Beiträge von Kolinum


    Anfangs hat es gut funktioniert aber immer häufiger nehmen meine Mitbewohner ihre Pflichten nicht mehr wahr(Küche ungeputzt, schimmlige Mülleimer, eigene Zimmer unglaublich verdreckt + teilweise Schimmel). Ich habe keine Lust ständig die Kollegen zu ermahnen oder es selbst zu machen.


    Das ist bei den allermeisten WG so.

    Zitat

    Also will ich kündigen. Der Mietvertrag kann Ende diesen Jahres aufgelöst werden aber wir sind alle Hauptmieter. Ich habe bereits gelesen dass ich nur kündigen kann, wenn beide Mitbewohner damit einverstanden sind - habe ich eine Chance wenn sie theoretisch dagegen sind?


    Sie müßten klagen.

    Um nicht gleich falsche Töne erklingen zu lassen habe ich erst einmal diese Förmliche Angerde gebraucht.Hoffentlich habe ich das jetzt nicht völlih falsch gemacht. Ich gelobe aber mich anzupassen.


    Bitte nicht! Keine oder rüpelhafte Anreden gibt es hier schon zu Hauf'.

    Zitat

    ........... ich bei unserer Hausverwaltung bewirken möchten in unseren Wohnungen begehbare Duschen einzurichten.Können wir eigentlich solche Wünsche äußern?


    Sicher. Wobei anzumerken ist, dass Sie vieleicht den Vermieter meinen.[/QUOTE]

    Zitat

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein/werden damit begehbare Duschen eingerichtet werden?


    Wenn Sie Mietr sind, rate ich Ihnen erst mal ab. Bedenken Sie, das durch nicht vorhersehbare Umstände Sie möglicherweise die Wohnung über kurz oder lang verlassen müssen. Geld, Ärger, Zeit war dann für die Katz'.

    In jeden Fall brauchen Sie die Zustimmung des Eigentümers/Vermieters.
    Zu den örtlichen Gegebenheiten kann ich mich leider nich äußern.


    Wenn dem so ist, dann sollten Sie ihm nicht noch mit der Nase draufstoßen.


    Lassen Sie ihm fordern.


    Siehe oben.


    Nein.

    [QUOTE]5. Was muss man sonst noch beachten?


    Ich würde ihm den Gast mal vorstellen. Ein bißchen nett sein hilft immer.

    Aber wenn die Begründung für ein Hundeverbot uns gegenüber lautet: " Unser Hund ist letztes Jahr verdtorben und wir möchten keine Tierhaare im Treppenhaus" .


    Das ist natürlich geistiger Dummschiess.

    Zitat

    Soweit ich informiert bin, darf ein Vermieter ein Tier nicht willkürlich verbieten.


    Richtig, was Kleintierhaltung in der Wohnung betrifft.

    Aber Hunde, Katzen, Riesenschlangen und Schweine gehören nicht dazu.

    Aber ist es nicht aus so, dass er für ein Verbot einen triftigen Grund venötigt? Die Haare im Treppenhaus und deren eigener Verlust sind ja sicher keiner mehr wenn er selbst einen Hund hat.

    Wenn Sie einen Blindenhund haben, würde ich das als triftigen Grund sehen wollen, als Wohnlstandsvorzeige eher nicht.
    Es bleibt Ihnen also nur eine Kriegserklärung an den Vemieter vor Gericht.

    Aber ob das auch gilt, wenn er selbest das selbe Haus bewohnt?

    Kann mir nicht vorstellen, dass er andere Regeln hat als wir als Mieter.

    Aber genauso ist es. Wollen Sie als Mieter den Eigentümer Ihre Regeln aufzwingen? Der Sozialismus a la DDR ist schon lange Geschichte.

    Nun nochmal zu meiner Frage: Darf er uns einen Hund verbieten und sich ca. zeitgleich selbst einen Hund anschaffen? Müssen wir das hinnehmen?


    Hundehaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Hundehaltung des Wohnungseigentümers bedarf keiner Genehmigung.

    Aber mal Vorsicht. Bei diesen hohen Temperaturen sollten die Kellerfenster geschlossen bleiben. Das sollten Sie erst mal prüfen.
    Einen Gutachter können Sie erst mal auf Ihre Kosten bestellen. Ob das gewünschte Ergebnis eintritt, ist Lottospiel.
    Von einer Mietminderung geht die Feuchtigkeit auch nicht weg.


    So weit ist mir das jetzt klar, wenn hier aber noch zwei weitere Räume an andere Mieter vermietet sind, muss dann der Vermieter das Niederschlagswasser nicht auch auf diese nach Personen umlegen.


    Ja, richtig.

    Zitat

    Es sind hier im Mietvertrag 7 Personen vereinbart müssten es dann speziell für das Niederschlagswasser nicht 9 Personen sein.


    Ja, richtig.

    Zitat

    Zur Klarheit, diese beiden anderen Mieter zahlen weder Grundsteuer noch andere Nebenkosten. Es handelt sich dabei um ein Lagerraum und eine Werkstatt.

    Interessant!
    Diese Räume verbrauchen auch Wasser und Abwasser. Ich kann Ihnen da nicht weiterhelfen. Wäre eine Sache für den Anwalt.

    Ein mündlicher Mietvertrag ist nicht zustandegekommen. Es war ein schriftlicher Vertrag vorgesehen und kann nicht einfach als mündlicher Vertrag angesehen werden.
    Der Ihnen zugesandte Mietvertrag wäre nur dann rechtens, wenn dieser von beiden Partnern unterschrieben ist. Da nützt Ihre Unterschrift allein nichts.
    Nun die 1000€ für das Mobiliar der Vormieterin können Sie zwar zurückfordern. Die Vormieterin hat Ihnen das in guten Glauben verkauft und es ist nun Ihr Eigentum. Da mache ich Ihnen keinerlei Hoffnung auf Rückabwicklung.
    Damit entfällt auch die Überweisung der Kaution. Ich rate von Klage ab; hier ist vieles einfach zu eindeutig.

    Aber es kommt noch besser: Der Vermieter wird Sie über kurz oder lang auffordern, da Mobiliar, welches nun das Ihre ist, aus der Wohnung zu entfernen.
    So sieht es rechtlich aus. Ich kann Ihnen nichts Besseres anbieten.

    Auf Grund dieses Gleibehandlungsgesetzes ist die freie Mieterwahl bloß noch Makulatur. Damit könnte jeder Richter einen Vermieter zum Mietvertrag verurteilen.

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