Einzug 01.08.14 Abrechnungszeitraum 01.08 - 31.12.14. Die Nachzahlungen belaufen sich auf 240€.
Das könnte normal sein. Grund: Sie konnten in den Sommermonaten nichts angesparen.
ZitatDünne Aluminium Fenster, defekter PVC Boden etc.
Das haben Sie beim Einzug aber in Kauf genommen und können hinterher nicht meckern.
ZitatIst eine Mieterhöhung nach 10 Monaten rechtmäßig erlaubt. Darf dies nicht erst überhaupt nach 12 Monaten geschehen?
§ 558 BGB - Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
(1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt.
ZitatIst eine Nachzahlung in höhe von 240€ in 4 Monaten rechtens?
Ja.