterschrift des Nachmieters kommt.


    OK, das war deutlich. Informiere uns bitte über den Fortgang.

  • Kolinum

    Der M.müßte sich demnach mit dem Nachmieter auseinander setzen, und der VM bekommt weiterhin vom M.seine Miete. Der VM hat
    ganz offensichtlich keinen Vorvertrag unterschrieben.

    Ob sich ein gerichtliches Verfahren lohnt mit diesem sog.Nachmieter scheint fraglich.

  • Kolinum

    Der M.müßte sich demnach mit dem Nachmieter auseinander setzen, und der VM bekommt weiterhin vom M.seine Miete. Der VM hat
    ganz offensichtlich keinen Vorvertrag unterschrieben.

    Ob sich ein gerichtliches Verfahren lohnt mit diesem sog.Nachmieter scheint fraglich.

    Mir ist natürlich bewusst, dass die Klärung der Situation an mir liegt und ich nehme da niemanden in die Pflicht.

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