1: Der Kündigungsgrund ist einfach nur mit Eigenbedarf betitelt und nicht weiter erläutert (Für wen ab wann usw.)
Da die zwingend vorgeschriebene Begründung fehlt, ist diese ungültig und sollten ihr widersprechen. Eine Überschrift "Eigenbedarf" reicht da nicht aus.
ZitatDer Vermieter hat absolut keine Vorstellung von seinen Rechten und Pflichten.
Wie wahr und nicht selten.
ZitatVon uns aus gerne, aber nichts übers Knie brechen. Zuerst die Hochzeit, dann eine vernünftige Wohnung. Wir wohl aber kaum zum 01.10. klappen. Eher 01.11. oder 01.12.
Beachten Sie aber: BGB §568, 573, 574 bis 574 b