Beiträge von Kolinum


    1: Der Kündigungsgrund ist einfach nur mit Eigenbedarf betitelt und nicht weiter erläutert (Für wen ab wann usw.)

    Da die zwingend vorgeschriebene Begründung fehlt, ist diese ungültig und sollten ihr widersprechen. Eine Überschrift "Eigenbedarf" reicht da nicht aus.

    Zitat

    Der Vermieter hat absolut keine Vorstellung von seinen Rechten und Pflichten.

    Wie wahr und nicht selten.

    Zitat

    Von uns aus gerne, aber nichts übers Knie brechen. Zuerst die Hochzeit, dann eine vernünftige Wohnung. Wir wohl aber kaum zum 01.10. klappen. Eher 01.11. oder 01.12.

    Beachten Sie aber: BGB §568, 573, 574 bis 574 b

    Der Fall ist hier im Forum nur deshalb fiktiv, weil ich in Vertretung von jemand anderem schreibe.

    AHA! Verstanden!

    Zitat

    Also ich soll den Teppichboden selber machen lassen ? Er kann nicht so bleiben.

    NANU! Wieder nicht verstanden. Ich geb's auf.

    Zu dieser Problematik kann ich mich leider nicht äußern.
    Da gibt es zuviel Unsicherheiten hinsichtlich der langen Mietzeit.
    Was sagt der Vertrag von vor 70 Jahren ?
    Was ist davon noch rechtens ?
    Wurden die eigenen Baumaßnahmen überhaupt genehmigt ?
    Haben die Vermieter gewechselt; einer sagt so, der andere sagt so.

    Hier kann Ihnen nur ein Anwalt helfen, welchen Sie Rede und Antwort stehen können. Hier geht das nicht gut.


    Jetzt habe ich Angst, ich könnte über diese Falten stolpern.
    ......
    Falls er es nicht tut und ich komme dadurch zu Schaden, ist er haftbar.....

    Nein , da der Schaden ja nur fiktiv ist, reicht das leider nicht für ein Zusatzeinkommen.


    Demnach ist es verboten, wenn der Eigentuemer einen Zweitschluessel besitzt.


    Ich würde ergänzen: eigenmächtig ohne Ihre Erlaubnis.

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    Ich koennte natuerlich jetzt ein neues Schloss einbauen lassen. Denke ich jedenfalls, stimmt das ??

    JA ! Aber bei Einzug das alte Schloß wieder einbauen. Wäre die einfachste Lösung und sollten das auch unbeobachtet tun.
    Sollte sich der Vermieter deswegen später mal dazu äußern, wüssten Sie Bescheid das da rumgefummelt wurde.

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    Aber auf der anderen Seite möchte ich das gute Verhaeltnis mit ihm nicht beeintraechtigen.


    Eine Möglichkeit wäre noch den Schlüssel in einem von Ihnen versiegelten Umschlag zu hinterlegen. Damit wären Sie als auch der Vermieter für einen Notfall gerüstet. Es kann schnell ein Schaden in der Wohnung passieren oder Sie haben den Schlüssel verlegt oder gar verloren. Schlüsseldienste würden Sie dadurch eventuell sparen. Ich würde zu diesem Weg raten.
    Wenn das Verhältnis zwischen Ihnen gut ist, würde ich es nicht durch Kleinigkeiten in Frage stellen. Ich habe das weder als Mieter noch als Vermieter getan und bin immer gut gefahren.

    Zitat

    Er hat mir z.B. eigene Einbauten, wie Einbaukleiderschrank etc. sofort gewaehrt.

    Was haben Sie da mit dem Rückbau bei einen eventuellen Auszug vereinbart ??


    Muss ich den Schaden bezahlen? Kann ich darauf bestehen, dass er sich mit weniger zufrieden gibt? Sollte ich auf eine Rechnung bestehen? Ist die Küche eh längst abgeschrieben? Wie soll ich mich verhalten?

    Sie müssen nur den Zeitwert des Kochfeldes ersetzen einschließlich der Handwerkerkosten für dessen Wechsel.
    Der Rest ist Mathematik.

    BGB § 536 a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
    (1).....
    (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
    1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
    2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

    Ich würde im Hinblick auf den Absatz 2 eine Schadenersatzforderung gegenüber dem Vermieter geltend machen.
    Eine anderweitige ökonomische günstigere Regelung war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Notfalls konsultieren Sie noch einen Anwalt.

    Hiermit kündige ich unser Mietverhältnis vom 01.05.2008 unter einhalt der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also zum 31.08.2012

    Diese Kündigung ist unwirksam, weil eine ausführliche Begründung fehlt. Diese ist bei Kündigungen durch den Vermieter zwingend vorgeschrieben. Die Fristsetzung ginge so in Ordnung.
    Widersprechen Sie einfach!


    Mietrecht: Wohnungskündigungen


    Ich könnte im Haus nebenan(gehört auch meiner Oma und steht komplett leer),aber das will Sie nicht. Fragt mich bitte nicht wieso..


    Nein, frage ich nicht !

    Zitat

    10 Nachrichten auf der Mailbox.Ich soll meinen faulen,fetten Arsch zur Tür bewegen und den Leuten aufmachen.Habe ich nicht gemacht.

    Kann man ja nun nicht von einen "faulen,fetten Arsch" verlangen.

    Zitat

    Also stand meine Vermieterin + meine Mutter MIT DEN HANDWERKERN IM SCHLAFZIMMER!!! "Beweg deinen fetten Arsch aus dem Bett.Ich glaube du tickst doch nicht mehr ganz richtig.Dann pack deine Sachen und hau hier endlich ab.Wir sind es solangsam wirklich leid."

    Wäre nachvollziehbar.

    Zitat

    Was ist,wenn ich jetzt sage:"Baustopp! Ich habe keine Toilette,keine Dusche,kein Waschbecken - Sorge dafür,dass ich irgendwo hinkann."


    Dann werden Sie nie eine Toilette bekommen. Wenn Sie den Bau einer Toilette/Bad verweigern, wie soll dann die OMA für eine solche sorgen ??
    Sie müssen als Mieterin vorgesehene Reparaturen und Baumaßnahmen dulden und sich kooperativ verhalten. Siehe 2. Absatz

    Offensichtlich liegt hier ein mündlicher Mietvertrag vor, welcher durch konkludentes Handeln zustande gekommen ist.
    Die Kündigungsfristen sind die gleichen wie bei einem schriftlichen Vertrag.
    Inwieweit hier Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen, kann ich nicht beurteilen.


    Kurze Zeit später sind wir auf Strom umgestiegen. Ich habe dann drei Radiatoren gekauft, die je mit 2300 W betrieben werden können und sie im Wohnzimmer, Flur und Schlafzimmer aufgestellt.

    1) Kann der Vermieter mir vorschreiben womit ich heizen soll, wenn die Wohnung keine Heizung hat?

    Nein, sofern Sie das nicht gerade mit einem Lagerfeuer tun.

    Schimmelfragen sind für mich leider tabu.


    Zitat

    Die Hauptfrage ist, ob das Heizen mit Strom ordnungsgemäß ist oder nicht.

    Wenn es die Elektroinstallation hergibt, dann können Sie Radiatoren anschließen soviel sie wollen.


    ich dachte hier sitzen irgendwelche user die weiterhelfen
    könnten:mad:

    Die entsprechenden Antworten haben Sie bekommen. Wenn Sie glauben, das sich hier jemand mit Ihrem Vermieter anlegt und Sie dabei nur zuschauen brauchen, ist das ein Irrtum. Oder was verstehen Sie unter Hilfe!

    Wenn Antworten nicht, wie gewünscht, ausfallen ignorieren Sie diese einfach. Niemand zwingt Sie dazu sich danach zu richten.

    Hinterher, sozusagen als Dank, sich darüber mißfällig zu äußern ist schlichtweg eine Frechheit. Aber Sie sind von der Sorte n icht der Einzige. Solchen bleibt nur weiterhin viel Pech und Ungemach mit den Vermietern zu wünschen.

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