Beiträge von Kolinum

    Wenn Sie den Garten nur mitbenutzen, sollten Sie ihn auch nur mitpflegen.
    Die andere Hälfte der Pflege ist sache des Eigentümers und fremde Grundstücke müssen Sie schon garnicht pflegen.

    Schaffen Sie klare Verhältnisse entsprechend Ihres Mietvertrages.
    Am besten wäre eine Vergütungsregelung mit dem Vermieter vereinbaren.

    Sollte eine Firma zum Mähen beauftragt werden, passen Sie dann auf, wenn die nächste Betriebskostenabrechnung kommt. Die Kosten sollten Sie anhand der Belege genau prüfen, ob diese auch richtig in der Rechnung berücksichtigt wurden.

    Da Sie einen Teil Ihrer Wohung nicht nutzen können, können Sie für die dauer der Einschränkung eine Mietminderung geltend machen.
    Über das Procedere finden Sie im Internet genügend Hinweise.
    ....und möchte ja auch keinen Streit anzetteln.

    Wenn Sie also möglicherweise keinen Streit anzetteln wollen, vergessen Sie das oben Geschriebene.

    Ein sogenanntes Rotationsverfahren gibt es nicht; sonst könnte man auch andere Kosten "rotieren" lassen. Das ist Unsinn!
    Das würde zu einer erheblichen Benachteiligung bzw. Bevorteilung der Wohnungsbesitzer führen.
    Mit anderen Worten:
    Wer 19 Jahre oder weniger lang darin wohnt, bräuchte sich unter günstigen Umständen nie an den Kosten beteiligen.
    Wenn einer nur ein Jahr drin wohnt und zufällig "dran" ist müsste er die Kosten für die ganze Anlage übernehmen.
    Betriebskosten sind laut Betriebskostenverordnung abzurechnen und nicht nach Gutdünken.
    Legen Sie Widerspruch ein. Notfalls müssen Sie vors Gericht ziehen.
    Auch für Wohngemeinschaften gilt zuerst das Gesetz.

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
    (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

    Wenn Sie ausreichend Gründe zur Mietminderung haben, dann tun Sie es.
    Eine Drohnung mit dem Rechtsanwalt als schwarzer Popanz können Sie hinnehmen und am Ende bleibt alles beim alten.
    Oder auch nicht, dann gibt es möglicherweise Veränderungen.
    Diese Entscheidung wird Ihnen niemand abnehmen, da hier keine Gerichtstag stattfindet.

    Nein, nein, so schnell laß ich Euch nicht sterben,

    in "Mietrecht.de" vom 23.5. unter Mietminderung

    Beitrag Flachdach und Wasserschaden - Vermieter Pflicht
    wir wohnen seit 18 Monaten (Jan 2011) in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus welche sich direkt unter dem Dach befindet. Bei dem Dach handelt es sich um ein Flachdach.Bei Einzug war klar, dass das Flachdach im Bereich des Treppenhauses Undichtigkeiten hatte und der Vermieter hat schriftlich bestätigt, dass diese beseitigt werden.

    Als wir Anfang 2012 von einem Urlaub zurückkamen erwartete uns eine böse Überraschung, denn durch die Decke im Wohnzimmer tropfte es wohl seit mehreren Tagen in unsere Mietwohnung.

    Der Vemieter sah sich den Schaden an und versprach das Flachdach in der wärmeren Zeit zu reparieren - gleichzeitig hat er uns eine Mietminderung von 250 EUR ( wir haben 950 EUR Kaltmiete (-250 EUR) + 300 NK) eingeräumt die z.Z. noch gilt.

    Abgesehen von der abgehängten Decke (mit vielen braunen Flecken) und Stockflecken an den Wänden im Wohnzimmer entstand dabei noch ein Schaden von ca 5200 EUR an eigenen Einrichtungsgegenständen (Teppich 3000 EUR Kaufdatum 04/2011 und Rietfeld Stuhl 1800 DM Kaudatum 08/95 (jetziger Wiederbeschaffungspreis 2200 EUR).

    Wir haben eine Hausratsversicherung (Allianz) jedoch hat die die Übernahme, weil es sich nicht um einen Leitungswasserschden handelt, abgelehnt. "Allgemeine Wassserschäden" kann man lt Allianz nicht in der Hausratversicherung versichern.

    Wir haben daraufhin im Februar den Schaden dem Vemieter gemeldet und der seiner Versicherung, doch auch die weigert sich den Schaden zu übernehmen.

    Nun stellt sich fogende Fragen:

    wer haftet für den entstanden Schaden an den beweglichen Teilen (Möbel)?? Der Vemieter wusste von der Undichtigkeit des Daches und hat mehrere unfächmännische Reparaturen ausführen lassen. Die Vormieter haben uns mittlerweile auch bestätigt, dass es bei Ihnen im Wohnzimmer auch einen Wasserschaden gab!

    Wie bringen wir den Vermieter dazu, dass Dach fachmännisch reparieren zu lassen (mittlerweile kommt auch Feuchtigkeit durch die Decke in unseren Flur und im Wohnzimmer tropft nach wie vor Wasser aus der Decke in einen stehenden Eimer. Der Zustand so ist auf Dauer nicht tragbar. Der Vermieter hatte vor 3 Wochen auch ein Dachdecker Firma da, die haben ein Angebot für die komplette Sanierung des Flachdaches gemacht. Scheinbar war es aber so teuer, das wir das Gefühl haben der Vermieter will das Problem nun "aussitzen".

    Wir wollen auf keinen Fall aus der Wohnung ausziehen und hatten bei Mietbeginn eine langfristige Nutzung der Wohnung mit dem Vermieter vereinbart (besprochen waren mehr als 10 Jahre - Mietpreisgarantie hat er uns im Mietvertrag für 4 Jahre gegeben). Haben mittlerweile auch viele Einrichtungsgegenstände nur für die Wohnung gekauft weil wir mit einer dauerhaften Nutzung rechneten.

    Billiger wäre es für den Vemieter uns zu kündigen und die Wohnung leer zu lassen, als die Sanierung des Daches in Angriff zu nehmen und uns unseren Schaden zu ersetzten. Haben jetzt ein wenig Sorge.....

    Eine Rechtschutzversicherung mit Mietrechtschutz habe ich und dem Vemieter mitgeteilt, dass wenn sich bis Anfgang Juli sich nichts tut, ich einen Rechtsanwalt einschalte.

    Für kompetente Antworten danke ich hier schon mal in aller Form und Höflichkeit.

    Meine Kompetenz endete mit einem Hinweis auf eine Inanspruchnahme eines Anwaltes. Materie war mir zu heikel.

    Sie muß Ihnen keinen neuen Fußboden legen lassen. Das wäre nur dann der Fall, wenn wegen des Zustandes eine möglich Gesundheitsgefährdung zu erwarten wäre.
    Allein wegen der Unansehnlichkeit des Fußbodens haben Sie keinen Anspruch.


    Das Problem ist nur, dass der Nachbar mit dem ich getauscht habe seit zehn Jahren nicht mehr im Haus wohnt und ich habe den Tausch mit ihm schriftlich festgehalten und in meinen Unterlagen.


    Wie bereits gesagt, es zählt nur das was Ihnen im Mietvertrag zugesichert wurde. Absprachen mit den Nachbarn kann man tun,sind aber für das bestehende Mietverhältnis nicht bindend.

    Zitat


    Ich verstehe auch nicht, warum es auf einmal nach dreißig Jahren notwendig ist einen Durchgang zu bauen und das das geht (die Vermieterin, dass einfach kann), dass stand sonst nie zum Thema.

    Ein griechischer Philosoph sagte: Alles fließt ! So auch hier.

    Zitat


    Bringt es denn etwas wenn ich einen Anwalt hinzuschalte?


    Sparen Sie das Geld. Er kann auch nur in Ihren Mietvertrag schauen und wird feststellen, das Ihnen die Dachkammer nicht gehört.

    Zitat


    Denn wenn ich sie abgegeben muss, dann steht mir ja wohl immerhin wieder der zweite Keller zu, wie es mal ursprünglich war oder?


    Wenn das so im Mietvertrag festgehalten wurde, JA


    Dadurch, dass eine komplett neue Toilette installiert wurde, wurde ja der Wert des Mietobjekts gesteigert. Sprich, wo vorher eine €5-Schüssel war, ist jetzt eine €100-Schüssel, welche auch in den Besitz der Vermieterin übergeht.

    Richtig, der Mieter hätte hier auch nur den Zeitwert der Vermieterin ersetzen müssen.
    Die Vermieterin müsste also die Differnez zwischen Neu- und Zeitwert dem Mieter ersetzen.

    Wenn Ihnen der Mieterverein ebenfalls Recht gibt, sind aus den 300 @ schon mal 400 € Miese geworden.
    Ihr Geld haben Sie deswegen noch lange nicht.
    Dieses kann notfalls nur mit einem Rechtsanwalt eingeklagt werden.
    Geht aber nur mit der Rechnung vom Handwerker, nicht mit der vom Mieterverein.
    Besser wäre gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!