Nachmietersuche

  • Hallo!

    Ich habe einen Mietvertrag zum 01.10.2011 abgeschlossen den ich sofort wieder kündigen musste. Bin also gar nicht erst in die Wohnung eingezogen. Rechtlich gesehen muss ich die Miete während der Kündigungsfrist übernehmen. Ich habe jedoch den Eindruck daß der Vermieter nicht ausreichend nach einem neuen Mieter sucht. Ich habe die Wohnung in der wöchentlich erscheinenden Lokalzeitung gefunden. Ausserdem stan die Anzeige auch noch im Internet bei diversen Anbietern. Jetzt ist es so dass die Wohnung lediglich bei einem einzigen Internetportal angeboten wird. Gibt es verbindliche Vorgaben für den Vermieter was das angeht?

    Mfg

  • Der Vermieter bzw. Eigentümer kann mit seiner Wohnung machen was er will. Er muß diese auch nicht vermieten.
    Für Sie gilt ausschließlich das geltende Mietrecht, und das besagt nichts über eine Verpflichtung die Wohnung weiter zu vermieten.

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