Beiträge von Kolinum

    Mein Freund ruft in jeder freien Minute bei der Firma an, nie geht jemand dran, auf unsere Nachrichten wird nicht reagiert.

    Wenn Sie schon so überlastet sind und nicht alles schaffen, dann spannen Sie doch mal Ihren sogenannten Freund ein. Was tut er denn noch um Ihnen in der mißlichen Situation zu helfen? Ein paar nutzlose Telefonate tun es sicher nicht.
    Wenn Sie sich nicht selbst helfen, hier können Ihnen nur Ratschläge gegeben werden. Die Ärmel müssen Sie dabei schon hochkrempeln.
    Mit Jammern und Wehklagen stoßen Sie hier immer auf mehr oder weniger Unverständnis und führt zu Nichts.

    Nun, mein liebes Kind, ob der angeführte Paragraf nur angeblich oder wirklich so lautet, erfahren Sie bei Google unter BGB § 573 c. Ansonsten müsste ich es jetzt tun, bin aber leider dazu viel zu faul.

    [quote='1']
    ..... bitte ich darum einmal die Mieter-Rolle einzunehmen und keine Antworten als Vermieter zu geben.

    Ich werde es mal versuchen.

    Antwort als Mieter:
    Sie dürfen natürlich jederzeit kündigen und brauchen sich nicht an Verträge halten; das ist dann reine Vermietersache.

    Antwort als neutraler "Richter":
    "Gibt es irgendeine Möglichkeit bereits vorher raus zu kommen?"
    Ja, gibt es. Sie bitten Ihren Vermieter um einen Aufhebungsvertrag mit den er Sie vorzeitig aus dem Vertrag entläßt
    Es handelt sich hier um einen beiderseitigen Kündigungsverzicht

    Antwort als Vermieter:

    Verträge sind einzuhalten. Warum unterschreiben Sie Verträge mit ungewissen Ausgang. Das ist verantwortungslos. Ich wollte Sie hören wenn ich Ihnen ohne nachvollziehbaren Grund fristlos kündigen würde.

    Ich denke, da war eine nette Antwort dabei.

    Für ein 28 Jahre altes Türblatt darf der Vermieter bei einer Ersatzvornahme nicht den Neupreis verlangen, sondern nur den Zeitwert.
    Die Versicherung hat bereits den Zeitwert festgelegt und nur diesen müssen Sie an den Vermieter weiterzahlen.

    Heizkosten müssen, sofern es kein 2-Familienhaus ist und in welchem Sie mit dem Vermieter wohnen, grundsätzlich nach der Energiekostenverordnung abgerechnet werden.

    Wenn das zutrifft, muß der Besitzer Heizkostenverteiler installieren und 70% nach Verbrauch und 30% nach Wohnfläche abrechnen.

    Leider ist das Ansinnen, welches Sie hier stellen, schlichtweg nicht beantwortbar.
    Der Betrag wäre hochgerechnet 3000 € in Jahr und erscheint mir auch ungewöhnlich hoch. Allein damit können Sie noch nichts anfangen.
    Nehmen Sie die Rechnung und lassen Sie sie vor Ort prüfen und können dann erst die notwendigen Maßnahmen zu einer Reduzierung ergreifen.

    Hier macht allers andere keinen Sinn, denn Heizkostenabrechnungen sind immer zu hoch, obwohl alle immer fleißig am sparen sind.

    Gegenfrage: Wieso sind Sie der Meinung das hier völlig fremde Forumsteilnehmer den Zustand Ihrer Wohnung beurteilen können.
    Die entsprechenden Zitate des BGH haben Sie doch schon genannt.

    Nur gelesen haben Sie das für sie Brauchbare.

    Es heißt: unabhängig von der Dauer des Mietvertrages und dem Zustand der Wohnung ; nicht oder dem Zustand der Wohnung.

    Fremde Personen haben in den Ihnen individuell genutzten Räumen nur Zutritt nach vorheriger Anmeldung und Ihrer Genehmigung.
    Gemeinschaftsräume können von allen beteiligten Personen ohne Erlaubnis betreten werden.
    Bei uns im 6-Parteienhaus ist mir beim Betreten des Fahrradabstellraumes so eine, mit Verlaub, blöde Frage noch nicht eingefallen.
    Mir gebricht es da an abiturieller Bildung.


    Es handelt sich um eine Erbkrankheit, A1 Antitripsinmangel.
    Dies habe ich durch einen "Erbtest" schwarz auf weiß. Langt dies?


    Nein, es langt nicht. Der Amtsarzt wird vor Ort bei Ihnen in der Wohnung die Prüfung vornehmen, ob der Grad der Verschimmelung zu einer Gesundheitsgefährdung führen kann. Ob das "An der Ecke oben ist Schimmelbildung" reichen wird kann ich nicht beurteilen

    Zitat

    Heißt jetzt fristlose Kündigung das ich sofort raus muß, oder kan ich z.B. zum 1. 12. kündigen?

    Sofort heißt sofort. Sie müssen also das Gutachten vom Arzt und Ihre Kündigung in einen kausalen Zusammenhang bringen.

    Wenn Sie da noch einen langen Termin stellen, könnten böse Zungen zu Recht vermuten, das es Ihnen letztendlich garnicht um die Gesundheit des Kindes geht, eher den um eine doppelte Mietzahlung.

    Wenn Sie von einem Amtsarzt (nicht der freundliche Herr im weißen Kittel von nebenan, auch Doktor genannt) ein Attest über erhebliche Gesundheitsgefährdung bekommen, können Sie fristlos kündigen.

    Machen Sie also um Nachtspeicherheizungen in Zukunft einen großen Bogen.
    Nachtspeicherheizungen sind für Wohnzwecke völlig ungeeignet. Vormittags schön warm und abends kalt.

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