Beiträge von Kolinum

    Wird für die Erfüllung anderer Aufgaben Strom aus dem Hausnetz benötigt ist dieser über einen Zwischenzähler zu entnehmen.
    Der dafür benötigte Strom geht voll zu Lasten des Bauunternehmers bzw. Vermieters.
    Das war bei meiner Badreparatur auch so und wurde ohne besondere Aufforderung angebracht. Achten Sie schleunigst darauf, das das geschieht. Baumaschinen fressen schon ordentlich Strom.

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    nun soweit ich weis ist es gesetzlich gesehn so das 8 wochen kein problem sind

    .

    Dieses Gesetz ist mir leider nicht bekannt. Als richterliche Entscheidung könnte ich mir das eher vorstellen; aber Gesetzeskraft erlangt es trotzdem nicht. Für einen konkreten Hinweis wäre ich dankbar. Man lernt nie aus.

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    ...aber das ist im prinzip nicht das ding es geht darum das er mich überprüft hat schufa..polizeilichesführungszeugniss usw(er ist beamter bei der kripo)

    Gott sei Dank, kann sich der Vermieter noch aussuchen, wem er sein Eigentum anvertraut, auch wenn er bei der Kripo ist. Vielleicht haben Sie schon mal was von Mietnomaden und menschlichen Dreckschweinen gehört ?
    Ich habe mir die Leute auch ausgesucht und bin mit den Rußlanddeutschen bestens bedient worden. Diese sind jetzt meine Flurnachbarn und wir sind nach wie vor befreundet.

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    allso ich denke mal das er sowas nicht einfach tun darf..und mich nur deswegen der wohnung verweist weil ihm einiges nicht passt.

    Ihrem Protest nach könnte da möglicherweise was dran sein.

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
    (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
    (3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
    (4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

    Alles Klar ?

    Sie könne es ja trotzdem versuchen. S I E sehen von der Strafe jedenfalls keinen Cent. Und um jemanden einfach mal oder so an's Bein pinkeln, ist nicht meine Welt und kann Ihnen dazu auch bei der Ausrichtung des Objektes nicht behilflich sein.

    Lassen Sie sich die Quittungen vorlegen und fordern Sie Auskunft.
    Erheben Sie schriftlich Einspruch gegen diese Position und halten diesen Betrag vorläufig zurück.

    Aus "Mietrechtslexikon":
    Dem Mieter steht jedoch ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB zu, solange der Vermieter (oder Verwalter) einem Verlangen des Mieters auf Belegeinsicht bzw. auf Überlassung von Belegkopien nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist mit der Folge, dass solange auch der Saldo aus der entsprechenden Nebenkostenabrechnung nicht fällig wird (vgl. nur Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Auflage, Rd.-Nr. 809 mit Rechtsprechungsnachweisen). AG Diez, Urteil vom 26. September 2001, Az: 8 C 210/01 AG Dinslaken, Urteil vom 8. Mai 2001, Az: 33 C 177/00; AG Siegburg, Urteil vom 17. Mai 1991, Az: 9 C 549/90

    Mal klar Kopf.

    Neben Ihren Kellergelass befindet sich der Heizkeller mit der zentralen Heizanlage. Um diese Wärme bzw. Wasser in die übrigen Räume zu leiten ist die Installation von Rohren nötig. Diese werden beim Betrieb der Heizung auch warm.
    Das Beste ist, sie Lassen sich das mal von Ihrem Chef erklären, wie das Ganze funktioniert. Das ist bestimmt besser als uns hier spekulieren zu lassen.

    Zitat

    Danke, aber was heißt "vorgeschrieben"?Wer kontrolliert das und wer setzt das bei unwilligen Vermietern durch?
    Ja, ich bin Mitte 2010 eingezogen.

    Dann hätten Sie diesen einfordern können; heisst E I N F O R D E R N. Nicht mehr und nicht weniger.
    Wer soll das kontrollieren und woher weiss der WER überhaupt, dass Sie eine Mietvertrag beabsichtigen.
    Durchsetzen können Sie das nur selbst, indem Sie diesen unwilligen Vermieter die kalte Schulter zeigen.

    Auch möbilierte Zimmer unterliegen dem allgemeinen Mietrecht. Lediglich bei Kündigungen und Mieterhöhungen gelten abweichende Regelungen.

    Was alles drin stehen darf übersteigt die Grenzen dieses Forums, da hier keine Rechtsberatung durchgeführt werden darf.

    Besuch können Sie zu jeder Zeit empfangen, wenn es im üblichen Sinne Besuch bleibt.

    Ihr Zimmer darf ohne Ihre Erlaubnis nicht betreten werden. Fordern Sie den Zimmerschlüssel und schließen Sie ab. Bei Zuwiderhandlung stellen Sie Strafanzeige.
    Als Gegenreaktion könnte man Ihnen mit 2 Wochen fristgerecht kündigen.
    Also miteinande reden wäre die beste Lösung.

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