Beiträge von Kolinum

    Folgende Kriterien müssen dargestellt werden:

    1. wer die Wohnung in Zukunft nutzen soll

    2. Angabe des Namens, der Anschrift, Angabe der aktuellen Wohnverhältnisse der Person

    Das sollten Sie fordern: Also keine Angst vorm Anwalt!

    Ein Gschmäckle hat allerdings, das die Kündigungen zweimal ausgesprochen wurden.
    Den Rest müssen Sie selbst erledigen.

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    Wir meldeten den Schaden dem neuen Vermieter. Der jedoch schrieb, dass er nichts damit zu tun habe, da der Schaden nicht zu der jetzigen Zeit entstanden ist.

    Der neue Vermieter tritt in alle Pflichten und Rechte ein. Auch für die Schäden, welche der alte Vermieter versäumt hat, diese zu regulieren.

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    Tage später hieß es, das die Papiertüten nun über die Nebenkostenabrechnung verrechnet werden.
    .......
    Darf das so?

    Nein, darf er nicht! Es dürfen nur die Betriebskosten abgerechnet werden, welche laut BKV erlaubt sind.
    Papiertüten in Mülltonnen gehören mit Sicherheit nicht dazu.
    Ausnahmen hierzu müssten unter §1, Punkt 17, sonstige Betriebskosten erfasst sein und Ihnen bei Unterzeichnung des Mietvertrages bekanntgegeben worden sein.
    Eine nachträgliche Aufnahme bedarf der Zustimmung aller Beteiligten.


    Zitat

    Des weiteren wird auf der Techem-Abrechnung ein Guthaben aufgeführt. Der Vermieter sagt, er müsse mir dies nicht auszahlen. Ist das rechtens.

    Das Guthaben ist durch den Vermieter umgehend auszuzahlen oder mit den anderen Betriebskosten zu verrechnen.

    Zitat

    Ist es okay wenn ich die gesamte Abrechnung (4 Seiten)mal scanne und ins Netz stelle oder wird das hier nicht geduldet? Alle persönlichen Daten von und und dem Vermieter mache ich freilich unkenntlich.

    Dann geht das.

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    ..in unserem mietvertrag sind keine nebenkosten einzeln aufgeführt nur grundmiete 300 euro plus nebenkosten 170 euro..gesamt 470 euro....ist dieses zulässig?


    Die Nebenkosten müssen nicht im Detail aufgeführt werden. Ein Hinweis auf die Nebenkosten laut Betriebskostenverordnung genügt.


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    wir bekamen jetz die abrechnung vom letzten jahr und haben zusätzlich noch fstgestellt das die nebenkosten gestiegen sind im laufe des jahren wie zb hauswart......gartenpflege...die versicherung .....unser vermieter hat uns da nicht drauf hingewiesen das die nebenkosten gestiegen sind......


    Muß er nicht. Wie auch ? Sie zahlen die Kosten welche laut Verordnung tatsächlich anfallen.

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    ich habe gelesen das die nebenkosten im mietsvertrag einzeln aufgeführt werden müssen.....und wie sieht das aus mit den nebenkosten die im laufe des letzten jahres gestiegen sind ohne uns mitzuteilen...dieses haben wir erst gesehen als wir die neue abrechnung bekamen und vom vorletzten jahr vergli<chen haben

    Wo bitte haben Sie das gelesen? Nennen Sie Roß und Reiter!

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    Heißt das jetzt ich sollte nur die Küche, Bad und Dusche streichen?

    Nein, diese Angabe wurde nur beispielgebend aufgeführt und hat mit der Endrenovierung nichts zu tun

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    Warum soll ich laut Kündigungsbestätigung alles streichen? Ich wohn doch nicht mal 3 Jahre drin!

    Sie brauchen nicht unbedingt alles streichen; nur das was erforderlich ist. Die Wohndauer ist dabei unerheblich.

    Da es den unteren Mieter nicht störte darf man von einer Duldung des Vermieters ausgehen. Wenn der Hund also seit diesen Zeitpunkt bereits Mitbewohner ist, kann das Ihnen nicht urplötzlich verboten werden.

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    Ich bin letztes Jahr am 30.04.2011 ausgezogen. Der Abrechnungszeitraum ist 1.1. - 31.12.


    Falsch: Der Abrechnungszeitraum wäre demnach das Kalenderjahr 2011.

    Zitat

    Die Firma, die die Abrechnug erstellt hat meinen Vermieter diese mitte April zukommen lassen. Die Abrechnung ist mir am 05.05 zugestellt worden.

    Also pünktlich !


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    Habe mich auf §556 BGB berufen. Darin ist zu lesen:
    Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.

    Der Vermieter hat dann doch gegen die 12 Monatsfrist verstoßen?

    Lesen Sie den fettgedruckten Satz nochmals genau. Irren ist allzu menschlich.

    Ihnen bleibt nur eine fristgerechte Kündigung
    Das Thema Heizung dürfte bis Eintritt des nächsten Winters damit automatisch erledigt sein.
    Die anderen Probleme reichen zur fristlosen Kündigung nicht aus.
    Schließlich werden Sie sich den Zustand der Wohnung bei deren Anmietung vorwerfen lassen müssen.
    Versprechungen des Vermieters rechtfertigen nichts und sind in der gepriesenen Marktwirtschaft edler Standard.

    Wenn im Mietvertrag keine Beschränkungen über die Nutzung festgeschrieben sind, könne Sie da machen, was sie wollen.

    Die bei Ihnen gültige Ordnung über den Brandschutz lassen Sie sich vom Vermieter zeigen; erzählen kann er sonst was.

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    Grünspan in großen Mengen im Bad (giftig, Toxisch bei Verzehr oder Einatmung)

    Das haben Sie vorm Einzug gewusst.

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    keine Satellitenschüssel in der Wohnung dadurch kein Fernsehempfang.
    keine Küche ( es wurde eine angeboten, die aber gesundheitsgefährdend war, extrem verschmutzt und jahrelang nicht gereinigt.)

    Auch das haben Sie vorm Einzug gewusst.

    Zitat


    schlecht oder garnicht funktionierende Heizkörper in den Räumlichkeiten.

    Das wäre ein Grund zur Minderung.

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    Der Vermieter geht ohne jegliche Ankündigung einfach in die Wohnung und meint er dürfe das auch so da es sein Eigentum ist, ich beschreibe es als Hausfriedensbruch in Tateinheit mit extremen Eingriffs in die Privatspähre.

    Das ist richtig und Sie könnten ihn wegen Haufriedensbruch anzeigen.

    Zitat


    Besitzen wir keinen Schlüssel für unseren Briefkasten und er meinte wir sollen die Briefe da mit einem Stock rausfummeln was ich aber nicht einsehe.

    Warum haben Sie dann den Vertrag unterschrieben. Auch hier haben Sie das vorher gewußt.

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    Der Vermieter meint uns für unseren Haushalt sagen zu müssen das wir dies und das so zu tun haben sollen. (z.B meinte er wir sollen den Vorhang aufmachen, der aber an dem mauerhohen bis zum Boden reichenden Fenster liegt und man somit direkt die kleine Wohnung einsehen kann, was wir aber definitiv nicht möchten.)
    Desweiteren droht mir der Vermieter damit uns herauszuwerfen wenn die Miete nicht bis morgen auf dem Tisch liege, da die Bank bzw. der Automat aber heute keine Verfügung über das vorhandene Guthaben gewährt hat, trifft mich da ja keine Schuld wenn ich es bis morgen nicht auftreiben kann oder sehe ich das falsch?

    Richtig, das sehen Sie falsch. Die Miete hat zum vereinbarten Termin oder bis 3. Werktag beim Vermieter zu sein. Hier irgendwelche Automaten oder Bsnken dafür verantwortlich zu machen ist schon starker Tobak.

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    Was kann ich tun falls er morgen mal wieder hier erscheinen sollte und uns versuchen sollte hier herauszuwerfen??? Bitte um schnelle und ausführlich Hilfe.

    Das warten Sie mal ab.

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