Beiträge von Kolinum

    Wenn Sie bei Ihrer Freundin "eingezogen" und Sie keinerlei Mietvertrag haben, haben Sie den Status eines Besuchers.
    Ob die anderen Mitbewohner der WG noch da sind oder ausgezogen ändert an dem Status nichts. Sie werden nicht automatisch Mieter.
    Was das hier bereits erwähnte "konkludente Handeln" betrifft, ist das ohne Bedeutung, den der andere Vertragspartner (Vermieter) weiß von Ihrer Existenz garnichts. Infolgedessen ist ihm auch nicht stillschweigendes Einvernehmen vorzuwerfen.

    Der Mieter eines Grundstückes hat das alleinige Recht zu bestimmen, wer das Grundstück betreten darf oder nicht. Die Eigentümerin hat dazu keinerlei Befugnis. Auch sie hat ohne Erlaubnis des Mieters dort nichts zu suchen.

    Aus: http://www.studentenwerk-fh.de/WHM-Ordnung.pdf

    Insbesondere der Absatz 6. Hausrecht
    a)........
    b) Dem Studentenwerk bzw. dem Hausmeister oder der Hausverwaltung ist es nach Maßgabe der Mietverträge jederzeit gestattet, zur Kontrolle des Umstandes der Zimmer sowie zur Reparatur und Instandhaltung derselben die Zimmer jederzeit zu betreten, sowie zur Vermeidung von Schäden bei geöffneten / schräggestellten Fenstern , insbesondere bei plötzlichem Auftreten von Regen, Sturm und im Winter bei Kälte

    Keine Miete zahlen wäre das Dümmste. Auch wenn Sie dann fristlos gekündigt wären, blieben aber die Mietschulden dennnoch.
    Diese erlöschen nicht automatisch mit der fristlosen Kündigung.
    Von Mitvertragspartner können sie den Mietanteil nur zivilrechtlich einfordern, hat also damit nichts zu tun.

    Ein Weg wäre noch dem Vermieter eine Abstandszahlung anzubieten.

    Sie können nur Einsicht in die Unterlagen der Hausverwaltung nehmen und die Ablesewerte prüfen.
    Oder bei Ihren Nachbarn erfragen.
    Diese Werte sind bei elektronischen Zählern noch abrufbar oder nehmen Sie (bei Röhrchen) das von Ihnen unterschriebene Protokoll zu Hand.

    Die Auflistung kann nicht geprüft werden. Wie denn auch, wenn Sie uns hier die Personenzahl und die Größe der Wohnung verschweigen.
    Das sind zwei wesentliche Faktoren zur Beurteilung.

    Nur soviel zum Vergleich zu meinen Werten 2010:

    Betriebskosten könnte im Rahmen liegen

    Warmwasser bei mir 9,5 m³, bei Ihnen: 23 m³ - mehr als das Doppelte.

    Kosten der Raumwärme bei mir : 266 €, bei Ihnen: 965 € - mehr als das Dreifache.
    Allerdings habe ich neue Fenster und Wärmedämmung am Haus.

    Die Unterschiede sind beim Warmwasser und der Heizung gewaltig.
    Überprüfen Sie mal Ihr Heizverhalten und den Warmwasserverbrauch.
    Mehr kann hier nicht getan werden.

    Aus "Mietrechtslexikon"
    Das bedeutet, dass die fristlose Kündigung des Vermieters nur wirksam ist, wenn sie sich auf einen im Mietrecht genannten Kündigungsgrund stützt (siehe unten) . Ist keine der gesetzlichen Begründungen zutreffend, so kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht wirksam kündigen.

    Der zur Kündigung führende wichtige Grund muss im Kündigungsschreiben angegeben werden § 569 Abs 4 BGB. Ohne die Angabe von Gründen ist die Kündigung unwirksam.

    Kündigungsgründe:
    Es muss ein gesetzlich anerkannter Grund für eine fristlose Kündigung vorliegen. Ein solcher Grund für den Vermieter, fristlos zu kündigen, kann insbesondere in den folgenden 3 Fällen bestehen. Danach kann der Vermieter insbesondere kündigen, wenn......

    (1) ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache (Wohnung) durch den Mieter vorliegt § 543 Abs 2 Nr 2 BGB.
    (2) Zahlungsverzug (laufende Mietzahlungen) des Mieters § 543 Abs 2 Nr 3.
    (3) Störung des Hausfriedens und andere wichtige Gründe § 569 Abs 2 BGB.

    Auch eine fortdauernde laufende unpünktliche Mietzahlung kann einen Grund für eine fristlose Kündigung im Sinne von § 543 Abs. 1 BGB darstellen.

    Sie zahlen 100 € monatlich beim Vermieter als Betriebskostenvorauszahlung. Darin sind Versicherungen, Heizung, Grundsteuer und etc. enthalten.
    Zusätzlich gehen Gas und Strom direkt an die Stadtwerke. Dazu müssen Sie einen eigenen Vertrag abschließen.
    Sie müssen nur aufpassen, dass keine Positionen doppelt erscheinen.
    Zur Höhe der Gesamtkosten kann ich nichts sagen, da Sie

    1. jeden Tag ein Vollbad nehmen können oder
    2. sich garnicht waschen

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