Dinge, zu welchen Sie einen regelmäßigen Zugriff haben, fallen unter die Kleinreparaturklausel. Ansonsten bemühen Sie einen Anwalt für Ihr gutes Geld. Dann schließen aber die Fenster immer noch nicht.
Beiträge von Kolinum
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Kunststofffenster können innerhalb einer Toleranz ein- oder nachgestellt werden.
Da muß man aber schon etwas polytechnischen Verstand dabei zu Rate ziehen.
Auch gefühlte 2000 Versuche helfen da nichts.
Haben Sie denn in Ihrem Umfeld tatsächlich keinen technisch etwas begabten Bekannten ? -
BGB § 554 wird hier wohl nicht anzuwenden sein.
(3) Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen. Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen. Diese Vorschriften gelten nicht bei Maßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen.
Der Raum für die Waschmaschine wurde nicht mitvermietet.
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Ist evtl sogar der Vermieter dafür zuständig notwendige Maßnahmen einzuleiten um den Fußboden zu dämmen?Nein, der Vermieter muß nicht dafür sorgen, daß Ihre Kinder sich so verhalten, das andere Mitbewohner möglichst wenig gestört werden. Betonung auf möglichst. Sie sind die Erziehungsberechtigte! Andernfalls müssen Sie für eine entsprechende Schalldämmung sorgen.
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..... und welchen Ausgang würde dieser haben?Der Ausgang eines Krieges ist immer ungewiß.
Wenn man das so kleinlich betrachtet, haben Sie 3 Jahre auf Kosten Ihrer Mitbewohner gelebt. Ich würde die Differenz zahlen, hätte ein reines Gewissen und Frieden in der Gemeinschaft.
Aber entscheiden müssen Sie! -
Ganz einfach:
Der Heizungsbauer hat für den Schaden, welchen er verursacht aufzukommen. -
Das können Sie nur untereinander regeln. Dem Vermieter kann das nicht interessieren, da er die Wohnung in seiner Gesamtheit an Euch vermietet hat.
Da ist gegenseitige Vernunft angesagt !!!!! Oder wollen Sie wegen der Lapalie einen Prozess lostreten ? -
Ihre Frage hat leider mit Mietrecht nur ganz entfernt zu tun. Bemühen Sie einen Anwalt.
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in meinem Mietvertrag steht das ich für Strom und Wärme mich an meinen Direktversorger wenden muss, nur leider habe ich gedacht das wärme mit in den Nebenkosten steckt (erste Wohnung und ziemlich naiv...).Das war schon nicht mehr nur naiv, leider nicht geklappt und der Krug geht halt nicht ewig bruchlos zum Brunnen.
ZitatSo nun bekam ich vor ca 10 Monaten post von meinem Energie unternehmen mit aufforderung Wärme zu bezahlen, habe ich dann auch gleich getan und ich dachte damit sei es gegessen.
Hier handelte es sich wohl um die laufende Tilgung.
ZitatWieso sagen die aber jetzt erst was?
Das kann niemand hier hellsehen.
ZitatGibt es da vielleicht ne verjährungsfrist oder irgendwas?
Ja, Verjährungsfristen gibt es. Inwieweit das für Sie relevant ist, kann ich nicht beantworten.
Zumal der angegebene Zeitraum grenzwertig ist.Konsultieren Sie einen Anwalt.
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Das Dreiecksproblem Vermieter - Stadt - Mieter kann hier nicht geklärt werden. Bemühen Sie einen Anwalt vor Ort.
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Es gilt, was im Mietvertrag steht. Ist das so schwer ?
Sie haben eine Wohnung ohne Parkplatz angemietet und haben im Nachhinein keinerlei Anspruch darauf.
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Gibts denn da nicht irgendwelche Gesetze oder Paragraphen?
Nein, dafür gibt es, Gott sei dank, keine.
Wo sollte sowas auch hinführen, wenn es noch Gestze über die die Abnutzung von Fußboden geben soll.
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Wenn der Belag beim Einzug vorhanden war ist der Vermieter für die Erneuerung verantwortlich; normale Abnutzung vorausgesetzt.
Wann eine solche Erneuerung vorgenommen werden muß, kann hier nicht beurteilt werden.
Wenn es dazu unterschiedliche Meinungen gibt bleibt Ihnen nur der Klageweg. -
Sie sind in eine Wohnung unrenoviert eingezogen und haben diesen Zustand in Kauf genommen.
Anschließend haben Sie einen eigenen Fußbodenbelag gelegt und wenn dieser nun mit der Zeit unansehnlich geworden ist muß man ihn erneuern.
Das geht den Vermieter garnichts an. -
Aber gilt das auch wenn die Zettel und Anweisungen von der Vermieterin kommen?
Ich könnte es mir wahrscheinlich unter diesen Umständen auch nicht verkneifen, der Vermieterin "Zettel" zu schreiben. Wer sucht, der findet also auch immer einen Grund.
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Sollte der Vermieter die Stromleitungen doch erneuern, kann er dann im Gegenzug die Miete erhöhen?
Nein, das dürfte er nicht.
Es wäre nur dann möglich, wenn er z.B. einen Drehstromanschluß für einen Elektroherd (sofern nicht bereits schon vorhanden) installieren ließe.
Es dabei zu unterschieden, ob eine Reparatur oder Modernisierung vorliegt. -
Das Nachziehen der Schrauben sollten Sie nicht vornehmen. Das ist eine Reparatur, welche dem Vermieter oder seinen Beauftragten obliegt. Wenn die Schrauben in den langen Jahren sich lockern kann durchaus Kabelbrand entstehen; das wird auch die Ursache sein.
Das haben Sie aber nicht zu verantworten.
Melden Sie disen Mangel schriftlich an den Vermieter und fordern Sie eine Überprüfung der Anlage. Erst bei Untätigkeit würde ich mit Mietminderung drohen. -
Ihr Vertragspartner ist der Vermieter und nur dieser ist im Endeffekt für Sie zuständig. Für Fehler der vom Vermieter beauftragten Hausverwaltung muß der Vermieter einstehen. Rechtlich haben Sie mit der Hausverwaltung nichts zu tun.
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Nochmal: In den bereits erwähnten BGH-Urteil habe ich was von Grundsteuer gelesen, leider nichts über Kabelgebühren.
Kann man hier weiterhelfen? -
In der Regel wird die die Nutzungsgebühr nach Anzahl der Wohneinheiten (bzw. nach Anzahl der Anschlüsse)festgelegt, unabhängig davon, ob eine WE bewohnt ist oder welche Größe diese hat.
Also kann folgerichtig nur die Verteilung nach Anzahl eben dieser WE(Anschlusse) erfolgen.
Das heisst also: Jeder WE-Inhaber zahlt den gleichen Betrag.
Eigenmächtige Umrechungen aufgrund nach Wohnfläche oder Vergleich mit etwa Fahrstuhstuhlkosten hinken und das sogar auf 2 Beinen.
Wie bereits gesagt gibt es dazu widersprüchliche Entscheidungen von Gerichten und das Zitieren solcher fördert eher Zweifel anstatt diese auszuräumen.
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