Beiträge von Kolinum

    Das Zusammenleben in einem Haus mit mehreren Nutzern regelt die Hausordnung. Diese wäre für Sie verbindlich. Wenn es keine gibt, brauchen Sie sich auch nicht nach Nörgeleien der anderen Bewohner richten. Den Rest verbucht man unter Zickenkrieg.

    Die Beiträge werden immer länger und vollbeladen mit völlig überflüssigen Geschwafel, worin das eigentliche Problem ins Bodenlose versinkt. Bedenken Sie mal, das hier kein Gericht tagt, in welchen Sie eine gute Figur präsentieren möchten damit das Urteil günstiger ausfällt.
    Ich weigere mich, dieses Getöns zu lesen bzw. zu verstehen.


    Ich warne allerdings vor, es ist sehr lang und auch kompliziert!

    Danke für die Warnung vorab, so haben Sie mir das Lesen erspart.
    Ein kurzer Überblick sagt mir, das es hier nicht um Mietrecht (wie der Titel des Forumes sagt) geht, sondern schlicht um Lebenshilfe oder auch Nachbarschaftskrieg.
    Dafür werde ich keine weitere Gedanken verschwenden.

    ....und was hindert Sie daran, über Ihre bisher geleisteten Mietzahlungen Rechenschaft zugeben ?
    Oder sollen wir Ihnen hier bloß mal Ihrer Ansicht beipflichten und wie stellen Sie sich hier HILFE vor.
    Mit Mietrecht hat das garnichts zu tun, sondern eher was mit Kooperation, welche Sie gern haben möchten aber nicht geben wollen.

    Da können Sie nur noch die volle Mitschuld in einem Ruck begleichen.

    Wenn Ihr Chef keinen Lohn zahlt, dann bekommt eben der Mieter auch keine Miete; so kann man 3 Monate lang das Problem vorübergehend auch lösen - seltsames Rechtsempfinden.

    Der Vermieter ist kein Sozialamt - das schreiben Sie sich mal hinter die Ohren, wobei ich über der Grund der fehlenden Lohnzahlung nicht spekulieren möchte.

    Genaueres erfahren Sie beim Vermieter und überhaupt, warum fragen Sie hier nach wo es doch das Einfachste und Klügste gewesen wäre, zuerst beim Vermieter nachzufragen?

    Es ist möglich, das einige Wohneinheiten keinen Kabelanschluß besitzen.
    Die Aufteilung darf in diesem Fall nicht nach Fläche, sondern nur nach Wohneinhieten erfolgen. Ergäbe bei Ihnen im Haus 24 WE, welchen Gebühren berechnet wurden.

    Ich denke, dass wenn kein Eingriff in die Bausubstanz erfolgt, sie dazu den Vermieter nicht informieren müssen. Beachten Sie aber, das bei Beendigung des Mietverhältnisses diese Einbauten komplett entfernt werden müssen.

    Urteile suche Sie gefälligst selbst ! Glauben Sie etwa mein Kopf ist eine Datenbank mit Millionen Einträgen.


    Habe ich denn als Mieter keine Rechte?

    Doch, aber leider nicht alle.

    Zitat

    Ich ziehe ins Ausland und bin ab September definitiv erstmal weg. Es geht mir also nicht darum in eine günstigere Wohnung zu ziehen.

    Das ist dem Vermieter völlig egal.

    Zitat

    Ich finde den Betrag von 200€ einfach unverhältnismäßig.

    Ich auch !


    Zitat

    Mir stellt sich die Frage, wofür ich bezahlen soll.

    Hatte ich Ihnen schon mal erklärt.

    Zitat

    Ein Vermieter kann doch nicht einfach Gebühren erfinden, die vorher mit keinem Wort erwähnt wurden, geschweige denn vertraglich festgehalten wurden.

    Das brauchte er auch nicht. Er konnte davon ausgehen, das, sowie es die Rechtslage vorschreibt, auch wieder gemeinsam gekündigt wird.

    Zu den Fakten:

    Der Mietvertrag kann nur von allen Hauptmietern gemeinsam gekündigt werden.

    Einen Nachmieter kann der Vermieter akzeptieren- Betonung auf KANN.

    In Ihrem Fall wird ein Nachmieter akzeptiert und läßt sich das bezahlen.
    Sie können natürlich die Bezahlung verweigern; es zwingt Sie niemand dazu. Gleichwohl zwingt auch niemand den Vermieter dazu einen Nachmieter zu akzeptieren.

    Wägen Sie also ab.


    Wie stelle ich einen Antrag auf Räumungsschutz? Erkläre das mit der Whg die noch nicht gefunden ist bzw bemüht wurde aber noch nichts abgeschlossen ist und das mit meinem Vater der seit 1981 verstorben ist...??? Auch das ich evtl bei Mgl eines Räumungsschutzes gewillt bin einen Großteil zu bezahlen?

    Wenn Sie kein Geld haben einen Anwalt zu bezahlen sollten Sie beim zuständigen Gericht einen Beratungsschein holen.
    Rechtsberatung ist hier nämlich ausgeschlossen.

    Und noch eins:
    Bevor Sie wieder mal glauben es gäbe Wichtigeres als seine vertraglichen Verpflichtungen (Miete) zu erfüllen, werden Sie bald wieder vor dem gleichen Problem stehen.


    - aber warum ist kein Schaden entstanden? Das Schloss ist definitiv ein Schaden, zusätzlich wollte ich den Keller ja verwenden (sonst hätte ich es nicht bemerkt, auch wenn ich es spät bemerkt habe) - ein weiterer Schaden für mich. Dazu muss ich die ganze Zeit allen hinterhertelefonieren -> zusätzliche Kosten (ja, ich habe keine Flatrate und die Zeit war wahrscheinlich das teuerste).

    Sie müssen abwägen, was Sie zu tun gedenken. Da macht Ihnen hier niemand Vorschriften. Hier werden nur Meinungen zu Ihrem geschilderten Problem dargelegt.
    Letztendlich bemühen Sie einen Anwalt für ein paar läppische Euro.

    Zitat

    Dazu kommt definitiv ein Schaden im Vertrauen zum Vermieter...

    Das sollten Sie aber nun richtiggehend vergessen.

    Zitat

    Ich muss schon sagen, ich finde es ganz schön komisch wie hier alle reagieren.

    Glauben Sie etwa, Sie sind hier auf den Sozialamt wo man Ihnen nach der Zunge reden muß.
    Wenn Sie so mimosenhaft reagieren, dann sollten Sie doch bitte schön Ihre Wunschantwort gleich kundtun, damit Ihnen hier niemand weh tut.

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