Beiträge von Kolinum


    Einzug 01.08.14 Abrechnungszeitraum 01.08 - 31.12.14. Die Nachzahlungen belaufen sich auf 240€.


    Das könnte normal sein. Grund: Sie konnten in den Sommermonaten nichts angesparen.

    Zitat

    Dünne Aluminium Fenster, defekter PVC Boden etc.


    Das haben Sie beim Einzug aber in Kauf genommen und können hinterher nicht meckern.

    Zitat

    Ist eine Mieterhöhung nach 10 Monaten rechtmäßig erlaubt. Darf dies nicht erst überhaupt nach 12 Monaten geschehen?

    § 558 BGB - Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
    (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt.

    Zitat

    Ist eine Nachzahlung in höhe von 240€ in 4 Monaten rechtens?


    Ja.

    Unabhängig davon, das ich immer noch Mieter B und Vermieter A suche, folgendes:


    Mieter A kündigt fristgerecht zum(am) 30.04. seine Mitwohnung bei Vermieter B, unter Berücksichtigung der dreimonatigen Kündigungsfrist also per 31.07.
    Vermieter B ..............kommt Mieter A insoweit entgegen, als dass er Mieter A schriftlich die Kündigung zum 30.06. mitteilt.


    Was der Vermieter eigentlich nicht darf. Er hat ebenfalls mindestens 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten.

    Zitat

    Vermieter B begibt sich am 05.06. - ohne vorherige Rücksprache mit Mieter A - in die alte Wohnung von Mieter A, wohl wissend, dass dieser bereits ausgezogen ist und die Wohnung renoviert hinterlassen hat. Die offizielle Wohnungsübergabe ist allerdings noch nicht erfolgt.


    Hier liegt eindeutig ein Hausfriedensbruch vor.
    Eine taggenaue fristlose Kündigung würde ich in diesem Fall auch vornehmen. Die zuviel gezahlte Miete ist dann zurückzufordern.

    Aber dafür musste ich ja erstmal wissen was hier wer darf.

    Genau, das wissen Sie nun.

    Zitat

    Vielleicht zum Hintergrund, ich hatte bereits etwas gepflanzt das hat die Frau Vermieterin wieder ausgegraben als ich nicht da war.

    Stellen Sie Schadenersatz!

    Zitat

    Heißt das ich kann den zuviel gezahlten Anteil an Kaution jetzt wieder bekommen?


    Fordern Sie die zuviel gezahlte Kaution sofort zurück.

    § 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
    (1).......
    (2).......
    (3).......
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Ich erwarte nichts, sondern frage nett ob wir Chancen haben bzw. ob ein Umzug binnen eines Monats als zumutbar zu sehen ist.

    Ohne das Vorliegen einer Begründung seitens des Studentenwerkes können Ihre Chancen nicht eingeschätzt werden. Wie auch!
    Sie Verlangen Unmögliches oder Sie möchten belogen werden.

    Als Student erwartet man wenigestens etwas gesundes Urteilsvermögen.


    Nachdem ich nun ausziehe und die Wände in genau dem gleichen Zustand wie bei dem Einzug sind, fordert der neue Eigentümer/Verwalter die Wände/Decken neu zu streichen da diese für ihn nicht im abnehmbaren Zustand sind.

    Ob sich die Wände und Decken in Ihrer Wohnung einem abnehmbaren oder nicht abnehmbaren Zustand befinden soll hier jemand schlüssig beurteilen können?

    Denken Sie erst mal über den Sinn oder Unsinn dieser Frage nach! Tschüß!


    - 3 Bruttomieten ... statt Kaltmieten

    § 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

    (1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

    (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

    (3)..........

    Zitat


    - Nutzung des Gartens ist vertraglich vereinbart und ich bekomme keine Antwort auf meine Fragen an ihn deswegen wende ich mich ja ans Forum

    Wenn der Gatenanteil durch Sie mitgemietet wurde, bestimmen Sioe allein wer dort Zutritt haben darf.
    Eine Nutzung allein berechtigt Sie dazu nicht.

    Wir Waschen auch jeden Tag haben ein Ferseher und ein PC und ein Wäschetrockner wenn wir drausen nichts auf hägen können, läuft der schon mal jeden Tag.

    Jeden Tag waschen und oft auch den Trockner? Dann wird mir einiges verständlich.
    Da kann nur noch ein Waschbrett helfen!

    Ich bin nun aber auch etwas schockiert. 120 € Strom im Monat?
    Sind Sie denn wahnsinnig!
    Wir (2 Personen) verbrauchen im Monat ca. 25 € Strom und müssen auf nichts verzichten.
    Wir kochen täglich, waschen, Beleuchtung, Fernseher, 2 Laptops und fühlen uns in keiner Weise eingeschränkt.
    Selbst bei 4 Personen ist und bleiben 120 € viel zu viel.
    Da muß man sich nicht wundern, das bei anderen Positionen auch nicht gerade der Sparfuchs seinen Bau hat.
    Ich achte jährlich auf die Konditionen der Stromanbieter. Manche gewähren Rabatte bis über 100 € im Jahr (ca. 10€) im Monat.

    Es macht Ihnen hier niemand den Vorwurf, das Sie nicht gerade reich Geld gesegnet sind.
    Aber wie man dieses wenige auch sinnvoll und sparsam ausgibt, ist schon jeden sein eigenes Ding.

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