Beiträge von Kolinum

    Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.
    Hier ist ein Forum für allgemeines Mietrecht welches von Laien gepflegt wird und nicht die Stadtverwaltung, welche Ihnen letzten Endes eine verbindliche Antwort erteilen wird.

    Aus: Mietrechtslexikon:
    Das Mietrecht (§ 535 BGB) verpflichtet den Vermieter nur zur Erhaltung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geschuldet gewesenen (oder während des Vertragsverhältnisses verbesserten) Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Eine vorhandene Anschlußmöglichkeit an eine Gemeinschaftsantenne oder ein Breitbandkabel ist deshalb vom Vermieter in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Gab es im Haus zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages derartige Einrichtungen nicht, so kann vom Vermieter die Herstellung eines Kabelanschlusses oder der Anbau einer Gemeinschaftsantenne nicht verlangt werden.

    Zitat


    zum beispiel taucht der posten "hecke schneiden" wieder auf??



    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Hierbei handelt es sich um die Lohnanteile, welche Sie bei der Einkommensteuerklärung als haushaltnahe Dienstleistungen absetzen können.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    [/quote]

    Zitat


    Damals war ich 17 und habe bei meiner Tante gelebt.Die hat den Mietvertrag mitunterschrieben da ich noch nicht volljährig war.

    Also ist Ihre Tante die Mitmieterin und haftet dann gesamtschuldnerisch auch für Sie.
    Sie Glückspilz. Inwieweit das Ihre mögliche Erbschaft angreift, kann ich nicht beurteilen.

    Zitat

    .Strom- und Wasserzähler habe ich nicht.Also keine Eigenen.Weil meine Wohnung ein Anbau ist.Sind diese Pflicht?


    Einliegerwohnungen sind davon ausgenommen.

    Zitat

    Meine Mutter meinte außerdem dass der Vertrag nicht rechtskräftig sei,da:

    1. meine Mutter(Sorgeberrechtigte) nicht mit unterschrieben hat

    2.ich noch nicht volljährig war

    Sind das Gründe um auszuziehen?

    Möglich, wenn Ihre Tante weiterhin die Miete zahlt, JA!

    Zitat

    Ich bin Azubi und beziehe BaB(Berufsausbildungsbeihilfe).
    Kann ich dies nutzen um raus zukommen?

    Sprechen Sie mit Ihrer Tante.

    Zitat


    Es ist nämlich so, das wenn man bei dieser Gesellschaft einzieht, bekommt man bei der ersten Miete erlass um renovieren zu können, das war auch bei mir der Fall.

    Und damit ist die Renovierung, wenn Sie überhaupt eine durchgeführt haben, bezahlt.

    Zitat

    Also müsste ja theoretisch auch der neue Mieter die Wohnung renovieren ...........

    Also theoretisch hätte dann die Gesellschaft die A....karte gezogen. Alles was nach Ihnen geschieht ist für Sie tabu und geht nur die neuen Mieter und den Vermieter was an.

    Der Pinsel wartet schon !

    Wie schon das Thema dieser Webseite besagt, geht es hierbei um "Mietrecht".

    Leider haben Ihre Probleme nur sehr wenig mit Mietrecht zu tun.
    Hierbei handelt es sich um nachbarliche Beziehungen und damit überwiegend um zivilrechtliche Natur.
    Der Umfang der Problematik ist dermaßen diffizil, das eine Klärung nur vor Ort erfolgen kann.

    Hier tagt kein Gericht und ebensowenig ist es möglich alle Beteiligten zu einer Stellungnahme aufzufordern.

    Zitat


    Was ist wenn der Vermieter meine Kündigung welche ich dann per Einschreiben schicken werde nicht annimmt?

    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muß nicht angenommen werden.
    Sie müssen nur dafür sorgen, das der Vermieter diese auch tatsächlich erhält. Briefkasteneinwurf mit Zeugen oder auch Einschreiben mit Rücksendeschein.

    Zitat


    Nach dem Einzug habe ich den Vermieter mündlich auf einige Mängel hingewiesen. Ein Schriftstück habe ich vermieden um den Frieden zwischen Vermieter und Mieter zu bewahren.

    BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Sie hätten sich die Mängel beim Einzug vorbehalten(schriftlich) müssen. Alles andere ist eben nur Schall und Rauch.

    Zitat

    Jetzt habe ich Ihm das ganze schriftlich Einschreiben/Rückschein gesendet und habe die Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Zum Beispiel ist seit unserem Einzug die Duschkabine kaputt, wir haben jedesmal eine Überschwemmung im Bad. 2 Türen zum Aussenbereich sind total undicht das es reinregnet un im Winter 2 cm Eis von innen war.

    Eine schriftliche Mängelanzeige ist immer richtig, jedoch gilt das nur für während der Mietzeit entstandene oder verdeckte Mängel.

    Zitat

    Durch die Bauweise des Hauses, es ist bereits älter, haben wir im Hausflur welcher untere Etage mit der oberen verbindet Temperaturen gerade über der Frostgrenze gehabt. Die Zimmer mussten entsprechend höher geheizt werden.

    Das war aber nun wirklich vorausschaubar und damit müssen Sie leben.

    Zitat


    Am 22. 3. haben wir einen Wasserschaden durch kaputte Heizkörper gehabt, der das Laminat zerstört hat.
    Weiterhin haben wir das Haus mit Teich gemietet und der ist über den Winter kaputtgegangen. Anstatt ihn zu reparieren hat er ihn nur halb mit Feinsandzugeschüttet. Als Kommentar gab er an er hätte die Unfallquelle beseitigt. Jedoch stört mich der Anblich von der Baustelle.


    Hier könnten Sie einen Schadenanspruch anmelden. Die Umstände, welche dazu führten kann ich nicht beurteilen.

    Zitat

    Fugen und Türzargen sind teilweise nicht verfugt und wir schauen auf das bloße Mauerwerk.

    Auch das hätten Sie bereits beim Einzug merken müssen.

    Zitat


    1. Darf ich wegen der Dusche die Miete mindern und ab wann (Urteile dazu würden mir auch schon helfen)?


    Wenn die Dusche offensichtlich beim Einzug kaputt war, geht das nicht.

    Zitat

    2. Darf ich wegen den undichten Türen Heizkosten dem Vermieter anteilig in Rechnung stellen?

    Sie oben.

    Zitat

    3. Darf ich die Laminatkosten einstweilig einbehalten bis die Versicherung, falls diese überhaupt eingeschaltet wurde, den Schaden reguliert hat? Der Vermieter rührt sich in der Sache erst gar nicht.


    Klären Sie das zuerst mit der Versicherung.

    Zitat

    4. Darf ich die Miete mindern bis der Teich fertig ist und wieviel ist dies im Normalfall.

    Hier sind Sie selbst gefragt und googeln Sie unter Mietminderung zu zahlreichen Urteilen.

    Zitat

    Der Vermieter kündigt nicht weil er hier einziehen sondern angeblich renovieren will?

    An eine Eigenbedarfkündigung sind strenge Maßstäbe gesetzt. Auch hier googeln.

    Zitat

    Daher hab ich der Kündigung widersprochen.

    Für das Erste richtig.

    Zitat

    1. Ja, Frist wurde eingehalten. Habe am 28.4 zum 1.6 geekündigt. Frist betrug 1 Monat.

    Bei 3-monatiger Kündigungsfrist würde das Mietende der 31. Juli sein. Also Mai, Juni und Juli ! Oder hatten Sie eine Monatsfrist vereinbart? Ungewöhnlich !

    Es ist nicht egal, dass er die Kaution als Miete beibehält.
    Die Mietkaution darf nicht einfach abgewohnt werden. Mieter dürfen deshalb auch nicht einfach die Miet-zahlungen einstellen und den Vermieter auffordern, die ausstehenden Mieten mit der Kaution zu verrechnen. (Urteil des OLG Frankfurt (2004) ; Az. 2 W 10/04 )

    Zitat


    1. Mietvertrag unterschrieben, in dem Stand(wie ich im Nachhinein gelesen habe), man am Anfang zwei Monatsmieten, für den aktuellen und den folgenden MOnat zu zahlen sind

    BGB § 556 b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
    (1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.
    (2) Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Grund der §§ 536 a, 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor der Fälligkeit der Miete in Textform angezeigt hat. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Zitat

    2. Miete nur für den ersten Monat bezahlt und Kaution
    3. Da ich billigere Wohnung gefunden habe, habe ich fristgerecht, zum 1.6 gekündigt.

    Frage: wann haben Sie zum 1.6. gekündigt. Frist einghalten ?

    Zitat

    4. Mit dem Hauptmieter war vereinbart, dass er einen Nachmieter ab dem 1.5 sucht, meine Kaution als Miete beibehält, ich die Miete vom Nachmieter als Kautionrückzahlung bekommen - dies alles mündliche Absprachen; jetzt hat er mich auf eine Klausel im Vertrag hingewiesen in der steht, dass mündliche Absprachen nicht gelten.
    5. Er hat sich an unserer Vereinbarung nicht gehalten und einen Nachmieter für den 1.6 gesucht und einen Mietvertrag mit ihm unterschrieben.

    Mündliche Absprachen galten nicht. Wo ist das Problem ?

    Zitat


    6. Als ich am 30.4 ausgezogen bin, habe ich ihm im Glauben er wird einen Nachmieter ab dem 1.5 suchen, auch die Schlüssel übergeben.

    7. Nun, verweigert er die Rückgabe, da ich die Miete für Mai nicht bezahlt hätte.

    Die Miete ist bis zum Ende des Vertrages zu zahlen. Wenn Sie vorher ausziehen und die Schlüssel abgeben spielt das keine Rolle.

    Zitat

    jetzt habe ich eine Mail bekommen, dass wenn ich die Miete fpr Mai bis Ende nächster Woche nicht bezahle, er die Kaution als Mietersatz einbehält, und bis dahin will er mir die Schlüssel nicht geben

    Das darf er. Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, um rechtmäßige Forderungen jeder Art zu regulieren

    Da bin ich mit meinen Latein auch am Ende.
    Aber: Von einer Mietminderung allein funktioniert das Schloß auch noch nicht.

    BGB § 536 a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
    (1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
    (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
    1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
    2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!