Beiträge von Kolinum


    .....15 euro pro stunde. Er meinte es dauert vielleicht 2-3 stunden.


    Und noch 30 € Farbe sowie 60 € putzen macht summa 135 €.

    Beispiel: Für eine Zimmertür in weiß streichen verlangte der Malerfachbetrieb bei meinem Wohnungswechsel sage und schreibe 135 €.

    Da sind Sie noch ganz gut weggekommen. Billiger aber leider mit Arbeit verbunden ist die Selbsthilfe allemal.
    Das werden Sie so hinnehmen müssen.

    Zitat

    ...die Nebenkostenabrechnung 2011 und 2012 behält er zur sicherheit auch 240 euro geschätzt ein.

    Das ist korrekt!

    Am Anfang Ihrer Fragestellung "war alles heile und nix beschädigt", und plötzlich

    Zitat

    ....dann für die laminat reparatur geschätzt 200 euro. (1 m² vom laminat sah ziemlich schlimm aus, muss ausgetauscht werden.)

    Bei der Laminatausbesserung können schon erhebliche Kosten entstehen, welche aber nur bei einer Prüfung vor Ort beurteilt werden kann. Hängt von vielen Faktoren ab.

    Ich sehe für Sie keine rechtliche Möglichkeit.


    Ich habe gelesen, da sie ja seit 3 Jahren die Miete von mir stillschweigend erhält ist ein sogenanter mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Wie sind den da die Kündigungsfristen?

    Es sind die selben Fristen. Nur ist das ohne Belang.

    Fakt ist:
    Es existiert mit Ihrem Ex und das scheinbar immer noch, ein schriftlicher Mietvertrag. Aus diesem schriftlichen Mietvertrag können Sie nun mal keinen mündlichen Vertrag für Sie herbei zaubern.

    Da haben Sie was gelesen, was aber in einem ganz anderen Zusammenhang steht und so auch richtig ist.
    Das trifft aber hier in Ihrem Fall nicht zu.

    Eigentlich hätten ihrem Sohn die Mieterhöhung zugestellt werden müssen. Ihr Ex ist nach wie vor Mieter der Wohnung und nur an diesen hätte die Mieterhöhung gerichtet werden müssen.
    Ich würde die Vermieterin daruf hinweisen, das Sie der falsche Adressat sind. Möglicherweise wird dann Ihr Ex die Wohnung kündigen und da ist wieder die Kacke am dampfen.
    Das kann man jetzt nur spekulieren.

    Für die Instandhaltung des Mietobjektes ist der Eigentümer zuständig.
    Geringfügige Mängel am Mietobjekt müssen Sie hinnehmen und können auch Abhilfe vom Vermietr fordern; aber eine rechtliche Handhabe besteht nicht.

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Aber,aber. Nicht so voreilig!


    BGB 556(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

    Die Dienstleistungen des Hausmeisters werden über die Betriebskostenabrechnung bezahlt.
    Das betrifft aber nur Leistungen, welche der Gemeinschaft insgesamt dienen. Individuelle Leistungen für die einzelnen Mieter betrifft das nicht. Diese müssen extra bezahlt werden, was so auch logisch ist.
    Der Hausmeister hat Ihnen da schlicht eine falsche Auskunft gegeben.
    Mietrechtlich geht die Auskunft der Hausverwaltung so in Ordnung.
    Wie Sie Hausmeister disziplinieren wollen, überlasse ich Ihnen.

    Ob der Vermieter nach Ihrem Auszug noch irgend etwas zu beanstanden hat wissen Sie nicht. Das da wären z.B. verdeckte Mängel, welche sich erst später herausstellen.
    Sie können das schlecht finden, andere finden das notwendig.
    Ihre persönliche Meinung ist zwar verständlich, können daran aber nichts ändern.


    (z.B. AG Flensburg, Urteil vom 23. März 2000 , Az: 61 C 558/99).

    Amtsgerichtsurteile sind keine Grundsatzurteile und sind in der Regel zu vergessen.

    Mit der Rückzahlung der Kaution kann sich der Vermieter bis 6 Monate Zeit lassen. Danach darf er einen bestimmten Anteil zur Sicherung möglicher Betriebskostennachzahlungen einbehalten.

    Ich habe das Protokoll vom Einzug nun gefunden. Darin sind lediglich 3 Wohnungsschlüssel angegeben und diese habe ich auch zurückgeben.

    Dann ist das Problem ja erledigt.

    Ich denke, das Sie für das bestellte Produkt einen Kabelanschluß brauchen.

    Wenn Sie schon einen Kabelanschluß haben, wird die Gebühr dafür aus den Nebenkosten ersichtlich sein.
    Wenn Sie darüberhinaus über den Kabelanschluß Internet und Telefon nutzen möchten, kostet das extra.

    Ihre Frage hätte Ihnen besser Unymedia beantworten können.

    Mit dem Wegzug des Hauptmieters endet auch der Untermietvertrag.
    Inwieweit Ihnen bei Auszug noch eine Rückbaupflicht bezüglich des Kamins und des Laminatfußbodens droht, kann nur der Eigentümer bzw. Ihr Vermieter sagen.
    Vieleicht läßt sich mit dem Eigentümer ein eigenständiger Mietvertrag abschließen. Er muß aber nicht. Sollte der neue Hauptmieter das gesamte Haus wollen, könnten Sie mit ihm wegen der Einbauten vielleicht eine Abfindung aushandeln. Muß er aber auch nicht.
    Ob hier überhaupt eine Genehmigung zu den baulichen Veränderungen vorgelegen hat, haben Sie nicht geschrieben. Im allerschlimmsten Fall kann der Eigentümer die Beseitigung fordern. Schadenersatzpflichtig ist er nicht.

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