Beiträge von Kolinum

    Nun hat es sich ergeben, dass die Hauptmieter A, B und C ihr Mietverhältnis kündigen wollen. E bleibt als Hauptmieter bestehen. Zwei Nachmieter möchten als neue Hauptmieter in den Vertrag mit aufgenommen werden.
    Die gewünschte Konstellation beträgt also: E, F und G.

    Ein gemeinsames Mietverhältnis kann auch nur gemeinsam gekündigt werden.
    Wo das hinführen, wenn dem nicht so ist, sehen Sie gerade an Ihrem Problem.
    Mauschelei ohne Ende und die damit entstehenden Ungereimtheiten.


    "Kündigung Mietverhältnis

    Sehr geehrter Herr XY,

    wir kündigen das Mietverhältnis in der Straße XY mit Ihnen fristgerecht zum 30.11.2016.

    Freundliche Grüße

    XY"

    Das ist keine Kündigung im rechtlichen Sinne. Auch ich habe Bedenken, das eine Bank so einen Unsinn nicht verfasst.
    Da haben Sie uns was verschwiegen.

    Sie haben einer sogenannten Besichtigungsgebühr zugestimmt. Das ist garnicht so unüblich. Schließlich gibt es viele Sehenswürdigkeiten nur gegen Geld zu besichtigen. Warum nicht auch Wohnungen?
    Niemand hat Sie gezwungen, das zu tun.

    Ähnlich verhält es sich mit dem Möbel. Wobei hier jedoch schon Betrug vorliegt, da der Vormieter hierzu falsche Angaben gemacht hat.

    Viel Gerechtigkeit können Sie in diesem Falle nicht erwarten.
    Mauscheleien mit Vormietern gehen meistens ins Auge.


    gibt es eine Möglichkeit aus der 3 Monatsfrist raus zu kommen ? unabhängig davon ob man einen Nachmieter findet ?


    Nur mit einem Aufhebungsvertrag. Nachmieter ist Quatsch.

    Zitat

    wie sieht es aus wenn man die Miete nicht bezahlt hat und der Vermieter Fristlos kündigt , gelten die 3 monate dann trotzdem ?


    Fristlos ist fristlos. Das wäre nur die eine Hälfte. Wenn Sie sich bockig stellen, käme es zu einer Räumungsklage und eventuell einen Titel, welcher Ihnen 30 Jahre lang am Hintern kleben würde.


    meine Frau und ich haben uns vor kurzem eine Wohnung in Leipzig gesucht und den Mietvertrag unterschrieben.
    Nun wollten wir aus pers. Gründen nicht einziehen und haben das mit dem Vermieter kommuniziert. Dieser sagte uns das wir dann einen Nachmieter stellen müssten.


    Warum müssten Sie einen Nachmieter stellen. Sie müssen garnicht.
    Sie hätten ordentlich kündigen müssen oder einen Nachmieter stellen müssen. Das war allerdings ohne Erfolg. Daraufhin hat sich der Vermieter selbst einen gesucht, kann er.
    Wenn es dazu keine Vermittlungsvereinbarung gibt, brauche Sie auch nicht zu zahlen.
    Wie ging das nun weiter? Ist die Wohnung gekündigt oder nicht. Aufhebungsvertrag abgeschlossen?+

    Nix Genaues weiß man nicht.

    Letztes Jahr konnte ich schon nicht fassen, wofür er unterschrieben hat, als ich seine „Wohnung“ sah, aber er wollte sich nicht helfen lassen, da er froh war, in seinen jungen Jahren, überhaupt eine Bleibe gefunden zu haben. Er wollte auf eigenen Beinen stehen.
    Ja, so ist das mit der neunmal klugen Pubertierenden.

    Ich rate zum Anwalt. Da scheint einiges in Ordnung zu bringen.

    Wie gesagt, eine Leihe ist immer kostenlos.
    Da Sie aber dafür monatlich Geld bezahlen ist es juristisch ein Mietvertrag.
    Inwieweit eine Verquickung mit dem Wohnraummietvertrag hierbei möglich ist, kann ich nicht beurteilen.


    Nun stellte ich fest, das der Vermieter in meinem Mietvertrag-Exemplar weder "befristetes" noch "unbefristetes" Mietverhältnis angekreuzt hat.
    Auch im übrigen Vertrag steht nirgends eine Kündigungsfrist erwähnt. Weder seine seltsame noch eine sonstige.
    Hätte er wie vereinbart "unbefristet" angekreuzt wäre alles klar, die gesetzliche Frist von drei Monaten wäre gültig.
    Wie ist das nun bei mir? Muß ich die einhalten oder habe ich garkeine Frist?

    Doch, Sie haben ein unbefristetes Mietverhältnis.

    § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
    (2).............
    (3).............
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Was glauben Sie denn, was die Mietminderung bringen soll. Die Einsicht in Ihr Schlafzimmer bleibt weiterhin erhalten. Da helfen, wie hier schon gesagt, nur ein paar schnöde Vorhänge.
    Der Vermieter wird wegen Ihnen das Haus nicht umbauen lassen. Denke das das Geld kostet.
    Also bleibt Ihnen oder dem Vermieter nur die Kündigung.

    Aber darum ging es wohl eigentlich nicht; eher darum etwas billiger zu wohnen.


    Ich hatte am 20. Juli zum 1. August gekündigt, da es eine dreimonatige Frist gibt, bin ich also noch bis Ende Oktober Hauptmieterin.


    Sie haben die Kündigungsfrist nicht eingehalten, damit ist diese Kündigung gegenstandslos geworden. Sie müssten also neu mit 3-Monatsfrist kündigen.

    Zitat

    Da ich für meine neue Wohnung bereits zahle kann ich es mir finanziell einfach nicht leisten zwei Wohnungen gleichzeitig zu bezahlen.


    Das müssen auch hunderttausende Anderer tun. Ist zwar unschön, aber die Regelungen sind nun mal so.

    § 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

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