Beiträge von Kolinum


    mein Mietvetrag dauert von 01.10.2011 bis 30.09.2015.

    Ich würde gern den Vertrag schon im August 2013 kündigen, da mein Arbeitsvertrag dauert nur bis 30.09.2013 danach werde ich in Österreich weiter arbeiten.

    Meine Fragen sind die Folgenden:

    1. kann ich mein Mietvertag mit so einem Grund kündigen?

    2. werde ich mein Kaution bekommen?

    1. Sie können Ihren Vertragspartner darum bitten.
    Gründe hier gibt es generell nicht. Wenn, dann liegen Einzelentscheidungen diverser Gerichte zugrunde. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Immerhin sind Sie bei Abschluß des Vertrages beteiligt und müssen auch die Konsequenzen tragen.

    2. Das kommt darauf an, in welchem Zustand Sie die Wohnung verlassen und ob dadurch der Vermieter Regressansprüche hat

    Wenn Sie mit dem derzeitigen Anwalt unzufrieden sind, wechseln Sie diesen.
    Da Ihr Problem bereits gerichtsnotorisch ist, macht es keinen Sinn, hier noch Laien zu befragen. Übrigens sind Ihre Fragen sospeziell, das bei Beantwortung dieser der Rahmen eines Laienforums überschritten werden.

    Folgendes:

    Wenn beim Bezug der Wohnung eine funktionierender Kabelanschluß vorhanden war, müssen Sie die Betriebskosten(Gebühr)für den Anschluß tragen.
    Wenn Sie über diesen Anschluß weitergehende Leistungen der Kabelfirma beziehen sind diese von Ihnen zusätzlich zu tragen und gesondert mit der Firma abzurechnen.


    Also zum einen steht da das ich für eine Wohngeldabrechnung 2010-2011 119 Euro bezahlen soll...?!? Was soll das sein?


    Eine Gebühr für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung(Wohngeld?) müssen Sie nicht zahlen. Das sind Verwaltungskosten und sind vom Vermieter zu tragen.

    Zitat

    Und muss ich das überhaupt noch bezahlen? Immerhin ist 2010 schon lang vorbei und für 2010 habe ich meine nebenkosten schon lange bezahlt!

    Damit erübrigt sich die Frage

    Zitat

    Desweiteren enthält die Abrechnung eine Rechnung von dem Steuerberater meiner ehemaligen Vermieterin (wir sind im Februar 2012 ausgezogen)!

    Das gleiche gilt für Steuerberatungskosten.

    Grundlage: Betriebskostenverordnung

    Zu den Betriebskosten gehören nicht
    1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der
    Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder
    freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten)
    2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet
    werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder
    sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).


    Und nochmal abschließend, ja wir haben gepennt, ist mir auch klar, aber mir bringt es keine Punkte wenn hier alle mit dem Hammer auf mich einkloppen.


    Manchmal ist schon ein Hammer vonnöten, vor allen Dingen dann, wenn man partout begriffsstutzig ist.

    Sie müssen hier nicht zedern und lamentieren. Tun Sie das, was im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn da zum Auszug keine Regelung getroffen ist, gilt besenrein.

    Kurze Rede:

    BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Beweisbar!?

    Ansonsten gilt das im Mietvertrag Vereinbarte.


    Der VM hatte uns zugesagt das er alle Steckdosen, Schalter Installiert, ebenso das Im WZ der Fußboden neu gemacht wird ( Verlegeplatten). ebenso wollter er alle Türen(7 stck.) streichen.

    Wollte, wollte. Da haben Sie ein Glaubensproblem.

    Zitat

    Er hatte in der Küche einen Fliesenspiegel legen lassen Ich habe die Fliesen gestellt. Auch hat er eine Einbauküche drinn gelassen. Nun will er für Küche und Fliesen verlegen Geld haben.

    Wenn Sie ihn dazu nicht beauftragt haben, brauchen Sie nicht zahlen.

    Zitat

    Desweiteren habe ich auf meine Kosten viel an der Wohnung gemacht was er machen wollte, sind bereits 2000€. Er hat die Quittungen bekommen und mir blieb die Kaution erspart :-).

    Die Kaution haben Sie nicht gespart, sondern dem Vermieter in Form der Quittungen geschenkt!!! Die Kaution ist lediglich eine Sicherheitsleistung welche Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder zurück bekommen und kann anhand der ihm freundlicherweise übergebenen Quittungen die Kosten von der Steuer absetzen.

    Zitat

    Jetzt habe ich ihn angesprochen wann er mal die Schalter und steckdosen die noch fehlen mal machen will. Außerdem solle er mal die Eingangstür abdichten. ist ne alte Tür noch aus den 30er Jahren die ist so verzogen das man oben die Hand reinstecken kann zwischen Zarge und tür. Außerdem ist im WZ der Fußboden immernoch nicht gemacht und zwischen dielen und wand ist ein spalt von je 2-5 cm. und die kälte zieht hoch von der leerwohnung darunter.

    So eine Bruchbude mietet man nicht. Der Ärger folgt auf dem Fuße.

    Zitat

    Der VM sagte mir ich solle es machen und ihm die Rechnungen geben und er bezahlt es.

    Siehe oben. Wer bezahlt Ihnen die Arbeit?

    Zitat

    Frage: komm ich wenn es darauf ankommt aus diesem vertrag ehr raus wenn der VM auf stur stellt denn dies gravierende Mängel find ich

    Kaum, da Sie bewußt die Mängel bei Abschluß des Mietvertrages kannten.

    Zitat

    2. Kann ich den VM auffordern dies zu beseitigen und wenn nicht miete mindern um wieviel %?

    Fordern können Sie, die Miete mindern geht wegen Kennntnis der Mängel bei der Anmietung nicht.

    Zitat

    na toll was man so findet wenn man im netz ein wenig surft So fand ich heraus das mein lieber vermieter die Reperaturen von der Steuer voll absetzen kann..
    Also heißt das für mich der kann firmen kommen lassen die die schäden beheben denk ich mal

    Ja.

    Ein Letztes: Niemand hat ein perfektes Wissen. Ihr Handeln war leider bisher ziemlich naiv und wenn Sie da nichts tun, wird man Sie weiterhin gnadenlos über den Tisch ziehen.


    Kann ich die Wohnung besenrein übergeben?

    Hier liegt keine starre Fristenregelung vor und somit wird das mit dem dem besenrein nichts werden.


    Zitat

    Der Hausverwalterin kommt es vor allem darauf an, dass ich streiche und vor allem alle Türen (Die schon seit 20 Jahren nicht mehr gestrichen wurden) neu streiche. Muss ich dies leisten??

    Ja!

    Zitat

    So wie ich das sehe, ist das ein gemeiner Knebelvertrag...

    "So wie ich das sehe," sind Sie einfach nur ein Drückeberger

    Zitat

    PS: Wie sieht es mit der Kaution aus? Darf die Vermieterin diese benutzen, um die Türen und Wände zB von einer Firma streichen zu lassen?

    Ja, aber nur, wenn der Pinsel mit Ihrer Hand nichts zu tun haben möchte.


    Meiner Meinung nach muss der Vermieter zunächst einmal die Kündigungsfrist von 9 Monaten einhalten?

    Richtig.

    Zitat

    Muss er ein Gutachten vorlegen, dass der Abriss rentabler ist als eine Investition und können wir ein Gegengutachten vorlegen?

    Er muß nicht; Sie können aber ein solches ausführen lassen (auf Ihre Kosten)

    Zitat

    Hätten wir Vorkaufsrecht auf das Teilgrundstück?

    Nur wenn es im Grundbuch vereinbart wäre.

    Zitat

    Welche rechtlichem Möglichkeiten haben wir?

    Einnen Abriß des Gebäudes können Sie nicht verhindern

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Ich würde mich schämen, aber tun Sie was Sie für richtig halten.
    Die gesetzliche Grundlage habe ich Ihnen genannt.


    Denkt ihr, so etwas ist nötig oder sollte ich einfach mal auf Vertrauen in den Menschen bauen ?

    Sie können von beiden Möglichkeiten über den Tisch gezogen werden.
    Ärger können Sie mit beiden gewaltig haben.
    Überprüfen Sie den Mietinteressenten so gut als möglich.

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