Beiträge von Kolinum

    Für Schäden an der Mietsache, welche durch Fremdeinwirkung entstanden sind, haftet zuerst der Vermieter. Er kann diese Schäden über die Wohngebäudeversicherung regulieren.
    Dem Mieter sind nur die durch ihn selbstverursachten Schäden anzulasten. Ihre eigene Haftpflichtversicherung brauchen Sie nicht in Anspruch nehmen und diese würde Ihnen den Schaden sowieso nicht ersetzen. Sie reguliert nur Schäden, welche Sie selbst verursacht haben (ist auch Zweck eben dieser Versicherungsart).

    Damit ist alles gesagt !

    Lassen Sie Mieterbund Mieterbund sein. Das Geld brauchen Sie zur Begleichung für die höheren Heizkosten bei den Zustand der Wohnung.

    Sie mieten ein Objekt immer so, wie Sie es vorfinden und durch Ihre Unterschrift im Mietvertrag akzeptieren.
    Rechtlich geht da garnichts. Mietminderung wäre nur dann möglich, wenn eine der zugesicherten(schriftlich) fehlen würde oder notwendige Erhaltungsmaßnahmen durch den Vermieter nicht durchgeführt werden.

    BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Zitat


    10. die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

    Könnte der Vermieter diesen Punkt der Betriebskostenverordnung für sich zu Nutze machen?

    Selbstverständlich, wenn der Spielpark sich auf dem Grundstück befindet. Sie schildern aber, das das eine öffentliche Anlage ist, dann haben sie in den Betriebskosten nichts zu suchen.
    Hierzu die gesetzliche Grundlage:

    § 1 Betriebskosten
    (1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder
    Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude,
    Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers
    oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines
    Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte

    Möglicherweise könnte das aber auch unter die Rubrik "Öffentliche Lasten" fallen. Da Fragen Sie nochmals beim Vermieter nach.

    Zitat

    ................hat unser Makler mit der Vermietung vereinbart, dass wir den ersten Monat nichts zahlen (da wir nur erst zur Monatsmitte in die Wohnung konnten) und den zweiten nur die Kaltmiete.

    Wenn hierzu nichts schriftliches vereinbart wurde, sehen Sie alt aus. Vergessen Sie grundsätzlich das Geschwätz von Maklern.
    Für Sie ist nur der Vermieter maßgebend.

    Zitat

    Plötzlich bekam ich eine eMail von der Hausverwaltung, dass wir im Rückstand mit der Miete wären und sie führte eben besagten zwei Monate an.

    Was ist mit dem halben Monat, wo Sie nicht in die Wohnung konnten. Lag da ein Verschulden des Vermieters vor? Wenn ja, könnten Sie die Forderung von 2 Monaten auf 1,5 Monate reduzieren.

    Zitat

    Mein Freund bekommt erst Ende des Monats bzw anfang des Folgemonats sein Gehalt ..., weshalb wir mit der Miete oft ein paar Tage im Rückstand sind, aber wir haben noch keinen Monat nicht bezahlt und der Hausverwaltung auch von Anfang an gesagt, dass das mal passieren wird.

    Miete wird entweder vereinbarungsgemäß oder nach der gesetzlichen Vorgabe zu Beginn des laufenden Monates gezahlt.
    Das liegt nicht im Ermessen des Mieters und ist auch nicht abhängig vom Geldeingang. Da gibt es keinerlei Entschuldigung.

    Wenn die Lohnzahlung erst zuspät erfolgt, muß man bereits einen Monat vorher die Miete zur Seite legen. Das ist eine Frage Ihrer Haushaltführung.

    Zitat

    Die Schüssel ist nämlich keinesfalls im Mietvertrag angeführt.


    Das muß auch nicht. Wenn ein funktionsfähiger Anschluß bei Abschluß des Mietvertrages vorhanden ist, ist dieser Bestandteil des Vertrages; sofern keine anderweitige Regelung bezüglich des Anschlusses getroffen wurde.

    Zitat

    Was uns Tanja1966 da zeigt ist ein Auszug aus der Betriebskostenverordnung.

    Richtig

    .......

    Zitat

    Und noch einmal: Ein defekter Telefonanschluss muss auch nicht vom Vermieter wiederhergestellt werden.

    Richtig: Da der Anbieter bzw. die Telekom bis zur Dose das Sagen hat und ein Vertrag mit diesen Anbietern existiert.

    Zitat

    Ja das kommt davon, wenn man die Mietsache nicht ordentlich zurück gibt. Meistens ist es billiger, wenn man Schäden vor der Übergabe selber beseitigt.

    Solche Weißheiten kann es garnicht genug und oft regnen.
    Leider nützt das nicht allzuviel. Es wächst immer wieder neues ..... heran.

    Die Nebenkostenabrechnung 2010 hätte Ihnen bereits bis 31.12. zugestellt sein müssen. Möglicherweise ist es zu einer Überzahlung im Voraus gekommen und der Vermieter denkt sich: Prima brauche ich auch keine Rechnung machen, da ich sowieso keine Nachzahlung erwarte.

    Also schriftlich den Vermieter auffordern umgehend eine Rechnung für 2010 Ihnen zu zusenden. Guthaben können Sie bis zur Verjährung immer einfordern; hingegen der Vermieter bei nicht fristgemäßer Abrechnung keine Nachzahlung

    Wenn der Geruch so intensiv ist, das alle Ihre Kleider bereits nach Rauch stinken, dann haben Sie als Nichtraucherin das auch nach intensiven Lüften bemerkt. Da habe ich erhebliche Zweifel an Ihrer Darstellung. Sei es drum. Entweder 3 Monate Kündigungsfrist oder Kniegang zum Vermieter zwecks Aufhebungsvertrag.

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