Den entsprechenden Paragrafen suchen Sie selbst.
Hier gibt es keine Rechtsberatung.
Beiträge von Kolinum
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Wenn nur eine neue Person als Hauptmieter aufgenommen werden soll, kann der Vertrag nicht einseitig geändert werden.
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Sie sitzen hier im falschen Boot.
Wenden Sie sich an einen Baufachmann. Dieser kann es besser als wir hier. -
Eine rechtliche Möglichkeit sehe ich nicht.
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Versuch einer Ordnung!
Habe aber keine Kopie zurück gegeben.
Warum tun Sie das nicht? Das ist aber keine feine Art im Umgang mit dem Nachbarn und lachen sich eins ins Fäustchen, damit er keine Unterlage hat.
Weiterhin habe ich nur 1 Haustürschlüssel,obwohl der Vermieter auch einen hat.
Warum soll er keine haben dürfen; er wohnt doch im gleichen Haus
Somit kann er jederzeit in Abwesenheit in die Wohnung
Mit dem Haustürschlüssel ?
Das Beste ist, Sie wenden sich an eine professionelle Rechtsberatung vor Ort. Mit Ihren Angaben recht zweifelhafter Natur kann keine vernünftige Antwort erstellt werden.
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Berny:
Ich verstehe das eher so: Der Abrechnungszeitraum endet doch erst Ende Dezember dieses Jahres. Damit kann die Abrechnung auch erst im nächsten Jahr gemacht werden und wird dann anteilmäßig auf die 12 Monate verteilt, was richtig ist.
Offensichtlich ist die Aussage der Vermieterin etwas verworren und den Rest erledigt dazu noch der Fragesteller. -
Zitat
Ich wohne hier seit 2 Monaten und erhalte als Frührentner SGB XII,mit einen Schlaganfall und Herzinfarkt die Miete wird direkt vom Sozialhilfeträger überwiesen am Vermieter.
Mietrechtlich ohne Bedeutung.ZitatIch habe zum damaligen Zeitpunkt 1 Mietvertrag unterschrieben,aber es gibt nur 1 Vertrag der bei mir ist.Der Vermieter hat keinen!!!
Wie denn das? Ihr Vertrag ist doch wohl nicht selbstgestrickt?Zitat.Folgende Mängel sind nach Einzug festgestellt worden:Elektroherd es gehen nur 2 Platten anstatt alle 4.Es ist auch eine Gasheizung vorhanden und 1 Holzofen,da Holz günstiger ist möchte ich mit Holz heizen.Aber in dem Ofen sind die Schamottesteine gebrochen.Die Gastherme ist schon ca 10 Jahre alt,und scheinbar nie gewartet.
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Die Küche scheint auch schon uralt zu sein mit alten Geräten die wahrscheinlich viel Strom verbrauchen.Da haben Sie leider Pech und können im Nachhinein keine Reklamationen geltend machen. Das hätten Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrages tun müssen.
BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.
BGB§ 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.ZitatWeiterhin habe ich nur 1 Haustürschlüssel,obwohl der Vermieter auch einen hat.Somit kann er jederzeit in Abwesenheit in die Wohnung.
Wenn Sie das ganze Haus gemietet haben, darf der Eigentümer keinen Schlüssel behalten.ZitatAuch die Kaution wurde nicht angelegt.
Die Forderung nach einer Kaution ist allein Sache des Vermieters. Seien Sie froh keine hinterlegen zu müssen. -
Ja !
Laut Betriebskostenverordnung können die
2.die Kosten der Wasserversorgung,
hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe;3.die Kosten der Entwässerung,
hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;auf die Betriebskosten umgelegt werden.
Die Grundkosten werden nach Wohnfläche berechnet.
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Letztmalige Erklärung:
Eine Betriebsdkostenabrechnung umfasst 12 Monate und nicht Ihre Gewünschten.Das geht auch garnicht anders. Manche Kosten fallen nur 1x im Jahr an und daran müssen Sie sich auch beteiligen. Außerdem werden die Kosten nur anteilmäßig zur Mietzeit gerechnet.
Sie brauchen hier nicht weiter nachfragen und uns jedesmal erklären, das da was nicht stimmen kann.
Nehmen Sie Ihren Mietvertrag, die Betriebskostenverordnung und bilden Sie sich da weiter.
Wir machen uns doch hier nicht zum Affen.
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Zitat
Aber warum HEIZKOSTEN, wenn ich keine Heizung anhatte und warum soll ich für den nachmiter mitzahlen?Lesen Sie die Betriebskostenverordnung. Unter den Punkten 4. - 6. finden Sie jede Menge Informationen was alles, außer dem Aufdrehen der Heizung, noch dazu gehört.
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Ach so! Dieses Forum ist gar nicht für Mieter mit Fragen!
Oder sind nur bestimmte Themen, zum Beispiel Steckdosen, von diesem Forum ausgeschlossen?
Evtl. würde ein Wichtigkeits-Katalog (in dem festgehalten ist über welche Themen hier besonders gerne gefachsimpelt werden und welche Themen einfach zu nichtig sind) helfen.
Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, um des Kaisers Bart nicht unnötig lang wachsen zu lassen, sachlich auf eine Frage zu antworten und sich zynische, arrogante, nicht hilfreiche, inhaltslose, witzige??? Antworten zu sparen. Ja ich weiß, das geht natürlich nicht.
Na denne, herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten und weiterhin viel Spaß beim posten von produktiven Kommentaren!
Grüßle
Das Mieterle:):):):):)
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Zitat
Gibt es hierfür irgendeine "klare" Definition, wann, wie Nebenkosten abzurechnen sind?Hier:
Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht
finden sie alles Wissenswerte zum Thema und werden staunen. -
"Wieso bitte soll ich das LNB bezahlen? Warum nicht seine Tochter die ja auch daran hängt?"
Teilen Sie die Kosten mit dem anderen Nutzer.
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Ihr Beitrag hat mit Mietrecht nichts zu tun; eher denn mit Verwahrlosung der Sitten in dieser Gesellschaft.
Was eigentlich erwarten Sie hier von Ihren Beitrag ?
Mir nicht begreiflich!
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Man darf gespannt sein, welche Ausmaße die Diskussion um eine Steckdose (Kaisers Bart)noch annimmt.
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Den Hausmeister müssen Sie nicht bezahlen, wenn Sie rechtzeitig die Terminverschiebung mitgeteilt haben.
Er handelte im Auftrag des Eigentümers und dieser muß zahlen.Die 2 Rechnungen lassen Sie genau auflisten und notfalls Belege als Kopien mit zusenden, damit Sie genau die Richtigkeit prüfen können. Eher fließt kein Geld.
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Das ist wohl das Vernünftigste.
Eine sachgerechte Beurteilung hätte auch nur das Bauamt vornehmen können.Die Entscheidung des Bauamtes, wie auch immer, hätte eine Mietminderung nie gerechtfertigt.
1. Entscheidung = einsturzgefährdet = sofortiger Auszug = keine Mietminderung
2. Entscheidung = nicht einsturzgefährdet = keine Mietminderung
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Normalerweise unterliegt dieses Rollo Ihrem täglichen Zugriff und somit müßten Sie den Gurt selbst wechseln.
Inwieweit hierbei technische Grenzen für eine Eigenreparatur gesetzt sind, kann ich hier nicht zu beurteilen."Sie sagten, das irgendein Mieter lange Zeit vor uns, die Rollos an alle Fenster aus eigenem Interesse hat ranbauen lassen und somit wäre das ganz allein unser Problem."
Diese Ansicht ist falsch. Bei der Übernahme der Wohnung konnten Sie in Treu und Glauben davon ausgehen, dass sich darin keine Gegenstände vorheriger Mieter befinden.
Andernfalls hätte Ihnen das vom Vermieter mitgeteilt werden müssen, ob Sie diese Rolladen übernehmen. Damit wären diese Ihr Eigentum geworden und hätten dafür voll gerade stehen müssen.So ist das nicht erfolgt und demnach sind die Rollladen als Vermietereigentum zu betrachten.
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Zitat
also der Bau wurde 85 hochgezogen.
War wohl ne Billigfirma. Keine deutsche Wertarbeit.
Zitatalso ich denke mal für mich, das es berechtigt ist die miete deshalb zu kürzen.
Wenigstens sind Sie dann mit einer Mietminderung zu Tode gekommen. An dem Ätsch-Effekt können Sie sich dann bis zum jüngsten Gericht erfreuen.
Weisen Sie alle bösen Zungen zurecht, welche da meinen sollten, Ihnen ginge es garnicht um den Einsturz, sondern nur ums billiger wohnen.
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