Beiträge von Kolinum


    Sollte ich das Gesundheitsamt einschalten?

    Das können Sie tun. Das Ergebnis kann im günstigsten Fall lauten: Fristlose Kündigung.

    Zitat

    In eine Andere Gegend umziehen kann ich nicht da ich die Umzugskosten nicht tragen könnte und sie vom Amt auch nicht getragen werden solange ich nicht anderswo eine Arbeit finde.

    Bitter. Aber eine 3. Lösung scheint mir nicht gegegeben.
    Sie müssen sich zwischen Pest und Cholera entscheiden.
    In alten Häusern darf man nicht zuviel an Komfort erwarten.

    Nein, das darf Sie nicht.
    Das Guthaben ist nach der Abrechnung unverzüglich auszuzahlen. Ich gehe davon aus, das für Januar und Februar 2012 bereits wie immer Betriebskostenvorauszahlungen stattfanden und durch die Nichtnutzung der Wohnung weitere Guthaben zu erwarten sind. Es besteht also keinerlei Grund für eine Zurückbehaltung.
    Dieses Guthaben ist nicht Eigentum der Hausverwaltung und darf demzufolge nicht nach Belieben darüber verfügen.
    Ich würde unverzüglich die Rückzahlung anmahnen und bei Nichtbeachtung mit Zwangsmaßnahmen drohen.

    Haben Sie Ihre Kaution schon erhalten ? Es wäre auch an der Zeit.

    Hallo,

    bei meinen Eltern wird zur Zeit noch die Nebenkosten per Pauschale abgerechnet (bei der Höhe nachteilig für den Vermieter). Jetzt hat Er angekündigt zukünftig verbrauchsgerecht Abzurechnen.

    Ist nicht mehr gesetzeskonform und er handelt richtig.

    Zitat

    Sagen wir mal alle 3 parteien haben die gleiche Wohlfültemperatur und Heizgewohnheiten, dass, wenn alles gleich isoliert wäre, jeder das selbe zahlen würde.
    Um auf den gleichen Komfort zu erreichen müssen jetzt meine Eltern also mehr Heizen als die anderen Parteien.

    Das ist richtig, aber grau wie alle Theorie. Einem frierts bei 25°, der andere schwitzt.

    Zitat

    Wie kann das in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden? Einfach 30-40% kürzen? Kann man den Vermieter verpflichten das ausrechnen zu lassen, per Gutachten oder so?

    Natürlich geht das nicht. Wie soll er den das auch ausrechnen können. Jeder zahlt die Wärmemenge, welche er verbraucht.
    Da die Wärmemenge aber verbraucht wird und auch zu bezahlen ist, müssten die Differenz durch die anderen Mieter ausgeglichen werden. Da wollte ich SIE aber mal schreien hören; wenn es denn Sie beträfe.
    Also bei solchen Überlegungen ist es angebracht komplex zu denken.
    Ihnen bleibt dann nur die Anmietung eies Niedrigenergiehauses.
    Das zahlen Sie aber bei der Kaltmiete wieder drauf.


    Vor ein paar Monaten ist mein Vermieter ohne Ankündigung in meine Wohnung spaziert (ich persönlich war nicht da, aber mein Freund), um nach irgendwelchen Leitungen zu gucken.

    Da ziehen Sie Ihren Freund die Ohren lang. Zum normalen Betreten gehört immer einer welcher Einlass begehrt und einer welcher das ermöglicht.

    Zitat

    Was für Chancen habe ich, in 2 Wochen einfach auszuziehen, ohne die Miete für Oktober zahlen zu müssen?

    Keine!

    Zitat

    Und kann ich auf meine Kaution bestehen?

    Nach längstens 6 Monaten.

    Zitat

    Hab ich überhaupt irgendwelche Rechte?

    Diese finden Sie im BGB §§ 535 - 577.


    1.Kann ich die Rechnungen abfotografieren?
    Ich denke nämlich, er wird etwas dagegen haben.

    Weiß niemand. Aber das Recht auf Kopien der Rechnungsbelege haben Sie allemal.

    Zitat

    2. Im Mietvertrag steht nichts diesbezügliches, also müsste ich das auch nicht bezahlen, oder?

    Das muß auch nicht schriftlich festgehalten werden.

    Zitat

    3. Darf er überhaupt ohne unser Wissen das gemietete Haus, Grundstück betreten und Gift irgendwo auslegen?

    Wenn Sie das Haus samt Grundstück gemietet haben, darf der Vermieter das nur mit Ihrer Gehemigung betreten. Den Rest überlegen Sie selbst weiter.

    Zitat

    Erstaunlich ist ja, daß er sich angeblich so ums Ungeziefer kümmert, aber den Rest des Hauses buchstäblich verkommen ließ. Da passt eines nicht zum andern.

    Für Forumsmitglieder ist das ohne jeglichen Wert. Die Antworten werden damit nicht zu Ihren Gunsten beeinflußt.

    Das ist die Quintessenz aus Ihrem Link:

    Auch bei einer studentischen WG darf aber niemals darauf verzichtet werden, die Zustimmung oder Einwilligung bei einem Mieterwechsel vom Vermieter einzuholen. Wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert, dann muss notfall ein gerichtliches Verfahren angestrengt werden.

    Dann müssten Sie notfalls klagen.

    was denkt ihr?

    Schreiben Sie wenigstens mal ein halbwegs ordentliches Deutsch.
    Wenn Ihre Umschalttaste für Großbuchstaben defekt ist, sollten Sie sich eine neue Tastatur anschaffen.
    Ich nehme an, das es nicht nur Faulheit ist.

    Trittbrettfahrer werden hier ungern gesehen. Für Ihr Problem eröffnen Sie einen eigenen Thread.

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