Ich denke ja.
Eine starre Fristenregelung wurde durch den BGH gekippt und wäre ungültig.
Durch den Zusatz "wenn erforderlich" ist eine Verpflichtung hierzu nicht gegeben.
Beiträge von Kolinum
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Kaltmiete plus Nebenkosten sind in voller Höhe bis zum Ende des Mietvertrages zu zahlen. Ob Sie die Wohnung tatsächlich nutzen oder nicht spielt keine Rolle.
Wenn Sie fremde Leute darin arbeiten lassen, welche Wasse, Strom und Heizung verbrauchen ist das allein Ihre ureigene Sache und hat mit dem Mietverhältnis nichts zu tun.
Als Fremder gilt in diesem Fall auch Ihr Vermieter.
Wie Sie mit dem klarkommen, kann hier nicht beantwortet werden.
Aus meiner Sicht haben Sie da einiges falsch gemacht. -
Also mit den 245 Tagen verstehe ich schon, aber in den Monaten wo Winterdienst anfiel (Jan und Feb. 2010) habe ich ja hier noch nicht gewohnt, wurde aber anteilig an diesen Kosten beteiligt. Ich dachte es muss ab März (wegen der Nutzung) bis Dezember diese Kosten zusammengerechnet werden und ich nur diese Monate zahlen, also die ersten Monate im Jahr raus gerechnet.Sie sind an allen Kosten, welche im gesamten Abrechnungszeitraum anfallen, zeitlich anteilmäßig beteiligt.
Wenn z.B. im März Heizöl gekauft und bezahlt wird können Sie
auch nicht sagen, das die Kosten während Ihrer Wohnzeit nicht angefallen ist. Ihr Vormieter würde ihnen was erzählen.
Genauso ist es mit anderen Einmalzahlungen. Das geht auch garnicht anders.
Sind Sie jetzt ein wenig erleuchtet worden ? -
Ersetzen müßten Sie nur den Zeitwert und zwar die von Ihnen verursachten Schaden. Normale Abnutzung müssen Sie nicht ersetzen; wurde bereits mit der Miete abgegolten.
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1. Nun machen Sie mal das einfachste auf der Welt.
Wenn Beträge in der Abrechnung nicht stimmig sind, fragen Sie zuerst den Vermieter !!!!!!!!!
Hier kann das niemand nachprüfen und auch nicht ändern.2. Die Rechung des Winterdienstes ist korrekt. Die Ausgaben des gesamten Jahres werden Ihnen nur anteilmäßig berechnet (245 Tage).
Das ist bei allen Positionen so.3. Die Hausstromrechnung können Sie anhand der Belege prüfen.
Stromentnahme für Baumassnahmen müssen über einen separaten Zwischenzähler laufen; die Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. -
Ausziehen !
Das Verhältnis ist zerüttet und Sie werden keine Ruhe mehr finden.
Da können Sie nur die Notbremse ziehen. -
Da sie erst kurz drin wohnen, nehme ich an das, das Zeug noch vom Vormieter stammt, weil die Wand ja trocken ist.
Schimmel ist es schon, würde aber Lebensgefahr ausschließen. -
Kaution darf nicht abgewohnt werden, Sie kleiner Amateurgauner.
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Empfehle Ihnen erst einmal klar zu unterschieden:
1. den Verbrauch an Energie und
2. die KostenSie können nie aus dem Produkt zweier Variablen Vergleiche ziehen.
Wenn das dann in dem nächsten Beitrag (wohlgememerkt für Außenstehende) klar wird, kann man weitersehen.
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Ich habe meiner Meinung nichts hinzuzufügen, auch wenn Sie hier noch mehrmals nachfragen.
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Zitat
Als wir das Argument brachten, zwecks Kauf bricht keine Miete, meinte er, dies sei bei Eigentumswechsel hinfällig. Stimmt das?Stimmt nicht!
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Zitat
Ist den ein offenes Fenster Gefahr in Verzug?
Natürlich, Nein!
ZitatWelche unangenehmen Konsequenzen?
Könnte zu Gegenreaktionen führen.
ZitatIch mein der Vermieter muss doch eigentlich froh sein wenn ich die Wohnung so schnell und unkompliziert räume für seinen Eigenbedarf...
Sollte eigentlich.
Also rechnen wir mal:
Sie haben eine für Sie schon vorteilhafte Wohnmöglichkeit gefunden und würden auch am 1.12. ausziehen wollen.
Nun befürchten Sie, das der Vorschlag des Vermieters Ihnen kräftig übers Ohr haut.
Da hilft nur: Rechnen. Ich erwähnte es bereits.1,5 Monatsmieten sind 540 : 1,5 = 360 €/pro Monat.
Wenn Sie fristgerecht zum 1.12. kündigen müssten Sie für die nächsten 3 Monate noch insgesamt 1080 € bezahlen.
Wenn Sie den Vorschlag Ihres Vermieters folgen und 540 € zahlen ergäbe das ein Plus für Sie von 540.
Offensichtlich läßt er sich davon leiten, das beide aus dem Deal Nutzen ziehen.Entscheiden müssen Sie nun selbst, ob Sie die sicheren 540 € nehmen oder fristlos kündigen mit ungewissen Ausgang.
Taube oder Spatz. -
Diesen hat mein Vermieter aber ignoriert und nun ein eigenes Schreiben aufgesetzt in dem er die gesetzliche Kündigungsfrist aufführt und das er den Vertrag nur bis zum 1.12 auflöst wenn ich bis dahin 1,5 Monatsmieten sprich 540 Euro an Ihn überweise. Ist das so rechtens?In einem Aufhebungsvertrag können die Bedingungen frei gewählt werden. In Ihrem Fall sollten Sie die Mathematik zu Hilfe nehmen und die günstigste Lösung erarbeiten.
ZitatDes Weiteren war mein Vermieter einige male in meiner Wohnung, immer ohne Anmeldung oder das ich es wusste.
Nun stellt sich die Frage ob es, und in welchem Rahmen eine fristlose Kündigung wegen Hausfriedensbruch möglich ist?Möglich ist das schon. Aber es könnte zu unangenehmen Konsequenzen führen.
Das Gesetz hierzu besagt nur, das diese Tat auf Antrag verfolgt wird. Ob das eine fristlose Kündigung rechtfertigt, ist nicht eindeutig definiert. -
Was war da wohl eigentlich für eine Frage gestellt:
Darf es sein, dass nur für uns das Verbot gilt und die neuen einen halten dürfen?, Nur weil die Vermieter unterschiedlicher Meinung sind?"Ja, es darf sein ! Nicht mehr, nicht weniger.
Dieses endlose Palaver über Hundegrösse und mangelnde Intelligenz von Forumsmitglieder führt den Fragesteller sicher nicht weiter.
Man sollte schon beim eigentlichen Thema bleiben. -
Aber so können die Bewohner des Vorderhauses (anderes Haus) Zugang zum Hinterhaus haben. Die sind doch nicht Mieter in diesem Haus?!
Sie haben nur die Wohnung gemietet, nicht das ganze Haus. Dann sehe die Lage anders aus.
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Diese Möglichkeit ist bei den meisten Kabelanbietern nicht mehr möglich. Da werden Abschlüsse fürs ganze Haus getätigt und da ist keine Verweigerung vorgesehen.
Ja, das könnte mit dem Mengenrabatt zusammenhängen. Je mehr Anschlüsse, desto billiger.
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Das wäre mir sogar einen Bambi wert

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Es gibt die Möglichkeit, diesen Anschluß tot zulegen. Kostet aber einmal das Töten, und später bei Ihrem Auszug die Wiederbelebung.
Beide Kosten müssen Sie tragen.
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