Beiträge von Kolinum

    Das mit dem "Expressbrief" war nicht die gute Idee.
    Wenn der Adressat die Annahme verweigert nützt Ihnen auch der Rückschein nichts; denn dann kommt Beides wieder bei Ihnen an. Außer Spesen nichts gewesen.

    Noch ist aber Zeit bis zum 3. Oktober.
    Das Billigste und Sicherste ist indem Sie einen Zeugen suchen, ihm die Kündigung zu lesen geben und mit ihm gemeinsam das Schreiben persönlich abgeben oder in den Briefkasten werfen.

    Nachmieter; siehe Berny

    Zitat


    .... Boden, der schon bei Einzug deutliche Gebrauchsspuren hatte. Damit meine ich, viele Schmutzflecken und Ränder die sich einfach nicht entfernen lassen. Ich vermute mal grob, dass der PVC Boden bestimmt 15 Jahre alt sein könnte. Wenn nicht noch älter.. Wie oft muss ein Vermieter den PVC Bodenbelag tauschen?


    In Ihrem Fall leider garnicht; den mangelhaften Fußboden haben Sie wissentlich mitgemietet und könnnen im Nachhinein keinen Mangel geltend machen.

    Zitat


    Mein zweites Problem ist ein Kachelofen, der auch schon bei meinem Einzug in der Wohnung stand. Zu dieser Zeit war er noch funktionsfähig aber er sollte nicht benutzt werden.


    Auch hier war das Ihnen beim Einzug bekannt! Es gilt das bereits oben Gesagte.

    Zitat

    In den letzten Jahren wurde das Dach neu gedeckt und an den Schornsteinen etwas gemacht, so dass der Ofen nun nichtmehr verwenbar sein soll. Kurz nach meinem Einzug fing die Stadt damit an, bei jedem Auszug diese Kachelöfen aus den Wohnungen zu entfernen. In den Beiden Haushälften haben nur noch 2 oder 3 von 12 Wohnungen diesen Ofen. Die Stadt aber weigert sich diesen Ofen aus dem Wohnzimmer zu entfernen. Sie sagen, dass sie ihn nur entfernen, wenn ich ausziehe. (Wegen dem ganzen Staub den ich dann in der Wohnung hätte und wegen renovieren...)


    Überflüssig!

    Zitat

    Der Ofen ist sehr hässlich und nimmt einfach sehr viel Platz weg. Ich möchte mir ein neues Sofa kaufen und auch dabei kommt mir dieser Ofen wieder in die Quere da ich den Ottomanen nicht so haben kann, wie ich ihn gerne hätte. Durch den Ofen ist es auch oft nicht möglich, nachts die Fenster in Wohnzimmer und Schlafzimmer gleichzeitig auf kipp zu haben. Da es durch den Heizschacht der von Wohnzimmer hinterm Ofen ins Schlafzimmer führt, dann bei Wind meistens sehr stark Pfeift. Habe ich ein Recht darauf, dass dieser Ofen endlich aus meiner Wohnung entfernt wird, ohne dass ich dafür ausziehen muss?

    Warum Sie einen so häßlichen Ofen mitgemietet haben, ist mir nicht vermittelbar.

    Der Vermieter wird und muß auch nicht bauliche Veränderungen an der Wohnung durchführen, um den Mietern Platz für eine Ottoman bzw. anderen Möbelstücken zu schaffen.

    Da hilft nur ein Umzug

    Der Vermieter bzw. Eigentümer kann mit seiner Wohnung machen was er will. Er muß diese auch nicht vermieten.
    Für Sie gilt ausschließlich das geltende Mietrecht, und das besagt nichts über eine Verpflichtung die Wohnung weiter zu vermieten.

    Und Sie sollten sich klarer ausdrücken, damit solche Vermutunge garnicht erst zustande kommen.

    "weil wir hier erst seit knapp 2 jahren und angebliuch so viel verbrauchen"
    und dann
    "obwohl wir erst im januar eingezogen sind , und im April die Ablesung war."

    Wenn Sie 110€ (wahrscheinlich pro Monat oder Jahr????), nehme an pro jahr, dann ist das aber reichlich bemessen, da liege ich bei meiner 4-Zimmerwohnung mit knapp 770€ im Jahr wohl weit daneben.
    Dann zahlen Sie nochmal 1200 € nach.
    Unter verständlich stelle ich mir was ganz anderes vor. Tut mir leid Ihnen nicht folgen zu können.

    Also wenn die 1,200 € vielleicht allein 1200 € Nachzahlung sein sollen, dann müssen Sie sich nicht wundern, wenn das böse Amt sich da sicherlich schwer tut.

    Von einer Mietschuldenfrei-Bescheinigung habe ich noch nie was gehört. Da könnte jeder kommen. Vergessen Sie diesen Unsinn und versuchen Sie es mal mit wirtschaftlicheren Heizen.

    Was über 20% zur örtlichen Vergleichsmiete liegt ist Mietwucher.
    Aus Ihrer Rechnung würde sich das so ergeben.
    Da hier auch notfalls Rückforderungen bereits zuviel gezahlter Miete in Frage käme würde ich, wenn man dem tatbestand folgen will, unbedingt eine anwaltliche Beratung empfehlen

    Ist es so, wie ich vermute ?

    Sie haben in Ihrer Wohnung auch ein kleines Zimmer ohne Heizung gemietet und müssen nun für die Heizung selbst aufkommen.
    Sie mieten ein Wohnung immer so, wie diese sich bei Unterzeichnung des Mietvertrages darstellt.
    Das wird teuer, oder Sie heizen nur bei Kältegraden.
    Geht aber auch zur Not.

    Sie mieten eine Wohnung immer in den Zustand, wie Sie das mit Ihrer Unterschrift unter den Mietvertrag akzeptiert haben. Versprechen sind bare Luft.
    Das gleiche trifft auch auf die Küche zu. Auch hier haben Sie wissentlich den hohen Preis akzeptiert.
    Also ich sehe da keine Hoffnung für Sie.

    Der Vermieter kann nicht zur Aufrüstung auf den neuesten energetischen Standard gezwungen werden werden.
    Deswegen finden Sie auch dazu keine Antwort im Internet.

    Gleichbedeutend können auch Sie nicht gezwungen werden Ihre Wohnungseinrichtung dem neuesten Modetrand anzupassen.

    Sie haben nur die Möglichkeit einen Umzug in ein energiesparendes neues Objekt vorzunehmen.

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