Beiträge von Kolinum
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Aus "Wikipedia"
Der Beleg über die Einlieferung des Einschreibens beweist nur, dass ein Einschreiben aufgegeben wurde.
Nicht mehr und nicht weniger.
Das damit automatisch dem Vermieter des Kündigungsschreiben bekannt wird, ist rechtlich nicht haltbar.
Wichtig ist: Er muß vom Inhalt Kenntnis erhalten haben.
Auch anzumerken, das die Sendung "Einschreiben" noch Zusatzmerkmale enthält, welche Sie aber hätten angeben müsse. -
Dann machen Sie mit Herrn R. einen Aufhebungsvertrag um Rechtssicherheit zu schaffen; ein Telefonat ist nicht rechtsverbindlich.
Entschuldigung; muß korrigieren:
Den Aufhebungsvertrag müssen Sie mit dem bisherigen Vermieter Sch. machen -
Für Untermietverträge gilt das gleiche für normale Mietverträge.
Heißt also:1. Mietvertrag ohne Rauchverbot oder
2. kein Mietvertrag (sicherste Lösung) -
Dann machen Sie mit Herrn R. einen Aufhebungsvertrag um Rechtssicherheit zu schaffen; ein Telefonat ist nicht rechtsverbindlich.
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Ich schlage vor selbst, bei Ihrem "Noch"vermieter, zu kündigen. Das ist jetzt allerdings erst zum 30.9.12 möglich.Würde ich auch so befürworten. Herr R. ist für Sie noch kein Vertragspartner und darum eigentlich nur "Bittsteller", welchen Sie nicht beachten müssen.
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Es geht doch nichts über ein gutnachbarschaftliches Verhältnis.
Wenn Ihnen dieser Termin nicht möglich ist, müssen Sie eigenverantwortlich einen späteren Termin vereinbaren.
Der Installationsfirma bzw. dem Vermieter kann nicht zugemutet werden, alle Abwesenheiten im Haus zu koordinieren.
Passieren tut Ihnen nix; nur Sie werden bei Rückkehr in eine schwarze Röhre gucken. Spätestens dann wird Ihnen schon was einfallen. -
Zitat
Im mietvertrag steht nur das ich keine haustiere und keine waschmaschine aufstellen darf sonst nichts dergleichen.
Mein Gott, Walter !
In Ihrem Beitrag ging es doch um eine Erhöhung der Nebenkosten und genau hierzu wäre eine weitere Information notwendig.Einen Bezug zum Waschmaschinen- und Haustierverbot erschließt sich mir leider nicht.
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Ohne Kenntnis des Mietvertrages kann ich nicht Antworten.
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Da müssen Sie eben mal ein bischen weiterklicken. Ich habe es gemacht und bin fündig geworden. Mit etwas Mühe geht das auch bei Ihnen.
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Es gilt, was in der Hausordnung steht. Sie regelt das nachbarliche Zusammenleben in einer Gemeinschaft. Urteile von Gerichten haben keine Gesetzeskraft.
Eine Ausnahme bilden Oberste Gerichte und das Bundesverfassungsgericht. -
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1. Urteile von Landgerichten fußen immer auf eine speziellen Rechtsfall. Daran müssen sich andere Gerichte einen Teufel drum scheren. Also Vorsicht!
2. Sie haben Holzverbundfenster doppelte Scheiben verbaut 05/1970. Das sind keine Isolierglasfenster; gab es damals noch garnicht.
Wenn der Vermieter Ihnen neue Fenster der gleichen Bauart einbauen liese, wäre das eine Renovierung und müssten nichts zahlen.Da aber moderne Isolierglasfenster eine hohe Schall- und Wärmeisolation aufweisen wird hiermit auch für Sie eine nachhaltige positive Wirkung erzielt.
ZitatBin ich als Mieter verpflichtet, mich an den Kosten der Haustür mit zubeteiligen?
Nein !
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Sie müssen selbst tätig werden, wenn Sie der Meinung sind das ausgerechnet Ihr Dachboden nicht beheizt wird, aber der andere.
Sammeln Sie Beweise und klären Sie das vor Ort.
Hier im Forum wird niemand die Dachboden kontrollieren, ob Ihre Ausführungen wahr sind oder irrtümlich.Und noch was zum gründlichen Denken:
Dem Beispiel vom Fahrstuhl haben Sie leider auch nur Krücken verpasst.
Von der Heizungsanlage profitieren beide Häuser; beim Fahrstuhlbeispiel würde nur ein Haus in den Genuss kommen.
Aber Sie denken ja gründlich. Ihr Ergebnis bleibt mir dennoch fremd.Das zum Schluß; mehr geht nicht bei mir!
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Beide Vertragspartner haften gesamtschuldnerisch auch immer mit für den Anderen.
Er kann sich die Miete holen vom wem er will. -
Es ist unerheblich in welchem Haus die Anlage installiert ist, geheizt werden beide Objekte und damit werden die Kosten auch auf beide Objekte verteilt.
Ihr Argument mit dem Betreten des Dachboden des anderen Hauses ist Unsinn. Auch die Bewohner des anderen Hauses werden Ihren Dachboden nicht betreten. Mal etwas gründlicher Denken ! -
Das zu diesem Thema: Weiterblättern bis Gemeinschaftsräume
Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung, Nebenkosten, Mietrecht, Abrechnung
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Da waren Sie wohl bei einer Badbank. Vergessen Sie diesen Laden, beschweren sich beim Chef oder suchen eine andere Bank, aber Beeilung.
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Zitat
ich bewohne 98 qm in einer haushälfte und zahle 200 euro monatlich an neben und heizkosten nach der abrechnung soll ich binnen 14 tagen 1400 euro nachzahlen . ist diese frist richtig und kann die höhe angehen ?Salomonische Antwort: Die Frist und die Höhe kann falsch oder richtig sein
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