Da mache ich Ihnen keine Hoffnung. Da müssten schon schwerwiegende Gründe vorliegen. Ich sehe da aus Ihrer Schilderung keine solchen.
Eine Wohnung kann man wegen Nichtgefallen normalerweise nach der gesetzlichen Kündigungsfrist zurückgeben.
Den Unsinn, welchen Sie allerdings mit den befristeten Mietvertrag verzapft haben, müssen Sie nun ausbaden.
Beiträge von Kolinum
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Mein zukünftiger Mieter kam auf die Idee, den Mietvertrag auf 4 Jahre zu befristen und eine Klausel aufzunehmen, dass ich bei vorzeitiger Rückkehr nach Deutschland (also vor Ablauf der 4 Jahre) aufgrund Eigenbedarf kündigen kann.Dann schließen Sie doch gleich einen unbefristeten Mietvertrag ab.
Versteh ich nicht:
Sie wollen einerseits eine Befristung des Mietverhältnisses festschreiben und gleichzeitig eine Möglichkeit, genau diese Befristung wieder auszuhebeln, schaffen.
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Dazu gibt es keine rechtliche Regelung und muß Ihnen Ihre Entscheidung nicht erleichtern.
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Das ist eigentlich Vermietersache und begründet sich aus normaler Abnutzung.
Ob bei Ihnen eine Erneuerung notwenig ist, wäre hier reine Spekulation. -
Ob solche Mittel für Sie gesundheitsschädlich sind kann hier niemand sagen. Informieren Sie sich beim Gesundheitsamt.
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Dann bemühen Sie einen Anwalt. Hier darf keine Beratung stattfinden.
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Die erlassene Kaltmiete haben wir als Renovierungszuschuss bekommen.
Damit haben Sie eine neu renovierte Wohnung übernommen.ZitatDummerweise haben dann aber auch unterschrieben, dass die Wohnung in einem "komplett renovierten" Zustand gewesen ist. Dies war allerdings nicht der Fall.
Dabei sind Sie nun über die Qualität der eigenen Arbeit gestolpert.
ZitatEs sind diverse Mängel vorhanden gewesen z.B. welliges Laminat, Loch im Laminat, verputzte Lampenanschlüße, ramponierte Türzargen und ähnliches.
Das wurde wohl nicht im Übergabeprotokoll festgehalten und sind in Beweisnot Ihrer Unschuld geraten.
ZitatDie Instandsetzung ist jedenfalls nicht mit den uns erlassen 555€ Kaltmiete aufzuwiegen.
Was ich Ihnen sogar glaube.
Schaden, welche durch normale Abnutzung entstanden sind brauchen Sie nicht ersetzen; dafür ist die Kaltmiete da.
Inwieweit welliges Laminat, Loch im Laminat, verputzte Lampenanschlüße, ramponierte Türzargen und ähnliches zur normalen Abnutzung gehört, wage ich zu bezweifeln
ZitatDie Zeit drängt leider auch sehr da wir nur noch bis zum 30.7 zeit haben selbst Arbeiten durchzuführen.
Da müssen Sie sich aber sputen.
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Ich habe diesen Netlover schon lange auf die Ignorier-Liste gesetzt; dann muß ich diesen Schwachsinn auch garnicht erst lesen.
Rate zu gleichen. -
Akzeptieren muss er von uns angebotene Nachmieter jedoch ohnehin nicht, oder?Nein, muß er nicht.
ZitatNun fragen wir uns noch folgendes:
-In seinem Onlineauftritt rundet er die qm-Zahl auf, etc.... Wir müssen das ja in unseren Annoncen so übernehmen. Machen wir uns dann damit strafbar? Wir übernehmen ja nur seine Zahlen... Wir wären gerne ehrlich aber das erlaubt er nicht. Wie sieht es damit aus?Falsche Angaben meines Vermieters würde ich nicht übernehmen.
Zitat-Wie übergeben wir am Besten die Kündigung, so dass er sie auch auf jeden Fall akzeptiert? In diesem Thread (https://forum.mietrecht.de/thread/3236-ku…cht-angekommen/) habe ich gelesen, dass es da offenbar Probleme geben kann. Den Fehler wollen wir nicht machen. Nicht, dass wir am Ende noch länger Miete zahlen müssen, weil er einen Brief nicht annimmt... Wir gehen wir sicher, dass sie auf jeden Fall gültig ist?
Eine Antwort hier würde zu einer unzulässigen Rechtsberatung führen.
Zitat-Kann er doppelt Miete erhalten, also wenn wir wegen der Frist noch weiter zahlen und schon weg sind, und er schon Nachmieter hat, die dann ebenfalls zahlen?
Das wäre nicht möglich, da eine Wohnung nicht doppelt vermietet werden darf.
Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Wohnung auch auch vor Beendigung der Kündigungsfrist übergeben werden. Dazu wäre ein Aufhebungsvertrag erforderlich. -
Ein befristeter Mietvertrag endet automatisch(ohne Kündigung).
Ansonsten wandelt er sich in einen unbefristeten Mietvertrag um.
Eine weitere Verlängerung eines befristeten Mietvertrages ist ausgeschlossen.Siehe: BGB § 575 Zeitmietvertrag
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Hilfe zum Mietrecht können Sie hier in engen Rahmen bekommen, aber in die hoheitlichen Rechte der Staatsgewalt werden wir hier nicht eingreifen. Bemühen Sie die Organe der Polizei.
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[quote='1']Wird mein letzter Post sein zu dem Thema.
Dann dürfen wir Sie ja bald wieder begrüßen.
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...also wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, ist es überhaupt nicht schlimm wenn über Monate hinweg Rauch aus dem Schornstein in die wohnung gelangt ist und meine verlobte und ich diesen eingeatmet haben...
Also H E U T E ist es Ihnen aufgefallen !
Nein, Sie haben nicht richtig verstanden. Sie haben nicht geschrieben, das ständig Qualm aus dem Schonrstein kommt.
Dann wäre Eile geboten gewesen und wieso überhaupt monatelang ? Und jetzt fällt Ihnen ein, das sowas gesundheitsschädlich sein soll.
Ordenen Sie erst mal Ihre paar Gedanken und akzeptieren Sie die Hilfen, welche hier angeboten wurden. -
Setzen Sie dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Beseitigung.
Beachten Sie aber eine mögliche Kleinreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag. -
Maßgebend für die Kündigungsfrist bei “Altverträgen”( vor dem 1.9.2001) ist das, was im Vertrag steht.
Ist keine Kündigungsfrist vereinbart, gilt § 573 c BGB für die Länge der Frist. -
1. Kann der Vermieter mich dazu zwingen, den Rasenmäher zu kaufen, wenn in meinem Vertrag steht: Gartenpflege übernimmt der Mieter?Die Pflege bezieht sich auf die Pflege und nicht auf den Kauf eines Rasenmähers.
Zitat2. Was kann passieren, wenn ich keine Gartenpflege mehr betreibe und der Rasen zu einer wilden Wiese wird?
lgtDann liegen Sie richtig. Biotope sind heute IN.
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Urteile von irgendwelchen Landgerichten sind nicht allgemeinverbindlich.
Mietminderung können Sie nur geltend machen, wenn an dem gemieteten Objekt (hier Wohnung) Mängel auftreten.
Der Garten gehört nun mal nicht dazu, unabhängig davon, ob Sie das begreifen wollen oder nicht.
Hier werden von den Usern keine Urteile gesprochen; lediglich Meinungen kundgetan. Der Klageweg bei einem Gericht bleibt Ihnen natürlich offen. -
Danke für die Tipps, aber muss sich der Vermieter nicht darum kümmern ???

Das erfahren Sie beim Rechtsanwalt. Mir ist diese Frage zu banal.
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