Ob er sich melden würde, wenn mal eine Monatsmiete nicht käme?
Vielleicht!
Ob er sich melden würde, wenn mal eine Monatsmiete nicht käme?
Vielleicht!
Ob Sie für den Polizeieinsatz zahlen müssen oder nicht?
Was glauben Sie wohl, wo Sie sich hier befinden.
Wenn garnichts mehr geht, bleibt Ihnen nur der Weg zum Gericht.
Genaueres erfahren Sie dort.
(ZPO § 185 - Öffentliche Zustellung)
Mit den von Ihnen angegeben Werten ist eine Wertung nicht möglich. Die Kosten verschweigen Sie uns aus welchen Grund auch immer.
Sparen tun alle.
Die Anschaffungskosten für die Sat-Schüssel hat der Eigentümer zu tragen. Wartungskosten können im Rahmen der Betriebskostenvereinbarung lt. Verordnung als solche dem Nutzer in Rechnung gestellt werden. Obulusse oder Trinkgelder sind eine reine Geste, an der es nichts auszusetzen gibt, aber ebenso nicht gefordert werden dürfen.
Die Anschaffungskosten könnten durchaus eine Erhöhung der Kaltmiete rechtfertigen, zumal hier der Nachweis einer dauerhaften Nachhaltigkeit der Modernisierung geggeben ist.
Da Sie sich nun alles von der Seele geredet haben, ist Ihnen nun auch leichter.
Da seit Ihr aber fein raus.
BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.
Wäre das schriftlich denn mehr als nur ein Wunsch ?
Na, aber sicher. Eine Kündigung muß schriftlich erfolgen und wenn die restlichen Anforderungen erfüllt sind, dann ist das mehr als ein Wunsch.
Teilen Sie dem Alteigentümer mit, das alle Rechte und Pflichten beim Wechsel auf den neuen Eigentümer übergehen und nur dieser eine Betriebskostenabrechnung erstellen kann.
Voraussetzung: Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2011.
Was mich stutzig macht ist, dass es noch mehr ist als 2010 und es mir nur schwer erklären kann
Nichts leichter als das. Vergleichen Sie doch mal die Einzelbeträge aus 2010 und 2011 miteinander. Daraus ergibt sich schon manches, was zu einer Erkenntnis führt.
Hier im Forum mit allgemeinen Bla-Bla, das alles mehr kostet, werden Sie keine vernünftige Auskunft erhalten.
Bloss stellen würde er sich allein mit dem schriftlichen Kündigungsgrund des nicht Einkaufens in dem Laden. Darauf kann man dann immer noch, nicht reagieren.
Sie sind am besten beraten, wenn Sie auf das Gerede Ihres Vermieters nicht reagieren; er hat schließlich nur einen Wunsch geäußert und diesen müssen Sie nicht entsprechen.
Wenn Sie jetzt den Vermieter noch auf seine Unrechtmäßigkeit hinweisen, ziehe ich Ihnen die Ohren lang; von wegen "Herr Lehrer, ich weiß was!
Fenda wird bald fragen ob der VM so einfach die Miete erhöhen darf.
Ein kluger Vertmieter würde das tun. Denn die ständig steigenden Betriebskosten kann der Vermieter natürlich nicht mittragen.
Aber hier ging es um eine rechtswidrige Zahlungsaufforderung.
Man kann es ja mal versuchen!
Jeder Fall liegt anders. Ich würde trotzdem einen Anwalt zu Rate ziehen.
Wenn eine Pauschale vereinbart wurde, dann sind damit alle Kosten abgegolten. Andernfalls müßte ein neuer Mietvertrag ausgehandelt werden. Rückwirkend geht schon garnicht.
Wenn Sie einen Einzelvertrag mit dem Vermieter haben, sind Sie auch nur dafür verantwortlich. Bei einem gemeinsamen Vertrag würden Sie gesamtschuldnerisch haften. Einzelvertrag ist immer besser.
Wenn Sie Betriebskosten nach der Verordnung zahlen gilt:
§2 (15.) die Kosten
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer
Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt
für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem
Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
Wenn die anderen Vermieter keine Probleme haben und nur Sie, wo sucht man dann???
1. Steht er als Vermieter nicht in der Verantwortung, die
Gemeinschafts-Sat-Anlage instand zu halten bzw. reparaturen druchzufürhern?
Wenn Sie diese Kosten in der Betriebskostenverordnung vorgesehen sind, dann Ja.
2. Wer übernimmt die Rechnung wenn der Installateur kommt, aber kein Fehler an der Antenne gefunden wird?
Ja, wer denn nun wohl. Ich nicht!
3. Kann ich als Mieter verlangen, dass der Vermieter diesen Kabelkneul weg macht und eine vernünftiges Schalter-und Verteilersystem installiert?
Nein!
Wir sollten hier erst Mal die Antwort des Fragestellers abwarten, welcher sich, so hoffe ich, bei der Gemeindeverwaltung sachkundig gemacht hat.
Ausserordentlich kündigen geht schon mal nicht.
Da Sie aber bereits schon über ein Jahr in der Wohnung wohnen ist es nicht zuviel verlangt, wenn Sie ordentlich mit 3-Monatsfrist kündigen. Es ist der Weg mit dem wenigsten Ärger.
Prüfen Sie erst mal Ihre Abrechnung genau. Das ist durchaus möglich, das die anderen Mieter für diese aufgeführten Arten von Betriebskosten andere Beträge zahlen. Das wäre dann möglich, wenn dort die Wohnflächengröße von der Ihren abweicht.
Es ist meine erste eigene Wohnung, niemand kann von mir erwarten, dass ich sofort alles weiß.
Es geht hierbei nicht um alles Wissen, sondern Sie haben bei der Unterzeichnung des Mietvertrages in gröbster Weise geschlampt.
Rechtfertigen brauchen Sie sich hier im Forum dafür nicht.
SIE haben dieses Malheur selbst verursacht und müssen damit leben. Inwieweit hier noch nachträglich mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, müssen Sie auch wieder verantwortungsbewußt regeln.
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