Rechnen müssen Sie mit allen Möglichen. Wieso glauben Sie das das hier jemand weiß?![]()
Beiträge von Kolinum
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Regeln Sie alles im gegenseitigen Einvernehmen. Es ist wohl das Beste. Theoretisch wäre auch eine Mietminderung drin, aber doch ziehmlich unverhältnismäßig, da auch kein Schaden antstanden ist.
Das Schloß würde ich mir aber trotzdem ersetzen lassen.
Sollte sich der Vermieter da etwas dumm anstellen, können Sie da noch mit einer Anzeige wegen Einbruchs drohen.
Aber beweisen Sie etwas diplomatisches Geschick. -
Warum wurden aber die Verbrauchskosten nicht mit einem Zeitfaktor verrechnet?Ihnen wurde nur der Verbrauch in Rechnung gestellt. Es ist unerheblich, ob Sie z. B. das Wasser in 1 Monat oder 5 Monaten verbrauchen. Es bleibt immer beim tatsächlich verbrauchten Wasser.
Alles klar ? -
- Lebensversicherung (unwichtig)
- Berufsunfähigkeitsversicherung (kommt drauf an)
- Hausratsversicherung (vielleicht ein wenig wichtig)
- Strom (wichtig)
- Miete (ganz wichtig), legen Sie die Miete für den kommenden Monat bereits einen Monat vorher beiseite, da werden Sie keine Mietschulden haben.
- GEZ/Rundfunkgebühren (wichtig
- Lebenshaltungskosten (wichtig
- Handy (überflüssig)
- Internet/Telefonanschluss (wichtig)
- Haftpflicht läuft noch über unsere Eltern (schauen Sie nochmal in den Vertrag) -
Abrechnungszeitraum 1.10. - 30.9. des Folgejahres. Gesetzlich hätte ja der Vermieter Zeit die Abrechnung z. B. für den Zeitraum 1.10.10 - 30.9.11 bis zum 30.9.12 zu erstellen.Nun hat sich der Vermieter aber vertraglich verpflichtet die Abrechnung immer zum 30.6. eines Jahres zu erstellen.
Was meint Ihr?Es gilt das Gesetz. Darüberhinausgehende Versprechungen sind Schall und Rauch.
Selbst wenn der Termin nicht eingehalten wird, kann daraus kein Anspruch hergeleitet werden. Ein "Nachteil" für den Vermieter entsteht dadurch nicht, sofern die Rechnung korrekt erstellt wurde.
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Obwohl die Kinder schätzungsweise um die 8 - 10 Jahre alt sind, werden ständig Fikalausdrücke geschrien!
"IHR F*CKER, IHR WI*ER, MACHEN WIR S*X" und vieles mehr.Nicht ungewöhnlich, bei einer modernen alternativen Erziehung, wie sie von sogenannten Gutmenschen gepredigt wird.
ZitatWAS KANN MAN TUN?
Die werden nicht mit sich reden lassen und wir wollen nicht als Kinderhasser da stehen!Nichts, ausser flüchten.
Denn...die werden nicht mit sich reden lassen...
und ... wir(Sie)wollen nicht als Kinderhasser da stehen! -
Dann kann Ihnen hier niemand mehr helfen. Wenn es sich um einen Mngel an der Anlage handelt, kann dieser nur vor Ort geklärt werden.
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Und was hat das bitte andauernd mit lächerlich machen zu tun, wenn ich lediglich wissen möchte ob ich fuer nicht verschuldete Kosten selbst Aufkommen muss?!!Dann müssten Sie die Schuld der Anderen beweisen und da mache ich Ihnen wenig bis gar keine Hoffnung.
Wer da an dem Ventil sich letztendlich zu schaffen gemacht hat oder ob das Ventil defekt ist, ist unerheblich.
Fakt ist doch, dass Sie die Wärmemenge an Ihren Heizkörper in Ihrer Wohung, für die Sie verantwortlich sind, verbraucht haben.Ihnen bleibt also nur eine Klage vorm Gericht und wenn Sie Grundkenntnisse in der Mathemathik besitzen, werden Sie schnell die Unsinnigkeit eines solchen Verfahrens erkennen.
Wenn also, trotz zugedrehten Ventils, weiter Wärme am Heizkörper abgegeben wird, aber eben nur an diesen(keine Rohrwärme) dann ist das Ventil schadhaft und muß schnellstens gewechselt werden.
Für mich zwar etwas mysteriös(gewöhnlich öffnen diese Ventile mal nicht als dass sie nicht schließen). -
In Ihrer Angelegenheit bin ich leider grenzenlos überfordert...................
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Also mal langsam:
Wenn Ihrer Meinung nach das Ventil nicht funktioniert und Wärme durchgelassen hat ist das richtigerweise auf dem Zähler registriert worden.
Der Zähler hat die Wärmemenge zwar registriert nur Sie nicht.Sie schreiben: sieht wohl so aus als ist das Thermostatventil undicht
Was ist das für eine Aussage?
Zu allererst prüfen Sie mal die Angelegenheit, ob das Ventil tatsächlich richtig funktioniert oder nicht, das kann jeder Laie.
Nur so sind Sie letztendlich auf der ernsten Seite und nicht auf der lächerlichen.
Erst dann können Sie Ihre Frage erneut stellen.
Selbst wenn die Monteure vergessen haben das Ventil wieder zu schließen, müssen Sie dafür gerade stehen. Diese Verantwortung nimmt Ihnen niemand ab. -
Vielleicht werden Sie hier fündig:
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Tun Sie das, wofür Sie als Kind vielleicht erzogen wurden !
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Was vor diesen Zitat geschrieben wurde ist so gut wie überflüssig. Hier tagt kein Gericht für welches Sie ein umfangreiches Plädoyer halten müssen.
Wichtig ist vielleicht noch zu wissen, dass der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung immer darauf hinweist, dass die Unterlagen in seinem Büro eingesehen werden können.Das sollten Sie aber tun, denn er muß Ihnen keine detailierte Auftstellung liefern.
Ein mögliche Erhöhung der Kosten könnte in der Abgabe von Sozialleistungen und Versicherung für den Hausmeister liegen. Dies wurde bisher vielfach nicht getan. -
Die verspätete Geltendmachung der Rechnung 2010 werden Sie vertreten müssen.Berichtigung: Nach Ihren neuerlichen Beitrag zum Erhalt der Rechnung hätten Sie dann noch Zeit bis November 2012 Einspruch zu erheben.
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Hi,
....., muss dann mein Vater die Wohnung bezahlen, oder habe ich trotzdem einen Anspruch auf Wohngeöd und andere Sozialleistungen?Vater muß dann zahlen wegen gesamtgesellschaftlicher Haftung.
Möglich wäre auch eine Verweigerung von Sozialleistungen wegen dem Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft. Das erfragen Sie aber besser beim Sozialamt. -
Ansonsten kann man seine Mietrechtsangelegenheiten auch mit der Kassiererin im Supermarkt besprechen oder den Friseur um Rat fragen...Da muß ich aber Zweifel anmelden, ob die Kassiererin sich Ihren Roman zwischen 2 Kunden anhören wird.
Beachten Sie immer, wenn Sie Hilfe anderer Leute in Anspruch nehmen wollen, sich dementsprechend vorzubereiten um diesen sowenig wie möglich Ungemach zu bereiten. Sie treten hier einzig und allein als Bittsteller auf und so sollten Sie sich auch darauf einstellen. Wenn Ihnen das zu banal ist, nehmen Sie professionale Hilfe in Anspruch.
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Kann sie die Abrechnung aus 2010 noch reklamieren, weil der Fehler des Zählers ja erst jetzt bewusst geworden ist?Siehe BGB § 556 Abs 3 Satz 5.
(5) Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.
(6) Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.Maßgeblich ist nicht, wann Ihnen das bewußt geworden ist.
Sie hätten bei der Abrechnung 2010 diesen überhöhten Zählerwert feststellen und reklamieren müssen.
Die verspätete Geltendmachung der Rechnung 2010 werden Sie vertreten müssen.Gibt es in der Heizkostenverordnung einen Punkt, der defekte Zähler und Schätzungen behandelt? Ich finde nur Hinweise auf Schätzungen aber keinen § dazu.[/QUOTE]
Diese finden Sie, wie bereits erwähnt, in der Hheizkostenverordnung.
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Entschuldigen Sie !
Hier tagt kein Gericht, welches lange Schilderungen Ihrer Misere anhören muß. Das ist eine Zumutung unnützes Beiwerk zu schildern, wie "Aufgrund einer schweren Erkrankung meines Mannes konnten wir dieses Haus nicht mehr bewohnen. Dazu kam, das ich unvermittelt arbeitslos wurde und damit auch finanzielle Dinge ein Thema waren."Hier können Sie lediglich nur Fragen zum Mietrecht stellen und diese werden auch in der Regel beantwortet.
Besser Sie bemühen einen Anwalt.
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