Zitat
Abrechnungszeitraum 2011: 15.12.2010-25.11.2011
Auffällig hier ist, dass Sie bereits für den Zeitraum vom 16.12.2010 bis zum 31.12.2010 schon einmal die Betriebskosten zahlten. Wäre also doppelt. Können Sie nur mit dem Vermieter klären.
ZitatFrage 2:
Bei den Gemeinkosten der Heizung ergibt sich eine Wartung i.h.v 150€. Die Wartung wurde durchgeführt am 28.12.2011
Nun liegt diese Wartung nicht mehr im neuen Abrechnungszeitraum
Kann diese dennoch angesetzt werden?
Alle im gesamten Abrechnungszeitraum anfallenden Kosten fließen ein. Sie zahlen jedoch nur anteilig Ihrer Mietzeit. Das ist so korrekt.