Beiträge von Kolinum
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Wenn Sie auf den Gemeinschaftsraum verzichten können, lassen Sie den Zähler sperren und schon ist Ruhe.
Das auf Euch noch einiges zukommt, läßt sich schon absehen.
Machen Sie klar Front! -
Dies ist ein Forum für Mietrecht. Hier kann jeder Mieter und Vermieter seine Fragen stellen.
Warum werden solche simplen Dinge Gegenstand von Polemik?
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Bei soviel Ungemach werden Sie immer der Letzte im hause sein. Da hilft nur ausziehen und ein anderes Umfeld suchen, hat aber seinen Preis.
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Für Ihre Reputation müssen Sie schon selbst sorgen.
Auch ich habe bei meiner erstmaligen und einzigen Vermietung die Kunden ganz genau angeguckt und wurde nicht enttäuscht.
Der falsche Mieter und der Ärger ganz grenzenlos sein. -
Sie sollten mal ihren Wasserhaushalt überprüfen !
Meine Werte 2010:
Warmwasser 9,58 m³ mit 2 Personen über das gesamte Jahr 2010.
Wie schon gesagt; bei Ihren Verbrauch von 28 m³ müsste bald was dämmern.
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Sie können auch schon heute den Mietvertrag fristgerecht kündigen. Sie müssen nicht den Mietbeginn abwarten.
Dazu: http://www.md-rechtsanwalt.de/mietrecht/Kuen…ungVorUebergabe
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Die Nebenkostenabrechnung muß Ihnen bis spätestens ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes zugehen.
Wäre also der 31.12.2011! -
Die Betriebskostenabrechnung muß Ihnen bis spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugestellt worden sein.
Alles klar! -
Wenn Sie die Frage ernsthaft beantwortet haben wollen, sollten Sie schon etwas mehr Intelligenz in diese investieren.
Ob falsch gerechnet wurde oder gar der Zähler defekt ist, kann doch hier, aufgrund Ihrer Angaben, kein Mensch beantworten.
So was muß man doch beim Einstellen der Frage schon beachten. -
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... und wenn Abbuchung vereinbart war?
Ändert das nichts an der offenen Schuld.
Es handelt sich hierbei lediglich um eine verfahrenstechnische Panne.
Der Gläubiger muß auch nicht anmahnen, die Fälligkeit ist längst eingetreten.
Der Schuldner kann höchstens noch eine geraume Zeit auf Verjährung hoffen. -
Eine Kündigungsfrist, welche sich nach und nach automatisch verlängert ist nicht mehr zulässig.
In Ihrem Fall stellt das einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag dar, welche mit der üblichen Frist zu kündigen ist.
Für Sie als Vermieter 9 Monate.
Für den Mieter 3 Monate. -
Die vereinbarte Miete ist eine Bringschuld.
Was also soll das ganze Gezetere ?
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Abrechnung von Betriebskosten nach Abflussprinzip
Vermieter dürfen auch solche Betriebskosten in ihre Abrechnung mit aufnehmen, die nicht im Abrechnungsjahr verbraucht wurden. Damit hat der Bundesgerichtshof den langen Streit darüber beendet, ob der Vermieter nur die Kosten der tatsächlich innerhalb des Abrechnungszeitraumes vom Mieter verbrauchten Energiemengen berücksichtigen oder aber die häufig nicht mit dem Abrechnungszeitraum identischen Abrechnungen der Energieversorgungsunternehmen der Betriebskostenabrechnung unverändert zugrunde legen darf.Die zuerst genannte Auffassung führte zu einem erheblichen Mehraufwand für den Vermieter. Dieser musste den Gesamtverbrauch zum Jahresende ablesen oder schätzen und die Abrechnungen des Energieversorgers auf die einzelnen Abrechnungsjahre verteilen.
Die Karlsruher Richter haben sich auf die Seite der Vermieter gestellt und es für zulässig erachtet, dass im entschiedenen Fall der Vermieter in eine Betriebskostenabrechnung mit dem Abrechnungszeitraum Kalenderjahr 2004 eine Wasserabrechnung eingestellt hat, die sich auf einen Abrechnungszeitraum 2003/2004 bezieht.
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Es bleibt Ihnen nur der Auszug. Der Hausherr wird und kann vielleicht auch garnicht wegen Ihnen das Haus komplett sanieren.
Selbst eine Mietminderung bringt nichts; die Geräusche werden Ihnen trotzdem weiter in den Ohren klingen.
Alles hat eben seinen Preis. -
Ich denke die obere Tabelle ist für Sie maßgebend.
Die unter zeigt den Verbrauch Ihres Vormieters an.
Deswegen auch in etwa der gleiche Verbrauch. -
Ein sogenannter Betriebskostenspiegel ist für Ihre Abrechnung uninteressant und auch nicht in Anwendung zu bringen. Er fusst auf Durchschnittsswerten und ist nicht vergleichbar.
Es werden und dürfen nur die tatsächlich angefallenen Kosten berechnet werden. Diese können Sie beim Hausverwalter einsehen.Die einzelnen Absolutwerte müssen Sie schon selbst anhand der Rechnungen prüfen und Ihren Anteil errechnen.
478 € für Hausreinigung erscheinen mir auch sehr hoch.
1600 € Heizkosten sind 3x so hoch wie die meinige, bei einer 80 m² Wohnung. Auch das ist nicht nachprüfbar, das das auch vom eigenen Heizverhalten abhängt.
Sie können das eigentlich nur anhand des Mietvertrages und der vorliegenden Abrechnung vor Ort prüfen lassen. -
Ich habe das als Grundlage gefunden:Mietspiegel Mietrecht
Wenn Sie tiefer eindringen wollen finden Sie sicher im Internet Viels.
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Nun müssten Sie aber merken, das die ganze Diskussion hier nichts bringt. Ändern und Genaueres erfahren Sie nur bei einem Gespräch mit Ihrer Hausverwaltung.
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