Wenn diese Kündigung fristgemäß und entsprechend des Vertrages durchgeführt worden ist und Sie Kenntnis davon erhalten haben, liegt es nun allein bei Ihnen einen neuen Vertrag, mit wem auch, abzuschließen.
Ich habe einen gültigen, laufenden Vertrag mit diesem TK. Ich habe keinen Vertrag mit meiner Hausverwaltung. Habe ich ein Anrecht, weiterhin durch das TK beliefert zu werden? Kann das TK entsprechende Anrechte gegenüber der Hausverwaltung durchsetzen?
Ganz schön lustig, was Sie da zu schreiben.
Sie haben keinen Vertrag mit der Hausverwaltung, wollen aber dort "Anrechte" durchsetzen und obendrein wollen Sie noch alles bezahlt bekommen.
Gott, gebe mir Kraft diesen Unsinn zu verstehen.