Sicher?
Nun nicht mehr ![]()
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Paar! Das ist schwammig. Bemühen Sie einen Anwalt, hier ist lediglich ein Forum für Meinungsaustausch.
So ist es. Vielleicht stinkt Ihren Nachbarn aus etwas an Ihnen und müssen damit leben. Wer weiß das schon.
Welche Beziehung? Verheiratet? Eingetragende Lebensgemeinschaft?
kurzfristige Bekanntschaft? Ein Flirt?
Bei einem normalen Untermietevertrag wären die allgemeinen Kündigungsfristen maßgebend. Ein solcher existiert aber nicht. Da darf man davon ausgehen, das hier nur ein normales Besuchsverhältnis vorliegt. Eine Beteiligung an den Kosten allein begründet auch kein Mietverhältnis.
Streng genommen wäre auch ein fristloser Rauswurf gerechtfertigt gewesen.
Dazu wären nähere Informationen notwendig, hinsichtlich der Heizungsanlage.
Ist es eine gemeinschaftliche Heizungsanlage oder heizt jeder einzeln in der Wohnung?
Bei einer Gemeinschaftsanlage kann er sich nicht so einfach wegstehlen.
BGB § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Bei Abschluß des Mietvertrages war eine Wärmeversorgung vorhanden und diese hat der Vermieter (siehe Fettgedrucktes).
Also das ist eigentlich fair, nur selber machen ist billiger.
Laminat kann man halt auch nicht einfach 1 qm auswechseln, meist nur komplett ganzer Raum.
Das Geld für die Nebenkosten ist ja auch nicht verloren, sondern hängt von der Abrechnung ab.
Genauso ist es!
Da werden Sie andere Lösungen finden müssen. Dichten Sie Ihre Wohnungstür so ab, das ein Geruch vom Hausflur nicht eindringen kann.
BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
Das wird mit Mietminderung nichts.
Das ist eine Seite für Fragen des Mietrechtes - kein Maklerbüro für Wohnungssuchende. Sorry!
Enthält der Mietvertrag keine vertragliche Bestimmung zur Verteilung der Kostenarten, so greift die gesetzliche Regelung des § 556a Abs. 1 BGB und die Betriebskosten werden nach dem Flächenmaßstab auf die Mieter verteilt. Kosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Auch ich bin der Meinung von Heizung. Hier geht es konkret um die Kosten des Stromverbrauchs. Der erfasste Stromverbrauch wäre eindeutig gegeneinander abzugrenzen. Das geht aber nicht.
Hier müsste analog nach dem Beispiel mit dem Treppenhauslicht in Anlehnung an meinen Eingangssatz verfahren werden.
Meine Vermieterin meinte, sie könnte mir innerhalb von 2 Wochen Kündigen (15. eines Monats zum Monatsende / wegen Schülerzimmer). Nun meine frage: Kann sie das oder gelten 3 Monate Kündigungsfrist?
Bei einem möblierten Wohnraum außerhalb der Wohnung des Vermieters, und das ist ja wohl bei Ihnen der Fall, gelten die normalen Kündigungsfristen des § 573 c Abs. 1 BGB.
Demnach haben auch Sie die 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten. Im gegenseitigen Einvernehmen geht das auch eher.
ZitatDer Vertrag sieht etwa so aus:
....
1. Sep. 2012 - 15 Juli 2013
Für einen befristeten Mietvertrag, gelten bestimmte Voraussetzungen. Z.B. die Angabe einers zulässigen Grundes der Befristung.
Diese Angabe fehlt hier. Demzufolge ist es ein unbefrtisteter Mietvertrag
ZitatWenn jemand Zeit und evtl. Skype, Icq hat und mir helfen würde (sich den Mietvertrag anschauen), kann mir gerne eine Nachricht mit seinen Daten bei den genannten Sachen schicken. Ich will den Vertrag hier ungerne reinstellen.
Das macht keinen Sinn, denn es ist hier nicht erlaubt eine Rechtsberatung durchzuführen.
Hier können Sie nur eine Art "Erste Hilfe" erwarten. Leider!
Da die Vorwürfe Ihres bösen Vermieters dermaßen eklatant sind, sollten Sie zum zuständigen Gericht gehen und dort einen Beratungsschein holen.
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich habe viele Fragen über Mietvertrag ect. Ich bin neu hier und hoffe ich bin in dieser Sektion richtig. Wenn nicht, bitte ich dies zu Entschuldigen.
Sie sind richtig hier und es ist wohltuend einen höflichen Fragesteller, welcher obendrein noch die deutsche Grammatik beherrscht, hier zu lesen. Das ist schon recht selten geworden. Danke!
Zur Kündigungsfrist gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
Mietrechtslexikon - das Lexikon mit der garantierten Antwort zum Mietrecht
Hier insbesondere der Artikel über Kündigung lesen.
ZitatAuf diesen Mietvertrag stehen allgemeine sachen, wie z.B. Rauchen nur außerhalb des Hauses ect.
Das ist unzulässig und würden Sie nicht beachten brauchen.
ZitatDer Mietzeitraum ist vom 1. September 2012 - ca. 15. Juli 2013.
Ist es ein befristeter Mietvertrag? Leider kann man, ohne diesen gesehen zu haben, nicht beurteilen.
ZitatDie Vermietern wohnt im Nachbarhaus gleich Nebenan.
Also wäre das kein Untermietvertrag.
ZitatNun droht die Vermietern, das wenn der Verbrauch an Heizkosten höher ist als der vorher berechnete für die Warmmiete, muss ich dieses Nachzahlen.
Für die Kaltmiete und die Betriebskosten bezahlen Sie einen Gesamtpreis (nennt man Warmmiete). Dieser kann nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Sind die Heizkosten höher, trägt die Vermieterin das Risiko; sind sie niedriger tragen sie das Risiko.
Vereinbarungen, welche zum Nachteil des Mieters getroffen wurden, sind ungültig.
Damit ist Ihre nachtehende Frage gegenstandslos.
Nur wie gesagt, wir haben vorher die Heizkörper nicht abgelesen wo sie standen. Und uns wurde auch nicht genannt, welcher der Berechnete Verbrauch ist. Kann sie einfach Verlangen, das wir Nachzahlungen machen?
ZitatDesweiteren droht sie, wenn wir nicht richtig Müll trennen, das wir eine 2te Mülltonne bezahlen müssen. Also mein Mitschüler und ich. Nur es benutzen Wir + 2 Parteien + Vermieterin diese Mülltonne. Sie kann es also nicht beweisen das wir es waren. Ist das rechtens, das sie mit Kosten für eine neue Mülltonne droht?
Das kommt auf die Beweislage an. Schwierig.
ZitatSie betritt ohne Zustimmung von uns unseren Aufenthaltsraum. Auch wenn wir da sind. Aber wie gesagt, ohne zustimmung. Und wenn sie nur zettel auf den Tisch legt. Darf sie das tun? Darf sie unseren Aufenthaltsraum betreten? Bzw unsere Räume allgemein?
Die gemieteten Räume dürfen nur mit Eurer Zustimmung betreten werden.
Zitat
Darf die Vermieterin einen Schlüssel von unseren Zimmer und Aufenthaltsraum haben oder können wir verlangen, das sie uns diese Aushändigt?
Die Vermieterin darf keinen Schlüssel,ohne Eure Genehmigung, von allen gemieteten Räumen besitzen
ZitatEs bezieht sich alles auf ein Schülerzimmer!
Das ist egal.
"Ich sehe diese 12 Monate-Frist für beide Parteien bindend, nicht nur für den Vermieter."
Das eine schließ doch das andere nicht aus.
Sie können die Nachzahlung unter Vorbehalt zahlen und haben dann bis 1 Jahr Zeit Ihre Einwände geltend zu machn.
Docch, wenn man tageweise rechnet ist die Rechnung mathematisch korrekt. Entschuldigung!
Im Vergleich zu mir fallen insbesondere erhebliche Abweichungen Beim Hausmeister/Reinigung auf.
Zwecks den Müllgebühren holen Sie sich Auskunft vor Ort
Ist die Abrechnung(Anhang) korrekt?
Rechnung müsste lauten:
Gesamtkosten pro Position : 12 Monate * 2,5 Monate = Ihr Anteil
Mathematisch sind die dort genannten Ergebnisse nicht korrekt.
Eine Erklärung wird Ihnen wohl nur der Vermieter geben können.
Ansonsten sollten Sie die Abrechnungsbelege einsehen.
Der Betriebskostenspiegel kann Ihnen zwar erste Anhaltspunklte geben ist aber rechtlich unverbindlich; eben nur Spiegelbild.
Also, Urteile von irgendwelchen Amtsgerichten kann Sie zwar moralisch ermuntern, aber rechtlich sind diese für alle anderen Betroffenen ohne Bedeutung.
Nach wie vor ist die gesetzliche Regelung bindend:
Die Nachzahlungsfrist endet entsprechend BGB § 560 Abs. 2 Satz 1 BGB mit dem übernächsten Monatsbeginn, nachdem Ihnen Ihre Abrechnung zugegangen ist.
Wenn Sie die Rechnung am 25.9. erhalten haben würde die Frist am 1.11. enden. Der Vermieter hat also zu Recht gemahnt.
Sie hätten nun die Pflicht sich beschwerdeführend an das Amt zu wenden und diese auf ihre Pflicht zur schnelleren Bearbeitung hinzuweisen; ebenso die dadurch entstandenen weiteren Kosten zu übernehmen.
Auch das Amt muß sich an die gesetzliche Regelung halten.
Der Vermieter muß keinen Poller errichten. Wenn er es dennoch tut und Sie diesen nicht nutzen können oder wollen, dann entfernen Sie diesen wieder. Die Genehmigung wurde Ihnen doch erteilt. Eventuell sich daraus ergebende Konsequenzen Dritter ist allein Ihr Problem. Der Vermieter ist nicht verpflichtet Ihren Stellplatz für fremde Fahrzeuge zu sichern.
Es scheint nur so, dass es sie nicht mehr gibt. Ich zitiere
Zweite Berechnungsverordnung ? Wikipedia
Hinsichtlich der Betriebskosten verweist sie lediglich auf die seit dem 1. Januar 2004 geltende Betriebskostenverordnung (BetrKV), die § 27 II. Berechnungsverordnung sowie Anlage 3 zur II. Berechnungsverordnung ablöst. Es ergeben sich keine Änderungen für ältere Mietverträge.
Änderungen sind:
dass zu den Müllbeseitigungskosten auch die Betriebskosten von Müllschluckern gehören.
Zu den Gebühren für Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen gehören jetzt auch die Kosten, die nach dem Urheberrecht für die kabelweite Sendung entstehen.
Für die Haltung eines Hundes brauchen Sie grundsätzlich die Genehmigung des Vermieters. Selbst die Anschaffung eines Blindenhundes bedarf der Genehmigung. In diesem Fall könnten Sie sich das eventuell vor Gericht erstreiten.
Nun sind Haustiere wie folgt definiert: Haustiere sind solche, die üblicherweise nicht als reine Nutztiere gehalten werden, sondern vorwiegend der Freude des Tierhalters dienen sollen.
Diese Definition mag richtig sein; nur was soll sie bringen?
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