Beiträge von Kolinum

    Wäre als Individualregelung so machbar.

    Wenn also Vermieter und Mieter über einen Kündigungsverzicht eine individuelle Regelung treffen und das etwa unter „Zusatzvereinbarungen“ festhalten, wird der Mieter später davon schwerlich wieder loskommen.
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    Der Vermieter kann schreiben, was er will. Es ist seine Freiheit.

    Lassen Sie sich die gesetzliche Grundlage vom Vermieter erläutern und die Rechtsmittelbelehrung. Wäre sehr intessant!

    Tut er das nicht, schalten Sie einen Anwalt ein.

    Die Kündigung ist zwar begründet, ich aber würde die Begründung als nicht ganz ausreichend einschätzen. Einfach "aus persönlichen Gründen" ist Bla-bla.

    Ob ein vorgetäuschter Eigenbedarf vorliegt müssten Sie beweisen und nicht vermuten.
    Das läßt sich erst im Nachhinein feststellen.

    Das Allermindeste ist, das man Sie hätte von der neuen Anlage und dem Preisgefüge informieren müssen. Ohne vertragliche Vereinbarung geht da nichts. Ihren Stromanbieter können Sie nach wie vor frei wählen.
    Ich würde die Zahlung bis zu einer einvernehmlichen Regelung verweigern. Unverlangte Ware müssen Sie nicht annehmen.


    - Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Kündigung ohne Angaben von Gründen nicht rechtswirksam ist?

    In einem Mehrfamilienhaus wäre das unwirksam. Inwieweit das bei einer Doppelhaushälfte zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Hierüber gibt es verschiedene Auffassungen, ob das als ein eine bauliche Einheit gilt oder nicht.

    Zitat

    - Kann der Vermieter eine Kündigung auf Grundlage §573a BGB erwirken, auch wenn er selbst nur 10 Tage im Jahr die andere Hälfte bewohnt und den Rest des Jahres in seiner Stadtwohnung lebt?

    Wenn er dort einen gemeldeten Wohnsitz hat,ja. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer ist ohne Bedeutung.

    Zitat

    - Kann er überhaupt eine Kündigung erwirken, wenn er uns parallel bereits den Kauf der Haushälfte angeboten hat?

    Wenn Sie das Angebot ausgeschlagen haben, steht dem nichts im Wege.

    Zitat

    - Wenn der Hundehaltung indirekt zugestimmt wurde, kann er mich dann nachträglich einschränken?

    Indirekt? Also letztendlich Auslegungssache.

    Zitat

    - Ist es zulässig, wenn der Hundehaltung indirekt zugestimmt wurde, mir die vorrübergehende Aufnahme von 1 oder sogar 2 Pflegehunden zu verbieten?

    Heute 1, morgen 2, übermorgen 3 und später eine ganze Meute?

    Zitat

    Es gibt nachweislich keine durch die Hundehaltung entstandenen Schäden an der Wohnung.

    Spielt keine Rolle.

    Zitat

    Die Vermietung hat somit festgehalten, dass die Räume unrenoviert übergeben worden sind.

    Zu diesem Ihren Fazit muß ich noch ergänzen:

    Zitat

    Dem Mieter ist der Zustand der Mieträume bekannt und er verpflichtet sich, die erforderlichen Renovierungsarbeiten und Instandhaltung nach § 17 innerhalb der Mieträume an allen Mietsache gehörenden Teilen durchzuführen. Unabhängig von seiner Mietzeit gibt der Mieter die Wohnung komplett frisch Weiß gestrichen zurück. (Wände, Decken/Holzteile wie Türen und Fußleisten)

    Sicher ist nur, das sie bis zum Übergabertermin die anteilige Kaltmiete einschließlich anteiliger Betriebskosten zahlen müssen. Darüberhinaus entstandene Kosten für die verzögerte Übergabe muß Ihnen der Vermieter aber nachweisen, Ohne Nachweis also auch kein Geld. Da aber die Wohnung offensichtlich im Dezember noch leer stand ist dem Vermieter auch kein Mietausfall entstanden.
    Ob durch das gewaltsame Eindringen eine strafbare Handlung ergangen ist, kann hier nicht beurteilt werden.
    Wenn Sie allerdings immer noch in Besitz der Schlüssel bis Monatsende waren oder noch sind, wird es aber nun teuer.

    Ich kann hier kein mietrechtliches Problem erkennen, mehr den einen Zickenkrieg.
    Einseitige Darstellungen des eines Kontrahenten, ohne die Meinung des anderen hören zu können, sind hochgradig spekulativ und mir leider nicht suspekt. Sorry!

    Wenn die hauseigene Solaranlage Strom ins Netz speist, kann Ihnen dieser Strom nicht nochmal berechnet werden. Ihr Vertragspartner ist auschließlich der Stromanbieter. Das geht schon mal garnicht.

    Aber es ist durchaus möglich, das der erzeugte Strom ausschließlich hausintern zur Verfügung steht. Das wäre denkbar, wenn z.B. es zur Erzeugung von Warmwasser oder Hauslicht etc. benutzt werden würde.
    Aber, wie schon durch Berny erwähnt, Genaueres sollten Sie vom Vermieter erfahren.

    "Ist die Mietsache zum Zeitpunkt der Überlassung mit einem versteckten Mangel behaftet, den der Vermieter nicht kennt, so haftet der Vermieter nicht dafür und auch nicht für daraus resultierende Folgeschäden."

    Das ist doch der größte Quatsch, den ich je gelesen habe.
    Wer soll denn dafür haften? Der Postbote vielleicht?

    Ich habe das angeführte Zitat von unserem fantastischen Forumsmitglied mit dem Wortlaut des entsprechenden Paragrafen des
    BGB verglichen und mußte feststellen, das da einiges durcheinander geraten scheint.

    sorry Leute,
    leider verstehe ich nur noch Bahnhof.
    Ist der VM nun der Dumme oder mein Bekannter?

    Es ist mein letzter Versuch:
    Ich schrieb in meinem ersten Beitrag:
    Da die Anlage zu seinem Mietvertrag gehörte und er diesen gekündigt hat ist die dazugehörige Anlage ebenfalls gegenstandslos geworden.
    Eine Anlage zum Vertrag ist eine ANLAGE(der Name sagt es) und bildet zusammen mit dem Vertrag eine Einheit. Sie kann nicht allein fortbestehen.

    Wenn Sie diesen doch recht einfachen Satz nicht begreifen oder begreifen wollen, sollten Sie einen professionellen Rechtsberater leisten.

    Über die Unterstützungszahlung hätte ein eigener Vertrag geschlossen werden müssen, ohne hier die Rechtmäßig der Zahlung bewerten zu wollen.


    Ich habe jetzt gemerkt nach 1,5 Jahren, das ich pro Monat 20 Euro zu viel gezahlt habe (zahlendreher).Dies kann ich auch nachweisen.Die Vermieterin meldet sich nicht und kassiert.

    Sie werfen der Vermieterin vor, den Zahlendreher nicht bemerkt zu haben. SIE allerdings fühlen sich da völlig frei von irgendeiner Schuld. Ganz schön kess!

    Zitat

    Wir sollen das ganze Hausgeld & die Verwaltungskosten = nicht umlagefähige Kosten bezahlen.

    Das brauchen Sie natürlich nicht!

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