Nun hat es sich ergeben, dass die Hauptmieter A, B und C ihr Mietverhältnis kündigen wollen. E bleibt als Hauptmieter bestehen. Zwei Nachmieter möchten als neue Hauptmieter in den Vertrag mit aufgenommen werden.
Die gewünschte Konstellation beträgt also: E, F und G.
Ein gemeinsames Mietverhältnis kann auch nur gemeinsam gekündigt werden.
Wo das hinführen, wenn dem nicht so ist, sehen Sie gerade an Ihrem Problem.
Mauschelei ohne Ende und die damit entstehenden Ungereimtheiten.