Nebenkosten

  • hallo habe eine frage bez der nebenkosten..in unserem mietvertrag sind keine nebenkosten einzeln aufgeführt nur grundmiete 300 euro plus nebenkosten 170 euro..gesamt 470 euro....ist dieses zulässig? wir bekamen jetz die abrechnung vom letzten jahr und haben zusätzlich noch fstgestellt das die nebenkosten gestiegen sind im laufe des jahren wie zb hauswart......gartenpflege...die versicherung .....unser vermieter hat uns da nicht drauf hingewiesen das die nebenkosten gestiegen sind......
    nun meine frage.....
    ich habe gelesen das die nebenkosten im mietsvertrag einzeln aufgeführt werden müssen.....und wie sieht das aus mit den nebenkosten die im laufe des letzten jahres gestiegen sind ohne uns mitzuteilen...dieses haben wir erst gesehen als wir die neue abrechnung bekamen und vom vorletzten jahr vergli<chen haben

    weiss jemand was

    lieben gruß
    torsten

  • Zitat


    ..in unserem mietvertrag sind keine nebenkosten einzeln aufgeführt nur grundmiete 300 euro plus nebenkosten 170 euro..gesamt 470 euro....ist dieses zulässig?


    Die Nebenkosten müssen nicht im Detail aufgeführt werden. Ein Hinweis auf die Nebenkosten laut Betriebskostenverordnung genügt.


    Zitat

    wir bekamen jetz die abrechnung vom letzten jahr und haben zusätzlich noch fstgestellt das die nebenkosten gestiegen sind im laufe des jahren wie zb hauswart......gartenpflege...die versicherung .....unser vermieter hat uns da nicht drauf hingewiesen das die nebenkosten gestiegen sind......


    Muß er nicht. Wie auch ? Sie zahlen die Kosten welche laut Verordnung tatsächlich anfallen.

    Zitat

    ich habe gelesen das die nebenkosten im mietsvertrag einzeln aufgeführt werden müssen.....und wie sieht das aus mit den nebenkosten die im laufe des letzten jahres gestiegen sind ohne uns mitzuteilen...dieses haben wir erst gesehen als wir die neue abrechnung bekamen und vom vorletzten jahr vergli<chen haben

    Wo bitte haben Sie das gelesen? Nennen Sie Roß und Reiter!

  • Zitat

    unser vermieter hat uns da nicht drauf hingewiesen das die nebenkosten gestiegen sind......

    Warum sollte er? In der Regel erhält der Vermieter die Rechnungen 1x im Jahr. Daraus erstellt er dann die jährliche Abrechnung. Und dass der Hausmeister, der Gärtner, die Versicherungen, usw. teurer werden, sollte eine Lebenserfahrung sein. Darauf muss kein Vermieter hinweisen.

  • Hallo knolli,
    wenn nur das Wort Nebenkosten aufgefuehrt wurde, halte ich die Zahlung von Betriebskosten sehr fraglich.
    Ist z.B. der Hinweis von "Anlage 3 zu Paragraf 27 II BV oder Paragraf 2 BetrKV" dann macht es eine einzelne Auflistung der 17 Betriebskosten Arten nicht unbedingt erforderlich.
    Wenn einzelne Leistungen der Betriebskosten waehrend des Abrechnungszeitraum sich veraendern, dann erfolgt in der Regel am Ende des Abrechnungsjahr mit den Zugang der Abrechnung eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung. Und bei einer Pauschale auf die Betriebskosten ist das nur moeglich, wenn es schriftlich vereinbart wurde.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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