Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung / Täuschung

  • Guten Morgen!

    Wie viele andere Mieter erwarten wir auch in den nächsten Tagen unsere Betriebskostenabrechnung. Da sich unser Vermieter gerne Zeit lässt, ist es die Abrechnung für das Jahr 2011!
    Nach Rücksprache mit einem Ex-Mieter, der seine Abrechnung schon erhalten hat und diverse grobe Fehler entdeckt hat bin ich stutzig geworden und habe mir die Abrechnung des Jahres 2010 (Erhalten und bezahlt im Dezember 2011) mal genauer angeschaut. Ich muss dazu sagen, dass diese meine erste Abrechnung war die ich jemals bekommen hatte da dies auch die erste Wohnung war und ich demnach keinerlei Erfahrung hatte. Leider habe ich die Rechnung blind bezahlt.

    Haus:

    3 parteien (1 davon Vermieter selbst)
    Unsere Wohnung 63 m²
    Gesamtfläche lt. Vermieter 255 m²

    Die Positionen auf der Abrechnung sind übersichtlich und bis auf 2 Ausnahmen auch relativ realistisch.
    Es gibt 3 Ausnahmen, da sich jetzt für die aktuelle Abrechnung des Ex-Mieters folgendes herausstellte:

    1. der Vermieter kann für die Reinigungsleistung keine Rechnungen vorlegen = für uns 330 € (wie sich herausstellte läuft die Reinigungskraft unter der Firma des Vermieters -> Steuerhinterziehung?

    2. TV-Empfang über SATELITENSCHÜSSEL wurde mit 73 € pro Partei umgelegt

    3. Der Umrechnungsschlüssel unserer Wohnung beruht auf einer m²-Zahl von 70 m²

    Wir haben Betriebskosten in Höhe von 800 € vorausbezahlt und hatten laut der Rechnung des Vermieters eine Belastung von 967,83 €!
    Wir mussten demnach 167,83 € nachzahlen, was wir auch leider blind ohne Einsicht der Rechnungen bezahlt haben! :-((

    Wenn jetzt also (wie der Ex-Mieter mit seiner neuen Abrechnung sagte) die Reinigungskraft und der TV-Empfang von der Rechnung verschwunden sind, zweifel ich natürlich an der Nachweisbarkeit der Rechnungen der Reinigunugskraft der letzten Rechnung!

    Wenn also die letzte Rechnung nicht rechtens war, die Reinigungskraft, der TV-Empfang wegfallen und die Quadratmeteranzahl richtig berechnet wird, hätten wir keine Belastung von 167 € gehabt sondern eine Gutschrift von 233 €!
    Wenn man dies natürlich mit der bereits bezahlten Forderung verrechnet steht uns doch ein Guthaben von 400 € zu oder bin ich auf dem Holzweg?????

    Laut Recherche habe ich ja eine Widerspruchsfrist von 3 Jahren ab Jahresende der Zustellung!?

    Sollte ich, sofern für die aktuelle Abrechnung keine Belege für die Reinigungskraft und den TV-Empfang nachgewiesen werden kann, die alte Abrechnung anzweifeln und meinen Vermieter auf die gutschrift von 400 € ansprechen???

    Wenn wirklich alles nachgewiesen werden kann und der Putzmann offiziell "angestellt" ist und seine Arbeit gut macht bin ich wirklich bereit da was für zu zahlen. Ich gucke auch nicht auf jeden Euro. Aber ich fühle mich mitlerweile ein wenig hinters Licht geführt wenn ich an 400 € denke...

    Was würdet ihr tun und was habe ich für Möglichkeiten?

    Über eine Antwort würde ich mioch sehr freuen!

  • Zitat

    Laut Recherche habe ich ja eine Widerspruchsfrist von 3 Jahren ab Jahresende der Zustellung!?

    1. Wo hast du das denn her? Du hast 1 Jahr Zeit (nicht 3 Jahre) zum Prüfen der Betriebskostenabrechnung, ab dem Zeitpunkt des Erhalts. Hängt also davon ab, wann du im Dezember 2011 die Abrechnung erhalten hast.

    2. Lass dir die Rechnungen zeigen für die SAT-Schüssel. Auch wenn der Empfang kostenlos ist, können Wartungskosten u.ä. anfallen. Und die sind umlegbar.

    3. Ihr müsst natürlich nur für die Putzfrau bezahlen, wenn erstens die Arbeiten getätigt wurden und zweitens ein Lohnzettel o.ä. vorliegt. Das dürfte aber für den Vermieter kein großes Problem darstellen, solch einen Zettel zu erstellen.

    Was daran Steuerhinterziehung, für wen auch immer, sein soll, vermag ich nicht zu erkennen.

  • sicher das es nur 1 jahr ist? Dann wäre es verjährt...

    Ich habe in diversen Beiträgen (auch von Juristen und Gesetzestexte) gelesen das der Vermieter 1 Jahr Zeit für Nachforderungen und Abrechnung hat aber auf der Seite der Mieter kann man bis 3 Jahre nachträglich widersprechen!?

    Die Reinigungskraft ist regelmäßig da.
    Der Putzmann macht das normalerweise gegen Rechnung. Die stellt er an die Firma fürs Saubermachen von Büroräumen, Lager, wasweissich.. Der Vermieter zahlt den von der Firma, und rechnet den als steuermindernde Ausgabe seines Betriebs ab.
    Und zu guter Letzt bittet er die Mieter ohne Vorlage von Rechnungen / Belegen zur Kasse....

    Das kann so nicht stimmen!
    Mag sein das das Viele so machen, aber rechtens kann das nicht sein!

  • Ich weiß ja nicht, wo du was gelesen hast. Aber damit du siehst, worauf ich mich bei meiner Antwort stütze, hier der Link:

    Mietrecht: die Verjährung mietrechtlicher Ansprüche

    Und hier ein Auszug aus dem Text:

    Umgekehrt ist der Mieter nach zwölf Monaten ( § 556 Abs 3 Satz 5 BGB ) ab dem Zugang der Abrechnung mit Einwendungen gegen die Abrechnung ausgeschlossen. Hat der Mieter sich also ein Jahr nach der Abrechnung nicht gemeldet, kann er beispielsweise vor Gericht nicht mehr einzelne Einwendungen geltend machen und behaupten, die Abrechnung sei unrichtig.

  • Zitat

    Auch wenn der Empfang kostenlos ist,


    Auch wenn der Empfang kostenlos ist, dürfte dies für Mieter nicht umsonst sein.
    Eine kleine monatliche Umlage für die SAT-Anlage ist immer angebracht.

    Zitat

    Und zu guter Letzt bittet er die Mieter ohne Vorlage von Rechnungen / Belegen zur Kasse


    Dass jeder VM eine Rechnung diesbezüglich erstellen kann ist dir aber bewußt ?

  • Zitat

    Dass jeder VM eine Rechnung diesbezüglich erstellen kann ist dir aber bewußt ?

    Dessen bin ich mir durchaus bewusst!
    Bin auch bereit etwas zu zahlen, jedoch wenn er keine Belege vorweisen kann wird er auch zukünftig keine Zahlungsbelege zurückdatieren können...

  • Zitat

    Zahlungsbelege zurückdatieren können...


    Keine Ahnung was Du da fabulierst.
    Die meisten VM würde eine solche Rechnung mit dem Datum versehen, in dessen Wirtschaftsjahr die Leistungen angefallen sind, um Missverständnisse zu verhindern.
    Also dürfte die Rechnung im Dezember datiert sein.

  • Keine Ahnung was Du da fabulierst.
    Die meisten VM würde eine solche Rechnung mit dem Datum versehen, in dessen Wirtschaftsjahr die Leistungen angefallen sind, um Missverständnisse zu verhindern.
    Also dürfte die Rechnung im Dezember datiert sein.

    Sorry wenn wir aneinander vorbeigeredet haben.

    Aber der Abrechnungszeitraum betrifft ja das Jahr 2011 und nicht 2012. Klar kann er einfach eine Rechnung mit altem Datum erstellen.

    Die Zahlbelege aus dem jahr 2011 jedoch (Überweisungen etc.) können ja nicht zurückdatiert werden!?

  • Zitat

    Die Zahlbelege aus dem jahr 2011 jedoch (Überweisungen etc.) können ja nicht zurückdatiert werden!?

    Welche Überweisungen? Wenn du die Putzfrau meinst, da ist keine Überweisung nötig, da reicht eine Aufstellung der geleisteten Arbeit.

    Für die SAT-Anlage müssten natürlich die Kosten für Wartung und Betrieb nachgewiesen werden. Einfach so 73,- Euro ohne Angaben wofür, ist natürlich nicht drin.

    Aber das Alles gilt nur für die noch offene Abrechnung 2011. Die für 2010 ist abgehakt. Warte auf die Abrechnung, die ja bis zum 31.12. eintreffen müsste und kürze die strittigen Beträge. Einfach nicht bezahlen rate ich dir aber nicht.

  • OK Danke für die Antwort!

    Bin echt mal gespannt was die nächsten tage auf mich zukommt...
    Das mit dem Widerspruch von 12 monaten habe ich jetzt auch häufiger gesehen... is natürlich schade weil's 20 Tage über dem Fristende ist und 400 € ja schon nicht schlecht wären....
    Aber naja, muss ich bei den kommenden Abrechnung wachsamer sein :o

  • Zitat

    Für die SAT-Anlage müssten natürlich die Kosten für Wartung und Betrieb nachgewiesen werden.


    Allein dass über eine Schüssel ferngesehen werden kann, rechtfertigt einen kleinen Obolus zu berechnen.
    Die Schüssel hat auch Geld gekostet und darum hat sich auch jeder der sie nutzt zu beteiligen. Und nein, das ist nicht mit der Miete abgegolten, denn das ist i.a.R. unter NK vereinbart !
    Zudem sind die arbeiten die der Besitzer / VM / Bevollmächtigter jährlich deshab leistet mit inbegriffen.

  • Zitat

    Allein dass über eine Schüssel ferngesehen werden kann, rechtfertigt einen kleinen Obolus zu berechnen.

    Das ist ganz großer Quatsch!

    Könnte es sein, dass du als Vermieter neue Betriebskosten definierst? Es gilt immer noch die Betriebskostenverordnung und da sind Obolusse nicht vorgesehen, egal wie klein oder groß.

  • Die Anschaffungskosten für die Sat-Schüssel hat der Eigentümer zu tragen. Wartungskosten können im Rahmen der Betriebskostenvereinbarung lt. Verordnung als solche dem Nutzer in Rechnung gestellt werden. Obulusse oder Trinkgelder sind eine reine Geste, an der es nichts auszusetzen gibt, aber ebenso nicht gefordert werden dürfen.

    Die Anschaffungskosten könnten durchaus eine Erhöhung der Kaltmiete rechtfertigen, zumal hier der Nachweis einer dauerhaften Nachhaltigkeit der Modernisierung geggeben ist.

  • Zitat

    Es gilt immer noch die Betriebskostenverordnung


    Was hat die denn damit zu tun, wenn im MV vereinbart ist, dass Fernsehen über Haus-Schüssel möglich ist, also ausdrücklich nicht garantiert wird.
    Und möglich wird es eben über einen Obolus, eigentlich ganz einfach.
    Quatsch ist etwas anderes, das erkläre ich dir irgend wann mal.

  • hYperMS:

    "Wie viele andere Mieter erwarten wir auch in den nächsten Tagen unsere Betriebskostenabrechnung. Da sich unser Vermieter gerne Zeit lässt, ist es die Abrechnung für das Jahr 2011!"
    - Ist auch ohne Ausrufezeichen rechtlich i.O.

    "Nach Rücksprache mit einem Ex-Mieter, der seine Abrechnung schon erhalten hat und diverse grobe Fehler entdeckt hat bin ich stutzig geworden und habe mir die Abrechnung des Jahres 2010 (Erhalten und bezahlt im Dezember 2011)"
    - Welcher Tag?

    "Unsere Wohnung 63 m²"
    - Wohl lt. MV?
    - Wv. tatsächlich?

    "Gesamtfläche lt. Vermieter 255 m²"
    - Glaubhaft?

    "Die Positionen auf der Abrechnung sind übersichtlich und bis auf 2 Ausnahmen auch relativ realistisch.
    Es gibt 3 Ausnahmen, da sich jetzt für die aktuelle Abrechnung des Ex-Mieters folgendes herausstellte:"
    Ähem, von wv. Abrechnungen sprechen wir jetzt?

    "1. der Vermieter kann für die Reinigungsleistung keine Rechnungen vorlegen"
    - Muss er aber auf Verlangen des Mieters.

    "2. TV-Empfang über SATELITENSCHÜSSEL wurde mit 73 € pro Partei umgelegt"
    - Auch hier Originalbelege zeigen lassen.

    "3. Der Umrechnungsschlüssel unserer Wohnung beruht auf einer m²-Zahl von 70 m²"
    - Diesem würde ich schriftlich nachweislich widersprechen.

    "Wenn jetzt also (wie der Ex-Mieter mit seiner neuen Abrechnung sagte) ..."
    - Nix versteh. Der Ex-Mieter ist doch womöglich nach Südamerika umgezogen...?

    "Wenn also die letzte Rechnung nicht rechtens war, ..."
    - Die Beträge interessieren hier eigentlich weniger, sondern eher deren Berechtigung und anschl. korrekte Berechnung.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (20. Dezember 2012 um 17:08)

  • Zitat

    Quatsch ist etwas anderes, das erkläre ich dir irgend wann mal.

    Da bin ich aber wirklich gespannt, welch krudes Zeug du noch bereit hältst.

    Zitat

    Was hat die denn damit zu tun, wenn im MV vereinbart ist, dass Fernsehen über Haus-Schüssel möglich ist, also ausdrücklich nicht garantiert wird.

    Das hat ganz einfach damit zu tun, dass du dir über die Feiertage mal die Betriebskostenverordnung durchlesen solltest, um hier mitreden zu wollen.

  • Nochmals, die Betr.kost.verord. hat nix damit zu tun, was im MV, evtl. auch individuell, vereinbart wird.
    Denn es muß kein Fernsehempfang garantiert sein.
    Es gibt genug Häuser die weder Kabel, Schüssel oder terrestrische Antennen haben.
    Auch darin wohnen Menschen.

  • Noch mehr Unsinn, den du da von dir gibst. Und noch einmal, beschäftige dich mir der Betriebskostenverordnung. Wenn du nach intensiver Lektüre dann noch Fragen haben solltest, kannst du dich hier melden.

    So langsam wird es nämlich peinlich mit deinen Ausflügen ins Reich der Vermieterphantasie!

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