Beiträge von Kolinum

    Nochmal zum Urschleim der Marktwirtschaft.

    1990 hätten Sie als DDR-Bürger mit meinem Bedauern rechnen dürfen.
    Heute allerdings wäre das völlig unangebracht.

    Der Makler will ein Produkt verkaufen und stellt das so schön wie möglich dar. Davon hängt seine Existenz ab. Wenn Sie jeden Dahergelaufenen Glauben schenken, ist das ganz allein Ihr Problem.
    Ihr Vermieter muß davon nichts wissen. Nur er ist Ihr Vertragspartner und nur bei ihm können Sie Mängel geltend machen.

    Nun haben Sie in Kenntnis des Mangels den Vertrag unterschrieben und müssen damit leben.

    Nee, der Mietvertrag wurde zum Zeitpunkt mit den Holzfenstern unterzeichnet. Das war Ihr Wille. Ob Sie bereits darin wohnen oder ob Sie garnicht einziehen, ist bedeutungslos.
    Die Modernisierung hat ja stattgefunden und es wurde eine Verbesserung gegenüber den Zustand bei Vertragsunterzeichnung durchgeführt.
    Schade für Sie kleines Schlitzohr !

    Der Einbau neuwertiger Fenster (von Holz auf Kunststoff)ist eine nachhaltige Modernisierungsmaßnahme, von welcher auch Sie profitieren würden. Die daraus resultierenden Modernisierungskosten können den Mieter, bis zu einem gewissen Prozentsatz, auf zu die Miete zugerechnet werden.
    Näheres steht zu Hauf' im Internet.

    Nun reissen sie sich mal zusammen und tun einfach das was sie im Garten wünschen. Fragen Sie nochmal den Schlappschwanzvermieter, ob der Garten an diese Nachbarn vermietet ist oder nicht.
    Wenn nicht, brauchen Sie auch den Nachbarn nicht fragen; sondern tun es einfach.

    Wenn der Garten nicht mitvermietet ist haben Sie auch kein Anrecht auf die Nutzung.
    Ihr Vermieter könnte Ihnen doch bestimmt sagen, ob er den Garten an Ihre Nachbarn vermietet hat. Wenn das nicht der Fall ist, haben diese auch kein alleiniges Anrecht drauf. Was sagt die Hausordnung?

    Zitat


    ... Ich will meine Bude nicht aufgeben,...
    Kann ich dagegen irgendwas tun?

    Leider nein, denn es ist nicht IHRE Bude.

    Zitat

    Sollte ich mich dazu entscheiden doch noch eine Weile in diesem Haus zu wohnen, weil ich keine andere Bude finde, oder weil ein Umzug einfach teuer ist, kann ich dann Mietminderung machen, wegen des Lärms?

    Mietminderung wegen Umbauarbeiten sind durchaus drin. Im Internet finden Sie dazu Anhaltspunkte

    Zitat


    Ich habe fristgerecht Ende Februar/Anfang März meine Wohnungskundigung eingereicht und habe auch eine Bestätigung bekommen, dass die Wohnung zum 31.5. gekündigt ist. Diese Bestätigung kam per Post an meine neue Anschrift,....

    Bei nochmaligen Durchlesen Ihres Threads komme ich zu folgender Erkenntnis:
    Sie haben eine Bestätigung Ihrer Kündigung vom Vermieter per Post bekommen. Damit war Ihre Anschrift dem Vermieter bekannt.
    Der Makler hat Sie nur insoweit zu interessieren, wie es Besichtigungstermine abzustimmen geht.
    Ihre Anschrift hätte er sich bei seinem Auftraggeber besorgen müssen, welcher diese auch hatte.
    Ansonsten haben Sie mit dem Makler nichts zu tun.

    Zitat


    Was ist da der Unterschied? Wenn ich meine Heizung aufdrehe, muss die Heizung im Keller mehr Wärme erzeugen und verbraucht mehr Gas. Da meine Heizung warm wird, steigen auch die Ableseeinheiten am Wärmezähler. Oder seh ich das falsch?

    Richtig


    Zitat

    Aber der erhöhte Verbrauch muss doch in den AE sichtbar sein oder?

    Richtig

    Zitat

    Wenn mein Nachbar mehr verbraucht hat, müsste ja mein Anteil 70% nach Verbrauch konstant bleiben und der 30% nach Fläche nur steigen, odr?

    Eigentlich logisch,

    ABER, der die Ausgangsbasis für die Berechnung sind immer die Gesamtkosten und wenn diese steigen, egal durch wenn, schlagen sich die Mehrkosten bei den 30% und bei den 70% nieder.
    Deswegen steigt auch der Preis pro AE.
    Das ist nur eine Erläuterung zu Ihren besseren Verständnis der Zusammenhänge.

    Die Richtigkeit der Rechnung kann hier nicht geprüft werden.

    Zitat


    Alle Posten sind für mich klar nur weis ich nicht wie ich 970€ Heizungskosten und Warmwasser verbraucht haben soll.
    ....
    Alle diese werte wurden im feb abgelesen und sind heute noch die selber auf der anzeige, in jedem raum.
    ....
    gibt es noch einen andern wert oder wie wird das berechnet?

    Ihre Heizkostenabrechnung, welche offensichtlich durch eine Firma erstellt wurde, sollten Sie akribisch studieren. Auf einen ersten Blick ist Unverständnis angesagt.
    Beschäftigen Sie sich mal ganz intensiv wie die Rechnung zustande kommt. Das geht, erfordert aber einigen geistigen Aufwand. Ich als Laie habe das auch getan und begriffen.

    Der Wert der Ablesung im Februar diesen Jahres ist der Wert vom 31. Dez. letzten Jahres und bleibt immer ein Jahr lang gespeichert. Deswegen auch keine Änderung.

    Wenn Sie den Zähler längere Zeit betrachten, werden Sie merken, das sich die Werte dort laufend in einem Turnaround ändern.
    Dazu machen Sie sich im Internet schlau.

    Dann können Sie sogar monatlich Ihren Wärmeverbrauch überprüfen.

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