Beiträge von Kolinum


    Kann der Vermieter trotz jahrelangem Anerkenntnis einfach zum nächsten Monatsende einfach dieses widerrufen, ohne etwas an der Bausubstanz gemacht zu haben und in seinem früheren Schreiben zusicherte dieses bis zur Abstellung der Ursachen beizubehalten?

    Der Vermieter kann keine Mietminderung widerrufen. Entweder er akzeptiert diese, verhandelt mit Ihnen oder muß gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    Betreten kann man ihn nicht

    Dann sollten Sie unmißverständlich den Vermieter auffordern, den Zugang zu Ihrem mitgemieteten Kellerraum herzustellen. Bei Untätigkeit mit Mietkürzung drohen.

    Wenn der von Ihnen gemietete Keller frei von Müll war und Sie diesen ungehindert betreten können, ist das Problem für Sie rechtlich erledigt.
    Der Müll im hat was mit der Haus(un)ordnung zu tun und liegt im Verantwortungsbreich des Vermieters.
    Sie können sich leider nur bei der Verwaltung beschweren.
    Selbstjustiz geht in der Regel nach hinten los.

    Es gibt kein Gesetz was auf einen Innenhof stehen darf.
    Vergegenwärtigen Sie sich mal Ihre Annahme. Wo sollte sowas hinführen.
    Für eine billigere Miete reicht es nun mal nicht. Vielleicht fallen Ihnen noch andere Möglichkeiten ein, die Miete zu kürzen. Im Internet finden Sie viele Urteile und auch Gründe hierfür.
    Das Risiko tragen Sie aber selbst.


    Aber, kann der Mieter auch außerordentlich kündigen, weil ihm ein weiteres Verbleiben in diesem Vertragsverhältnis nicht zugemutet werden kann?

    Nein, kann er nicht. Wenn dieser Zustand bereits seit Anfang 2011 besteht und ein Nachweis auf die angelegte Kaution so wichtig ist, hätte er sich schon lange darum bemühen müssen, diesen Zustand zu klären.
    Warum fällt es dem Mieter wohl gerade jetzt ein zu kündigen und auch noch fristlos?

    Für eine fristlose Kündigung reicht der Grund nicht aus. Er hätte bereits vor Monaten fristgerecht kündigen können.
    Das scheint mir eher eine Verschleierung der wahren Gründe zu sein.
    Der Mieter sollte dann doch lieber einen Anwalt konsultieren..

    Also im Dezember 11 haben wir alle eine Mitteilung vom neuen Vermieter bekommen das die Miete nun auf sein Konto gehen soll, das sich aber ansonsten nichts für uns ändert.

    Und Sie hätten auch gezahlt, wenn ich Ihnen eine solche Mitteilung geschickt hätte, ohne das ich dazu berechtigt gewesen wäre. Wie Leichtsinnig !

    Am 11. Mai bekam ich einen Brief vom RA meines Vermieters, den ich nicht mal kenne da er erst vor kurzem unser Haus gekauft hat.


    Haben Sie von dem bisherigen Vermieter eine Mitteilung erhalten, das Ihre Wohnung einen neuen Eigentümer hat? Wenn nicht, kann sich jedermann anmaßen der neue Eigentümer und obendrein noch sein Anwalt zu sein.
    Wenn ja, sollten Sie die Sache allerdings etwas ernst nhemen.

    Zitat


    Darin steht das mein Hund (ich habe zwei) ununterbrochen bellen würde und er deswegen darauf besteht das er weg kommt.Sollte ich dem bis zum 30.5. , nicht nach kommen würde ich die Kündigung kriegen!
    ......
    Mein Hund bellt nur wenns bei mir schellt oder klopft oder richtig Krach im Hausflur ist ansonsten nicht.Da ich maximal 3-4 Stunden am Tag außer Haus bin und das nicht mal am Stück weiß ich das genau.
    Darauf hin habe ich mit allen Nachbarn gesprochen.Keiner hat sich beim Vermieter beschwert bzw. überhaupt mit ihm gesprochen.


    Haben alle Ihre Nachbarn bei ihren Äußerungen Ihnen auch dabei in die Augen geschaut? Das wage ich sehr zu bezweifeln.
    ....

    Zitat

    Ich habe mir von allen Mitmietern schriftlich geben lassen das sie sich durch meine Hunde nicht gestört oder belästig fühlen!
    Ich wohne dort seit fast 5 Jahren! Es gab nie Probleme mit dem alten Vermieter.Ich habe Am Samstag die fristlose Kündigung zum 13.07.12 bekommen!
    Angeblich wäre der Hausfrieden enorm durch meinen Hund gestört und dies wäre den Mitmietern (von denen übrigens wieder keiner mit dem VM gesprochen hat!!)nicht zu zu muten.

    Meine Frage ist was soll ich jetzt tun und hat der VM überhaupt eine Chnace mich so aus der Wohnung zu bekommen?


    Wenn Sie keine Erlaubnis zur Hundehaltung haben, sieht es nicht gut aus.
    Desweiteren ist mir das Ganze etwas rätselhaft.

    Da tun Sie richtig. Wenn schon im Vorfeld des Mietbeginns solche fiesen Forderungen aufgemacht werden, dann kommt mit Sicherheit noch mehr. Finger weg !

    Zusatzverträge zu Mietverträgen gibt es nicht. Mit solchen "Verträgen" würden die gesetzlichen Rahmenbedingungen unterlaufen werden. Unfug !


    unser Vermieter entsorgt Müll in unseren Hausmülltonnen eines Mehrfamilienhausen, obwohl er dort nicht wohnt. Er ist täglich da und entsorgt immer stückchenweise alte Fenster und sonstigen Bauschutt in unseren Mülltonnen, ist das sein Recht? Er zahlt doch nichts für die Müllentsorgung, die wird doch zu 100% auf die Mietpartein umgelegt?

    Ohne die Regelung zu der Müllentsorgung in Ihrem Mietshaus zu kennen, enthalte ich mich eines möglichweise falschen Kommentars-

    Zitat

    Wie sieht es aus mit der Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen, die er aus dem zum Mietshaus gehörendem Garten in der Biotonne entsorgt?

    Da gibt es zwei Möglichkeiten:

    Entweder er nutzt Freiräume in den Mülltonnen (die billigste Lösung) oder

    bringt die Abfälle extra zum Recyclinghof (Die Kosten sehen Sie dann zur Jahresabrechnung wieder)
    Geht auch so. Warum immer bloß billig ?


    Ich habe das hier Tierhaltung im Mietrecht
    gelesen, stimmt das nicht?

    Stimmt schon. Bloß das eine Urteil ist bei der nächsten Instanz anhängig und mehr weiß man nicht.

    Manche Urteile von Amtsgerichten hinterlassen auf den Hilfe suchenden Leser eher einen psychisch-angenehmen Eindruck als eine rechtliche Verbindlichkeit.
    Der Richter eines Gerichtsbezirkes muß dem Richter eines anderen Gerichtsbezirkes in keiner Weise folgen.
    Diese Wunschvorstellung sollten Sie schnell zu Grabe tragen.


    Meine Freundin kann sich die Katze wohl abhaken, aber wenn die sich Kleintiere halten dürfen, dann dürfen wir das doch auch!

    NEIN, dürfen Sie nicht. Der andere Mieter ist für Sie in diesem Fall tabu. Da gibt es keine sogenannte "Demokratie"!

    Zitat

    Sie hätte gern Chinchillas und ich hab mir schon eine Vogelspinne ausgesucht.

    Sie können in Ihrer Wohnung im Käfig oder Terrarium schon Kleintiere halten und brauchen dazu keine Erlaubnis des Vermieters.
    Bei Katzen aufwärts kann der Vermieter Ihnen das untersagen; genauso wie er dies Anderen erlauben könnte. Sie oben.

    Zitat

    PS: Im Moment steht in unserem Schlafzimmer so ein lautes Trocknungsgerät, weshalb wir im Wohnzimmer schlafen müssen. Können wir einen Mietnachlass beantragen?

    Könnten schon. Aber "aber wir wollen es uns mit ihr (sonst ist sie wirklich in Ordnung) und unsern Nachbarn nicht verscherzen"

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