in meinem Mietvertrag steht, dass ich keine Sat-Schüssel benutzten darf, da Kabelfernsehen möglich ist. Ich würde aber trotzdem eigentlich lieber mein Fernsehen über die Sat-Schüssel beziehen, weil ich damit viel bessere Kanäle empfangen kann. Wenn das so im Vertrag festgelegt ist, darf ich das aber wirklich nicht oder?
Der Vermieter muß Ihnen eine Möglichkeit bieten Radio und Fernsehen zu empfangen. Da Kabelfernsehen offensichtlich im Hause ist, habne Sie dazu Gelegenheit.
Wenn Sie was lieber hätten, müssen Sie sich das schon selbst besorgen.